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Zusammenfassung

Autor wolverine
 - 04. Dezember 2010, 18:51:28
Und mal ganz pauschal: "Kann ich absetzen" heißt nicht, dass man das gezahlte Geld 1:1 zurück bekommt. Bestenfalls wird der Betrag ganz oder teilweise von zu versteuernden Einkommen abgezogen. Dann mindert sich die Steuerlast um den Prozentualen Steueranteil des gezahlten Preises. Und dann wird man ganz schnell merken, dass man in Deutschland entgegen der weitverbreiteten Meinung meistens nicht so hohe Steuersätze zahlt (zumindest nicht als Soldat in jungen Jahren). Die meisten werden eine Steuerquote von 20 - 30% haben.
Autor AriFuSchr
 - 02. Dezember 2010, 15:18:57
niemand wird es schaffen, hier per Ferndiagnose eine auf die Verhältnisse des Einzelfalles abgestimmte Fernsteuererklärung zu fertigen und ich denke, das ist auch nicht der Zweck dieses Forums.

Zur Arbeitskleidung ist eigentlich alles gesagt, wer lesen kann ist klar im Vorteil. Das deutsche Steuerrecht hat keine Normen in denen steht:  Beim Rangershop (oder, oder, oder) erworbene Stiefel und Jacken sind steuerlich absetzbar. Reisekosten, Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung etc. sind steuerlich absetzbar, wenn im Einzelfall die Voraussetzungen gegeben sind.  Neim Notebook kommt es drauf an wie sich die berufliche/private Nutzung verteilt. Zum Waschgeld gibt es oben einen link,
Den Friseur und die Rasur kannst Du absetzen, wenn Du im Nachtclub als Tänzerin arbeitest  ;D
Autor KlausP
 - 02. Dezember 2010, 12:35:32
Autor Jimmy87
 - 02. Dezember 2010, 12:28:37
D.h. Ich kann wenn ich mir stiefel und ne Jacke im Rangershop hole kann ich das geld wieder absetzen?! Ich meine sooo günstig sind die sachen ja auch nicht. =)

Was kann man noch alles absetzen??

-Wieviel Reisekosten? (bsp. bin jetzt 6 monate beim bund. war 3monate in der aga-80km vom wohnort ,1monat ul1-110km vom wohnort,1monat sap lehrgang- 180km vom wohnort und 2 monate erst in der stammeinheit -70km vom wohnort) Bin logischerweise kein heimschläfer und habe keine anerkannte wohnung. ) D.h. wie kann man das dann berechnen?

-Kontoführungsgebühren?
-Habe mir auch ein Notebook gekauft für die lehrgänge. Kann man diesen auch absetzen? Kosten:600€uro???
-Waschgeld? Wieviel? Oder gibts Pauschalbeträge?
-Friseur und Rasierer auch?

Autor helitown
 - 01. Dezember 2010, 21:55:12
Ich habe in meinem letzten Beitrag möglicherweise zu pauschalisiert geschrieben. Gebe hier auch nur meine eigenen Erfahrungen und die der Soldaten wieder, die ich kenne.
Insbesondere bei Schuhwerk, Kälteschutzbekleidung und Teilen der Uniform sehen die Finanzämter dies als sog. Berufsbekleidung.
Zusätzlich meinte ich mit weiteren steuerl. Vorteilen auch die Angabe Berufsverbände, Vers. bzw. teilw. dopp. Haushaltsführung.
Autor AriFuSchr
 - 01. Dezember 2010, 07:44:21
.. wie der Vorposter schon schreibt, gibt es viele Arten von Werbungskosten und die Steuererklärung ist ein weites Feld, insbesondere auch im Bereich von Auslandsverwendungen, Lehrgängen usw.

Aber um beim Thema Berufskleidung zu bleiben:

Es ist dem Steuerpflichtigen unbenommen, ausser den dienstlich gestellten 2 oder 3 Feldanzügen sich selbst weitere zu beschaffen. Das Finanzamt darf dem Stpfl. nicht vorschreiben, wieviel Ausrüstungssätze an Arbeitskleidung (Dienstkleidung) er vorhält und benutzt.

