ZUR INFORMATION:
Bei einer internen Anpassung hat sich die Forensoftware die interne Datenbank so "zerschossen", dass mir leider nur der Restore eines Backups übrig geblieben ist. Zum Glück war das letzte Backup nur knapp 5 Stunden alt (06.10., 13:25), so dass nicht allzuviele Posts verloren gegangen sein sollten. Sorry für den kurzen Ausfall.
REGISTRIERUNGSMAILS:
Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.
AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen. Auch die Nutzung der Bundeswehr-Personalnummer ist nicht die beste Idee....
Zitat von: ARMY STRONG am 28. Dezember 2010, 10:32:00
Alternativ könntest du auch einfach deinen Dienst für die Allgemeinheit weiter leisten, oder ist dir das gar nichts wert?
ZitatPersonen, die momentan/zukünftig ihren Wehrdienst/Ersatzdienst ableisten, können sich auf eine künftige Aussetzung nicht berufen.
Geltende Gesetzeslage zum Zeitpunkt Ihrer Verpflichtung: Dienst für 6 Jahre im THW. Mögliche Sanktionen für den Fall des Abbruchs: vertrauensvoll beim zuständigen KWEA erfragen
Zitat von: BulleMölders am 27. Dezember 2010, 18:51:51
Da wird man wohl die endgültige Gesetzliche Reglung und dann die dazu ergehenden Ausführungsbestimmungen abwarten müssen.
Zitat von: KlausP am 27. Dezember 2010, 16:43:32
Dazu sind (mir) noch keine Regelungen bekannt, ebenso wie es zur Aussetzung der Einberufung zum GWD noch keine gesetzliche Grundlage gibt. Meiner Meinung nach dürfte aber dann für Sie keine Einberufung mehr erfolgen, weil
1. die Aussetzung der Einberufung zum GWD kraft Gesetzes erfolgt und nicht durch Sie zu vertreten ist
2. ja dann keine Einberufung zum GWD mehr erfolgt.