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Autor rogal
 - 25. November 2010, 19:23:06
soweit ich informiert ist das mandat an den Erstwohnsitz gebunden. für drei Monate Aga habe ich mich nicht umgemeldet, danach war ich heimatnah stationiert. jetzt bin ich zum Studium auch weg, habe aber den Erstwohnsitz noch immer zu Hause, da ich nur ein Jahr weg bin. ist für mich eine einfache Rechnung; ein Jahr weg gegen fünf Jahre Mandat, da werd ich wohl kaum davon zurücktreten.
Ist aber eben auch die Frage wie deine Fraktion das ganze sieht.
Autor StOPfr
 - 25. November 2010, 19:13:34
Zitat von: rogal am 25. November 2010, 18:45:14
und was das mandat und die anwesenheit angeht: ich bin auch mitglied im gemeinderat und war während der aga nicht da.
Wer monatelang aus anderen als gesundheitlichen Gründen abwesend ist vom kommunalen Wahlbezirk oder Wahlkreis sollte sich und den Wählern ein solches Mandat gar nicht antun. Außerdem kann man auch zurücktreten wenn der Bezug zum Umfeld nicht mehr gegeben ist.
Sehen die Kommunalverfassungen einiger Bundesländer nicht sogar eine Residenzpflicht örtlicher Mandatsträger vor? Ich kenne mindestens zwei Fälle, bei denen das Gemeinderatsmandat wegen Wohnsitzwechsel an einen anderen Studienort niedergelegt wurde (werden musste?).
Autor rogal
 - 25. November 2010, 19:06:21
ok...ich bin mir einigermaßen sicher da was entsprechend anderes gelesen zu haben, kann aber auch sein, dass es nur um die europawahl ging...
bei meinem bekannten kanns auch am dienstalter liegen, dass er definitiv nicht mehr versetzt wird.
aber trotz allem lehne ich mich vermutlich nicht zu weit aus dem fenster wenn ich behaupte, dass man im regelfall ein politisches mandat berücksichtigen wird
Autor hbmaennchen
 - 25. November 2010, 18:59:03
Zitat1. Die Ausübung eines Kommunalmandats begründet keinen Anspruch auf Versetzung an eine heimatnahe Dienststelle.

2. Sprechen bedeutsame dienstliche Gründe für die Beibehaltung des bisherigen dienstlichen Einsatzortes, handelt der Dienstherr nicht ermessensfehlerhaft, wenn er die aufgrund des heimatfernen dienstlichen Einsatzes entstehenden Schwierigkeiten für die Ausübung eines Kommunalmandats als nicht hinreichend gewichtig erachtet, um einem Antrag auf heimatnahe Versetzung zu entsprechen.

VG Frankfurt 9 E 223/06

Und wenn ein Soldat wegen eines Kommunalmandats ggf. nicht in Heimatnähe versetzt werden kann, dann kann er auch heimatfern versetzt werden. Logisch, oder?
Autor KlausP
 - 25. November 2010, 18:51:20
Mit der Nichtversetzbarkeit bin ich mir nicht sicher, aber vor Kommandierungen oder Auslandseinsätzen "schützt" ein Mandat nicht.
Autor rogal
 - 25. November 2010, 18:45:14
@migu:

biste da sicher? als ich nach der aga in meine stammeinheit sollte, habe ich mit meinem Zugführer die Vorschriften  geprüft, da stand drin, dass der bund sicherstellen musst, dass du den wahlkampf durchziehen kannst, während des wahlkampfes nicht versetzt werden darfst etc.

abgesehen davon ist ein guter bekannter 1. beigeordneter unserer stadt und der wird definitiv nicht versetzt und das eben auch aus dem grund.

und was das mandat und die anwesenheit angeht: ich bin auch mitglied im gemeinderat und war während der aga nicht da.
Autor bayern bazi
 - 25. November 2010, 17:00:22
DANKE - ist mir auch neu

*in erinnerung schwälg * ja zu meiner zeit ....
Autor miguhamburg1
 - 25. November 2010, 12:33:12
@ bazi: Das mit dem Nicht-versetzt-werden-Können, das gibt es schon lange nicht mehr. Dienst geht vor Mandat, das ist die aktuelle Richtschunur. Heißt also für einen DSoldaten, der versetzt wird, das Mandat aufzugeben, wenn sie oder er den daraus resultierenden Verpflichtungen nicht oder nicht mehr ausreichend nachkommen kann...
Autor bayern bazi
 - 25. November 2010, 08:14:01
anderseits kannst, wenn du ein mandat innehast nicht versetzt werden ;)

nur must du dir vorher schon gedanken machen 

- was ist wenn du längere zeit unterwegs bist
- mandat niederlegen oder mit abwesenheit glänzen ???
Autor wolverine
 - 25. November 2010, 00:28:25
Und keine Uniform bei der eigenen politischen Arbeit!
Autor xray19
 - 24. November 2010, 23:17:44
ja das wäre nicht sooo das problem. werde nun mal schauen, was und wie es sich machen lässt. vielen dank für die schnelle antwort.
Autor Flexscan
 - 24. November 2010, 23:04:00
allerdings frage ich mich, ob für die Ausübung als solche auch genug Zeit bleibt. Denn das ganze fordert doch sicher gewisse Bürgernähe.
Und dies stelle ich mir anfangs schwer vor. AGA, Lehrgänge, Einsätze etc. ppp.
Autor TazD
 - 24. November 2010, 22:54:18
Selbstverständlich darfst du dich als Soldat politisch betätigen, vorrausgesetzt es ist im Rahmen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Du darfst allerdings innerhalb der Kaserne im Kameradenkreis keine Werbung für eine politische Richtung betreiben.
Autor xray19
 - 24. November 2010, 22:50:48
hallo, bin nun seit januar diesen jahres bei der bundeswehr. eingestellt als unteroffizier(fa) fachdienst (12jahre). meine frage: ist es erlaubt mich in das stadtparlament wählen zu lassen ? hoffe auf eine schnelle antwort.
lg.