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Autor StOPfr
 - 15. Dezember 2010, 21:22:13
Wenn du für die Ausbildung zurückgestellt wurdest dann gilt dies bis zum Ende der Ausbildungsdauer, für die die Rückstellung beantragt wurde. Wurden nur zwei Jahre beantragt und bewilligt, dann bist du jetzt noch wehrpflichtig. Der Einladung zur Musterung ist Folge zu leisten. Eine Einberufung findet wohl nicht mehr statt. 
Autor Sleepwalker
 - 15. Dezember 2010, 18:52:30
Hallo,

es ist ja eine Ausbildung Ausbaufacharbeiter und Zimmermann gehören zusammen, nach 2 Jahren ist man Ausbaufacharbeiter nach 3 Jahren dann Zimmermann. Allerdings hättest du theoretisch nach 2 jahren schon eine Ausbildung.

gruss
Autor KlausP
 - 15. Dezember 2010, 18:32:04
Zurückstellungen gibt's m.W. nur für die erste Ausbildung.
Autor Sleepwalker
 - 15. Dezember 2010, 18:22:39
Danke schonmal,
Also nochmal zu meiner frage, kann es sein das die vielleicht davon ausgehen das meine Ausbildung geendet hat, weil meine erste Ausbildung (Ausbaufacharbeiter) endete dieses Jahr und meine jetzige ist das weiter führen als Zimmermann die endet erst ende 2011.

gruss
Autor hbmaennchen
 - 15. Dezember 2010, 18:10:51
Solange Du nix Gegenteiliges hörst (kann sein, dass die das abblasen), gehst Du halt hin, eingezogen wirst Du eh nicht mehr, da Anfang Januar die letzten Wehrpflichtigen eingezogen werden.
Autor Sleepwalker
 - 15. Dezember 2010, 17:57:37
Hallo liebe Leute,

ich bin zur musterung eingeladen am 12.01.2011,
macht das überhaupt sinn da die Wehrpflicht ja ausgesetzt wird und ich bis ende 2011 noch in der Ausbildung bin!?

gruss