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Autor axxa88
 - 02. Dezember 2010, 19:58:33
das ist natürlich bitter.
hilft wohl nur eisern sparen.

danke
Autor Rollo83
 - 02. Dezember 2010, 17:44:00
Und was soll der ReFü dann bitte machen?Die Wohnung anerkennen die nicht im Einzugsgebiet des Standort liegt??Ich denke ehr nicht.
Die Wohnung muss vor Dienstantritt vorhanden sein um TG/UKV zu bekommen und dies ist hier nicht der Fall.
Den Mietvertrag um ein 3/4 Jahr zurück datieren fällt wohl auch aus.
Also egal was er macht und was er wo eintragen lässt UKV/TG wirds nicht geben.
Er kann sich jetzt am Standort eine Wohnung suchen mit Mietvertrag, diese anerkennen lassen und wenn er dann kommandiert wird oder versetzt oder was auch immer kann er TG/UKV bekommen.
Autor HG MOK
 - 02. Dezember 2010, 17:39:28
@ axxa88

Sollte es im Bereich des möglichen liegen das ihre Lebensgefährtin H4 bezieht und Sie deswegen nicht im Mietvertrag stehen?
Dann wird es etwas Schwierig, die BW aktzeptiert nur schwarz auf weiß ein Mietvertrag, d.h. Sie müßten es amtlich machen und auch Ihr Gehalt bei der Arge angeben, sonst droht von denen ärger.
Wenn es nicht der Fall sein sollte sofort zum Vermieter und beide im Mietvertrag eintragen lassen und damit ab zum ReFü/Spieß .
Autor Rollo83
 - 02. Dezember 2010, 17:29:40
Fakt ist wenn sie nicht im Mietvertrag stehn können sie sich die Wohnung auch nicht anerkennen lassen um UKV/TG zu bekommen.
lingt logisch, sonst würde ja jeder irgendwas erzählen können.Die BW braucht da was schwarz auf weiss.Würden sie mit ihrer Freundin gemeinsam im Mietvertrag stehn würden sie anteilsweise beteiligt werden.
Ich versteh aber grad das Problem nicht.Sie werden 25 Jahre und müssen aus der Kaserne aus ziehn.So what! jeder normale Mensch muss irgendwo wohnen und Miete zahlen.Sie verdienen ja auch ihr eigenes Geld.
Merken sie sich als Eigeninfo ohne iregdwas schwarz auf weiss zu haben keine Chance.
Autor axxa88
 - 02. Dezember 2010, 16:01:59
sehr professionelle antwort, danke  :(
Autor KlausP
 - 02. Dezember 2010, 15:58:14
Dann sammeln Sie mal weiter. *koppschüttel*
Autor axxa88
 - 02. Dezember 2010, 15:52:45
ok stimmt das hätte ich noch sagen können, also um das etwas zu verdeutlichen bin in Rostock stationiert und hab vorher bei meiner freundin in Berlin gewohnt.
jetzt wo ich langsam aus der kaserne muss und ich nicht auf der straße schlafen kann, werde ich mir eine wohnung nehmen müssen.
vorher hatte ich mir darüber nicht so viele gedanken gemacht, aber einen wohnung mehr ist schon eine ganz schöne finanzielle belastung.
oben hatte ich ja schon erwähnt das ich seit einem jahr mit meiner freundin wohne und ein 3/4 jahr beim bund bin. (bischen spät um jetzt zu sagen ich hab ne wohnung oder nicht?^^ )

achja wegen spieß und so, wollte erstmal ein bischen eigen info sammeln  :)
Autor ARMY STRONG
 - 02. Dezember 2010, 15:04:16
Nehmen wir mal an, wir wuessten wo du nun wirklich wohnst (Kaserne oder Wohnung ausserhalb) und ob die (angenommene) Wohnung bei deiner Freundin als Hausstand von der BW anerkannt ist - dann waere es denkbar dass dir hier geholfen werden kann.  ;)
Autor KlausP
 - 02. Dezember 2010, 14:56:36
Was sagen denn Ihr Spieß und - beratenderweise - auch Ihre ReFü dazu?
Autor axxa88
 - 02. Dezember 2010, 14:41:29
hallo , folgendes bsp:

nehemen wir mal an ich bin saz8 seit einem 3/4 jahr, habe vorher mit meiner freundin ein jahr zusammen gewohnt und uns die kosten geteilt, steh aber nicht im mietvertrag.
außerdem bin ich bald 25 und muss aus der kaserne ausziehen und mir eine wohung bei meinem standort suchen.
ist es jetzt richtig das man da vom bund garkeine unterstützung bekommt?(wegen UKV )
ich meine habe auch zusätzlich noch die fahrkosten und muss unterhalt zahlen.
und eine wohnung nachträglich anzuerkennen ist ja wohl auch nicht drin.