Arbeitskleidung als Werbungskosten umfasst grundsätzlich die Neuanschaffung, Ersatzbeschaffung, Instandhaltung und Reinigung der Arbeitskleidung. Welche Möglichkeiten allein bei der Reinigung gegeben sind, ist meinem obenstehenden Link zu entnehmen.
Die Aufwendungen sind allerdings nachzuweisen bzw. im Einzelfall glaubhaft zu machen.
Autor BulleMölders
 - 01. Dezember 2010, 07:39:14
Zitat von: helitown am 30. November 2010, 21:04:31
Die Finanzämter erkennen in fast jedem Fall zusätzlich erworbene Bekleidung als Ausgabe des Soldaten an. Nutzbar ist die Anlage N des Steuerklärungsformulares.
Also diese Aussage halte ich als Finanzbeamter auch für ziemlich gewagt. Allerdings, wer nichts beantragt bekommt auch nichts. Ob es dann durch geht steht auf einem anderem Blatt.

Zitat von: helitown am 30. November 2010, 21:04:31
Bi generell bereit diesbezüglich weitere Auskünfte zu geben.
So was könnte man bösartiger weise als "Unerlaubte Hilfe in Steuersachen" auslegen.
Denn da ist es ähnlich wie bei den Rechtsanwälten, "Hilfe in Steuersachen" ist nur den steuerberatenden Berufen vorbehalten.
Autor TazD
 - 30. November 2010, 23:09:51
Zitat von: helitown am 30. November 2010, 21:04:31
Die Finanzämter erkennen in fast jedem Fall zusätzlich erworbene Bekleidung als Ausgabe des Soldaten an. Nutzbar ist die Anlage N des Steuerklärungsformulares.
Diese pauschale Aussage ist mit Vorsicht zu genießen. Wenn das FA sich nur ein bißchem mit der Materie auskennt, dann bekommt der Soldat, der als Teilselbst- oder Selbsteinkleider vielleicht eine Berücksichtigung für die erworbenen Kleidungsstücke.
Aber warum sollte das FA privat erworbene Kleidung anerkennen, die kostenlos vom Arbeitgeber gestellt wird ?
Autor helitown
 - 30. November 2010, 21:04:31
Die Finanzämter erkennen in fast jedem Fall zusätzlich erworbene Bekleidung als Ausgabe des Soldaten an. Nutzbar ist die Anlage N des Steuerklärungsformulares.
Halte jedoch das Absetzen dieser Kleinigkeiten als nich besonders relevant, da der Soldat in vielen Fällen deutlich mehr steuerliche Vorteile geltend machen kann.
Bi generell bereit diesbezüglich weitere Auskünfte zu geben.
Autor le_bundi099
 - 29. November 2010, 02:10:45
frag doch mal nen steuerberater, die finden das ziemlich interessant für soldaten ne erklärung zu machen ;)
wenn de die rechnungen von der privat beschafften kleidung noch hast und nen guten grund angeben kannst könnte es klappen
Autor AriFuSchr
 - 27. November 2010, 14:39:39
Hier ein link zum Thema Reinigung der Dienstkleidung mit weiteren Nachweisen:

http://kg-sanktaugustin.gdp-bundespolizei.de/2008/02/29/reinigung-von-dienstkleidung/

;)
Autor snake99
 - 27. November 2010, 14:30:38
Was man auf jeden Fall absetzen kann, sind die entstandenen Kosten für die Reinigung der Dienstbekleidung.
Autor AriFuSchr
 - 27. November 2010, 14:29:24
Bei Berufsgruppen (Soldaten, Polizisten, Feuerwehrleute etc.), die üblicherweise von ihrem Dienstherrn (Arbeitgeber) mit der erforderlichen Dienstkleidung und Ausrüstung ausgestattet werden ist es schwierig, den Nachweis zu erbringen, dass die zusätzlich erworbene Kleidung und Ausrüstung ausschließlich für den Dienstgebrauch bestimmt ist. Es kommt jedoch grundsätzlich auf die Verhältnisse des Einzelfalles an.

Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte werden wie schon von meinen Vorpostern geschrieben, mit einer km-Pauschale von 0,30 € pro Entfernungskilometer(einfach)/Tag berücksichtigt. Die Anzahl der Fahrten ist nachzuweisen bzw. glaubhaft zu machen. Fahrten zu dienstlichen Veranstaltungen/Lehrgängen etc. (sog. Dienstreisen) können mit 0,30 € pro Kilometer pauschal angesetzt werden oder mit den tatsächlich entstandenen Kosten (diese sind nachzuweisen)
Autor snake99
 - 27. November 2010, 14:28:32
Googlen sie einfach mal die "Steuerfibel für Soldaten" ...
Autor wolverine
 - 27. November 2010, 13:06:36
Und Fahrten können Sie die absetzen, die Sie gefahren sind. Jedoch nur einfache Strecke und nicht mehr als eine pro Tag.