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Autor Rollo83
 - 22. Dezember 2010, 13:46:32
Dann bestellen sie sich welche bei ebay lhd shop oder wo auch immer.Da gibt es 1000 Shops.
Autor xray19
 - 22. Dezember 2010, 13:41:58
also ich wurde im voraus befördert und habe keine schulterklappen erhalten und nein leider gibt es kein nato shop in der nähe. sollten ganz normale schulterklappen sein für´n feldanzug - nichts besonderes ;-)
Autor BulleMölders
 - 22. Dezember 2010, 10:57:39
War in den einzelnen Abschnitte eigentlich unterschiedlich.
Wir haben uns dann für Bordzeit entschieden, oder besser gesagt unser Radarmeister hat entschieden.
Hat mich um Mitternacht aus der OPZ ins Deck gescheucht um die, wei er sagte, richtigen Dienstradabzeichen drauf zu machen.
Autor KlausP
 - 22. Dezember 2010, 10:34:52
Und? Wie habt ihr abgestimmt?  :D
Autor BulleMölders
 - 22. Dezember 2010, 08:23:46
Uns wurden die neuen Abzeichen bei Beförderung im Voraus nur in die Hand gedrückt.
Interessant war meine Beförderung zum Obermaaten, die auf Jamaika zum nächsten 1. erfolgte.
Da wir vom letzten Tag zum ersten Tag des folgenden Monats auf See waren entbrannte nun die Frage, nach welcher Zeitzone die Beförderung denn nun gilt und ab wann die neuen Abzeichen dann getragen werden dürfen/müssen.
Autor Eracom
 - 21. Dezember 2010, 22:29:38
Zitat von: KlausP am 21. Dezember 2010, 21:33:54
Zitat von: bayern bazi am 21. Dezember 2010, 21:30:37
ich kenn das so das für den tag, wo der beförderung zum... (im voraus )ausgeprochen wird die neuen schulterklappen getragen werden, und danach wieder abgemacht werden bis zu diesem tag, der in de urkunde steht (vor allem bei großen btl antreten oder bei Wehrübenden)

So kenne ich das auch.

Ist bei uns aber auch so.
Vor paar Tagen haben die Schützen ihre Gefreiten Schulterklappen bekommen, weil wenn sie aus dem Weihnachtsurlaub wieder kommen gleich ihre Gefreiten Schulterklappen tragen müssen. Da sie ja mit Wirkung zum 1.1.2011 befördert wurden/werden auch wenn nur schriftlich, sowie es auch mündlich vorkommt.
Autor Andi
 - 21. Dezember 2010, 22:12:14
Zitat von: bayern bazi am 21. Dezember 2010, 21:30:37
ich kenn das so das für den tag, wo der beförderung zum... (im voraus )ausgeprochen wird die neuen schulterklappen getragen werden, und danach wieder abgemacht werden bis zu diesem tag, der in de urkunde steht (vor allem bei großen btl antreten oder bei Wehrübenden)

Das ist wohl daraus entstanden, dass bei einer Ordensverleihung der Orden am Tag der Verleihung im Original an der Uniform getragen werden darf, ist aber eben nicht erlaubt.

Gruß Andi
Autor KlausP
 - 21. Dezember 2010, 21:33:54
Zitat von: bayern bazi am 21. Dezember 2010, 21:30:37
ich kenn das so das für den tag, wo der beförderung zum... (im voraus )ausgeprochen wird die neuen schulterklappen getragen werden, und danach wieder abgemacht werden bis zu diesem tag, der in de urkunde steht (vor allem bei großen btl antreten oder bei Wehrübenden)

So kenne ich das auch.
Autor bayern bazi
 - 21. Dezember 2010, 21:30:37
ich kenn das so das für den tag, wo der beförderung zum... (im voraus )ausgeprochen wird die neuen schulterklappen getragen werden, und danach wieder abgemacht werden bis zu diesem tag, der in de urkunde steht (vor allem bei großen btl antreten oder bei Wehrübenden)


passiert bei Wehrübenden öfters, das sie am ende der WÜ mit dem tag der dem tag der beendigung der WÜ folgt befördert werden - wird deshalb gemacht, da sonst die unterlagen für USG /Wehrsold ecc zum teil geändert werdn müssten.

so wird am 20. zum 25. befördert wenn der kamerad eigentlich wieder zivilist ist
Autor Andi
 - 21. Dezember 2010, 21:23:05
Nö, denn Soldat ist der Mann/die Frau ja. ;) Und auch §132 scheidet aus, da er auch das entsprechende Amt inne hat. Es ist ein Dienstvergehen, mehr nicht. Zu einer Straftat wird es erst wenn unrechtmäßig Diensthandlungen vorgenommen werden, die an den neuen Dienstgrad gebunden sind.

Gruß Andi
Autor TazD
 - 21. Dezember 2010, 21:09:31
Könnte ein ganz böses Eigentor werden.

Beförderung sind in §42 SG geregelt, aber ich bin mir nicht sicher, ob hier schon ein Verstoß gegen 132a StGB vorliegt. "Eigentlich" schon, aber vielleicht kann wolverine ja noch ein bißchen erläuternd unterstützen.
Autor KlausP
 - 21. Dezember 2010, 21:01:29
MIR ist das schon klar, aber frag mal den befördernden Disziplinarvorgesetzten.  ;D
Autor TazD
 - 21. Dezember 2010, 20:57:44
Zitat von: KlausP am 21. Dezember 2010, 20:28:36
Zitat von: snake99 am 21. Dezember 2010, 20:27:50
Vielleicht ist er im voraus befördert worden ...

Dann werden die Dinger aber trotzdem draufgeklöppelt.
Dir ist aber klar, dass das nicht erlaubt ist?
Autor SemperFidelis
 - 21. Dezember 2010, 20:30:18
wenn dann geht man einfach ma zum NDF (= ... wenn es um den dienstanzug geht, einfach mbl litzen nehmen und so gut es geht draufnähen^^
Autor KlausP
 - 21. Dezember 2010, 20:28:36
Zitat von: snake99 am 21. Dezember 2010, 20:27:50
Vielleicht ist er im voraus befördert worden ...

Dann werden die Dinger aber trotzdem draufgeklöppelt.