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Autor Andi
 - 09. Dezember 2010, 10:58:52
Zitat von: MMG am 08. Dezember 2010, 16:30:30
Stand nicht irgendwo (außerhalb des Dienstplan bzw. Rahmendienstplan), dass der Soldat mindestens 2x2 Std. Sport in der Woche machen soll.

Ja, es gibt dazu Inspekteursweisung.

Gruß Andi
Autor miguhamburg1
 - 08. Dezember 2010, 21:34:53
@Uli: da haben Sie vollkommen recht, für das Laufen nicht, habe ich aber auch nicht behauptet. Allerdings für Ballsportarten, alles mit Geräten, Turnen, Schwimmen etc.
Autor ulli76
 - 08. Dezember 2010, 21:19:36
Oder es steht so im Dienstplan wie in meiner Einheit (ja selbst in einem BWK gibt es Dienstplaene). da ist grundsaetzlich jeden Tag Sport angesetzt- da steht aber bei Teilnehmern: abkoemmliche Soldaten. Die meisten sind maximal einmal die Woche abkoemmlich- ein paar Glueckliche haeufiger.

Wie oft man Sport machen darf/soll steht allerdings nicht so genau in der ZDv, sondern da gibts einen Erlass/Befehl zu- ist naemlich davon abhaengig welche Sorte Soldat man ist- wenn ich mich recht entsinne waere das bei den Sanis als Minimum 1x90min/Woche, soll 2x90 und Maximum 3x90.

@migu: fuer normalen Laufsport braucht es keinen Uebungsleiter.
@TE: Notfalls kann man sich ja auch bei der Sportausbildung einer Nachbareinheit einklinken, wenn es am Aufsichtsfuehrenden mangelt.
Autor KlausP
 - 08. Dezember 2010, 18:28:53
Ihr "Kommandostab" hat doch sicherlich eine Stabskompanie oder ein Stabsquartier, der/dem Sie angehören? Und die haben keinen Dienstplan? Seltsam.
Autor miguhamburg1
 - 08. Dezember 2010, 18:13:29
Sehen Sie, lieber Fragesteller, dann lesen Sie mal genau Ihre Dienstpläne durch und prüfen, ob da keine Sportausbildung angesetzt ist, Wenn Sie nicht fündig werden, dann melden Sie dies Ihrem Kompaniefeldwebel, damit der beim DV dafür sorgen kann, dass Sportausbildung ermöglicht wird. Sollte dies nichts helfen, dann schreiben Sie eine Beschwerde, die dann entschieden werden wird. Und, ja, Sie haben nicht nur Anspruch auf Sportausbildung, sondern sind auch zur Teilnahme verpflichtet.
Autor MMG
 - 08. Dezember 2010, 16:30:30
Zitat von: miguhamburg1 am 08. Dezember 2010, 15:33:57
[...]MUSS es nicht nur Rahmen-, sondern auch Tagesdienstpläne geben, die vom jeweiligen DV unterschrieben sind und aushängen.
MUSS mag vll. sein, aber mein Kdo Stab hat kein Tagesdienstplan, eher gerade mal ein Rahmendienstplan.
Stand nicht irgendwo (außerhalb des Dienstplan bzw. Rahmendienstplan), dass der Soldat mindestens 2x2 Std. Sport in der Woche machen soll.
Autor ARMY STRONG
 - 08. Dezember 2010, 15:54:34
Mensch Migu, endlich sind Sie da. Mir brach schon der kalte Schweiss aus, weil ich mir beim besten Willen nicht vorstellen mochte dass der arme Soldat keinen Sport auf dem Dienstplan hat.

Mit Rahmendienstplan meinte ich uebrigens diese typischen 1./ Dienstplaene wo sinngemaess lediglich "0720 - 1600 Dienst in den Funktionen" draufsteht. Aber selbst da steht (ok, stand vor ein paar Jahren, hat sich moeglicherweise auch schon wieder geaendert) dann jede Woche mal irgendwo Mannschaftssport oder sonstwas drauf (das furchtbare woechentliche Fussballspiel wo ich mich immer gedrueckt habe weil unser StFw immer so furchtbar rumgeschrien hat...).
Und Freitags sollte ja immer Ausbildung sein.... gibts das noch in heutigen 1./??
Autor miguhamburg1
 - 08. Dezember 2010, 15:33:57
Selbst die Soldaten, die in Stäben eingesetzt sind, und dies scheint bei unserem Fragesteller ja der Fall zu sein, gehören ja einer militärischen Einheit an. Sei es die 1./- eines Bataillons-Regiments oder die Stabskompanie einer Brigade/Flottille/Division oder das sog. Stabsquartier höherer Kommandos. Und für alle diese Einheiten MUSS es nicht nur Rahmen-, sondern auch Tagesdienstpläne geben, die vom jeweiligen DV unterschrieben sind und aushängen. Und in diesen Dienstplänen MUSS auch wöchentlich mindestens eine Sportausbildung aufgeführt sein, wobei sportliche Leistungen im Rahmen von Amila a durchaus auch dazugehören.

