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Autor AriFuSchr
 - 07. Dezember 2010, 12:37:01
oder umgekehrt  ;)
Autor wolverine
 - 07. Dezember 2010, 11:52:09
So ist es. Solange Sie selbstständig sind, nutzen Sie die Anwartschaft und sind privatversichert. Geht die Selbstständigkeit schief, müssen Sie zunächst in ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis, um sich wieder gesetzlich versichern zu können.
Autor AriFuSchr
 - 07. Dezember 2010, 11:00:35
der Weg zurück in die GKV führt m.E. nur über eine versicherungspflichtigen Beschäftigung
Autor Diana111
 - 06. Dezember 2010, 20:35:22
ja die Versicherungstante hat mir das erzählt und ich war so dumm es zu glauben.
Autor KlausP
 - 06. Dezember 2010, 20:34:14
Anwartschaft für eine PKV, um wieder in die GKV zu kommen? Das ist mir neu, aber man lernt ja nicht aus.
Autor Diana111
 - 06. Dezember 2010, 20:24:09
Hallo,

ich habe nun ewig gegoogelt aber habe zu dem fall der mich betrifft leider nix gefunden.
ich bin seit nun 4 jahren Saz und mein Dienstende ist im Juni nächstes jahr. Ich möchte mich danach selbstständig machen und war aber damals so schlau auf meine Versicherungstante zu hören und habe eine Anwartschaft bei der Continentale abgeschlossen. Sie erklärte mir: ich bräuchte diese um in die GKV nach meinem Dienstende zurück zukehren. Nun möchte ich mich gern Freiwillig gesetzlich versichern und habe nun festgestellt das dies nicht geht. was nun? Ich bin von der PKV nicht sehr an getan, denn gesetz des falles meine Selbstständigkeit läuft gegen den Baum komme ich ja erst recht nicht mehr in die GKV oder?

Hat jemand einen Rat ?

Mfg