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Zusammenfassung

Autor RekrKp8
 - 18. Dezember 2010, 07:25:55
am besten gar nichts ankreuzen, denn auf beiden ausfertigungen bzw. bei drei ausfertigungen werden einmal ssm das andere mal fehlteilzettel angekreuzt.
Autor ulli76
 - 17. Dezember 2010, 21:22:59
Aber um mal wieder zurueck zum Thema zu kommen. Ne Sachschadensmeldung auszufuellen ist in der Regel kein Hexenwerk.

Wenn man weiss, wie was abhanden gekommen/kaputt gegangen ist, schreibt man es einfach so hin, wie es passiert ist (wie man es in der AGA halt mal mit den Meldungen gelernt hat).
Wenn man das Datum nicht genau weiss, wann was verloren gegangen ist, schreibt man hin, wann man den Verlust festgestellt hat, wann man das Teil zum letzten Mal gesehen hat und wenn man eine Vermutung hat, wann es wech ist, kann man das auch mit zu schreiben.

Und ganz wichtig bei Verlusten: Immer die Kameraden fragen, ob sie das Ding gesehen haben und das auch so dazu schreiben. Und einen bemerkten Verlust sofort an den naechsten Vorgesetzten melden und auch mit rein schreiben, dass man es umgehend gemeldet hat.

Gaanz wichtig: Oben niemals das Kreuz bei Fehlteilzettel setzen. Immer Sachschadensmeldung ankreuzen.
Autor BulleMölders
 - 17. Dezember 2010, 11:48:36
Nee, wir haben die 1987 auch noch bekommen.
Kann aber auch wieder daran liegen das ich bei der Marine war, da brauchte man die schon mal im Auslandshafen.
Eigneten sich halt besonders durch ihre Größe.
Autor ulli76
 - 17. Dezember 2010, 10:23:04
Ahh so.
Aber damals (so kurz nach der Entdeckung des Feuers  ;)) haben auch wir SaZ die bekommen. Oder es lag dran, dass wir Sanis schon immer was anders waren.
Autor Andi
 - 16. Dezember 2010, 19:38:24
Die hättest du als Frau, die du nie GWD geleistet hast gar nicht kriegen dürfen. ;) Die bekommen nur GWD.
Autor ulli76
 - 15. Dezember 2010, 14:57:02
Seit wann gibt es denn die Taschentuecher wieder- bei mir wurden die naemlich abgebucht, obwohl ich sie noch hatte, weil es die wohl nicht mehr dienstlich gibt.
Autor ARMY STRONG
 - 15. Dezember 2010, 11:53:03
Ich war lange genug VdF und es hat mich tierisch genervt wenn die Jungs mir das Ding aufdruecken wollten wenn noch die Stellungnahme des TE-Fhr gefehlt hat.
Mir war es nicht egal weil ich dann dem jeweiligen Herrn TE-Fhr nachlaufen durfte.
Autor miguhamburg1
 - 15. Dezember 2010, 10:50:38
Letztlich ist es egal, denn der VersFw wird den notwendigen Gang der Dinge ins Laufen bringen...
Autor ARMY STRONG
 - 15. Dezember 2010, 07:58:37
Zitat von: miguhamburg1 am 14. Dezember 2010, 19:28:24
unterschreiben Sie die Meldung und geben Sie sie wieder bei Ihrem VersFw ab.
Nein, du gibst sie deinem TE-Fuehrer, der muss naemlich in dem Feld unter dem des Meldenden seine Stellungnahme abgeben.
Autor hbmaennchen
 - 14. Dezember 2010, 19:56:30
Rechtschreibung interessiert da nur am Rande..."richtig und vollständig" heißt, dass Du die wahrheitgemäß ausfüllen sollst.

Da sind Felder für Deinen Namen, DG, PK, Einheit etc, wenn ich mich recht entsinne.

Und ins große Feld schreibst Du sowas wie "Beim Überprüfen meiner persönlichen Ausrüstung stellte ich am X.Y.Z. fest, dass mir 3 meiner Taschentücher fehlen. Trotz sofortiger Suche in meinem Spind nach diesen waren die Taschentücher nicht auffindbar. Bei Überprüfung der Vollzähligkeit am X.Y.Z. waren alle Taschentücher noch vollständig vorhanden. Nach diesem Datum habe ich sie zuletzt aus dem Spind genommen, um/als.... Ich vermute, dass beim....[Biwak, Reinigung, Schießbahn, you name it].....die Taschentücher verloren gingen.". Halt den Sachverhalt, soweit von Dir nachzuvollziehen. In Luft können die sich ja nicht aufgelöst haben.
Dann Datum, Unterschrift, fertig.
Autor miguhamburg1
 - 14. Dezember 2010, 19:28:24
Bevor Sie weiter herumbrüten, schauen Sie sich doch das Fotmblatt noch einmal genau an. Dort steht irgendwo unter den Angaben zum Meldenden selbst ein große Feld mit dem Titel "Sachverhaltsschilderung". Hierin tragen Sie ein, wann Sie den Verlust der Taschentücher festgestellt haben, wann Sie sie zuletzt sahen, was in der Zwischenzeit mit den Taschentüchern geschah usw. Das kann doch nun wirklich nicht so schwer sein, dies kurz und knapp darzustellen. Und wenn Sie alle sachdienlichen Hinweise eingetragen haben, unterschreiben Sie die Meldung und geben Sie sie wieder bei Ihrem VersFw ab. Alles Weitere machen dann die, die für die Sachschadenbearbeitung Zuständigen!
Autor TazD
 - 14. Dezember 2010, 18:45:39
Sorry, aber auch das gehört zur Fürsorgepflicht eines Vorgesetzen seinen unterrstellten Soldaten auch bei einer simplen SSM zu helfen.
Geh morgen nochmal zu ihm und frag erneut nach Hilfe.
Autor Serial
 - 14. Dezember 2010, 18:33:11
Nabend Kameraden,

ich habe folgendes Problem:

Habe bei meiner Vollzähligkeit festgestellt, dass 3 meiner Dienstlich gelieferten Taschentücher, JA Taschentücher... fehlen.

Daraufhin bin ich in die Versorgung gegangen, und die haben mir ein Sachschadensmeldungs Zettel in die Hand gedrückt, habe denen geschildert, dass ich mich nicht im geringsten damit auskenne, die meinten dann zu mir ich solle zu mein TE gehen, dass bin ich letztendlich auch, aber von ihm kam nur das ich schon wissen werde, was ich dort rein schreiben solle...

nun sitze ich hier schon verzweifelt seit knapp 1std und habe nur geschafft den Kopf auszufüllen, selbst dass suchen im Internet, nach wenigstens einen kleinen Ansatz von Anfang der Meldung, ohne Erfolg...

Da ich auch nicht so gut in Rechtschreibung bin, habe ich natürlich meine bedenken, dort was falsches einzutragen, da dort auch in klammern steht: Die Meldung muss richtig und vollständig sein.

Wäre nett, wenn ihr mir irgendwie weiterhelfen könntet, wäre euch sehr dankbar.