Für alles darüber hinausgehende, individuelle Engagement gibt es die dienstfreie Zeit oder eine Frage um Erlaubnis beim Vorgesetzten, wobei immer auch zu klären wäre, in welchem Rahmen diese sportliche Betätigung stattfinden soll, denn für die meisten dieser Betätigungen - zumindest während der Dienstzeit braucht man einen Beaufsichtigenden mit Übungsleiterschein...
Autor Timid
 - 08. Dezember 2010, 14:23:16
Zitat von: ARMY STRONG am 08. Dezember 2010, 13:36:02Wobei ich nicht vortsellen kann, dass auch der Rahmendienstplan keinen Sport vorsieht.

Der Rahmendienstplan gibt ja normalerweise nur den Rahmen ;)  vor, in dem der tägliche Dienst stattfindet, aber nicht unbedingt, ob dieser Sport, Unterricht, sonstwas enthält. Dafür gibt es ja den normalen Dienstplan ...

Zitat von: maximumso am 08. Dezember 2010, 13:52:07Ok habs kapiert, ich dachte Soldaten hätten Anspruch auf "so und so viel" Sport tägliche/monatlich.

Du solltest doch wissen, dass es bei der Bundeswehr für alles eine Vorschrift gibt ;)  Wenn du Intranetzugang hast, schau mal bei der Vorschriftenstelle Online vorbei, dort sollte es eine ZDv (3/10?) "Sport in der Bundeswehr" geben, die auch den zeitlichen Rahmen festlegt. Aber natürlich auch, wann von diesem Rahmen abgewichen werden kann ...
Autor maximumso
 - 08. Dezember 2010, 13:52:07
Eigentlich steht kein Sport drauf. Wenn ich Sport machen will muss ich dann mein Vorgesetzte fragen. Wenn ich z.B. überhaupt kein Lust hab, dann muss ich auch nicht machen.

Ok habs kapiert, ich dachte Soldaten hätten Anspruch auf "so und so viel" Sport tägliche/monatlich.

Weil wie gesagt arbeite ich die ganze zeit im Büro aber habe keinen Bock die ganze Zeit nur rumzusitzen und kein Sport machen.

Schönen tag noch!
Autor ARMY STRONG
 - 08. Dezember 2010, 13:36:02
Mir ist nicht bekannt, dass es einen "rechtlichen" Anspruch auf Sport waehrend der Dienstzeit hat. Wie gesagt, Sport ist dann, wenn er auf dem Dienstplan steht. Sollte Sport NIE auf dem Dienstplan stehen, dann ist dann Sport wenn es der Vorgesetzte befiehlt. Wobei ich nicht vortsellen kann, dass auch der Rahmendienstplan keinen Sport vorsieht. Kann es sein dass da Sport draufsteht, der dann allerdings ignoriert wird, weil man ja sooo viel zu tun hat?
Autor maximumso
 - 08. Dezember 2010, 12:36:13
Jo kann man als Rahmendienstplan nennen.

Trotztdem wird nicht bekannt gegeben wann wir Sport machen dürfen oder so.

Ich will eigentlich rechtlich gesehen wissen, wie oft darf man unter der Woche Sport machen während der Dienstzeit.

Gruß
Autor ARMY STRONG
 - 08. Dezember 2010, 12:27:32
Zitat von: maximumso am 08. Dezember 2010, 12:16:26
wir haben kein Dienstplan
Sorry, glaube ich nicht. Jede Einheit der Bundeswehr hat einen Dienstplan, und wenn es nur ein Rahmendienstplan ist.
Autor maximumso
 - 08. Dezember 2010, 12:16:26
wir haben kein Dienstplan

ich arbeite momentan im Büro und so, und ab und zu melde ich mich freiwillig zum Sport machen.
es kommt meistens drauf an ob mein vorgesetzter bockt hat oder nicht, doch ich wollte eigentlich wissen ob ich Anspruch hab mehrmals in der Woche während der Dienstzeit Sport zu machen oder nicht!
Autor ARMY STRONG
 - 08. Dezember 2010, 12:05:06
1. Was sagt der Dienstplan?
2. Es hindert dich sicherlich niemand nach Dienst Sport zu machen.  ;)