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Zusammenfassung

Autor albi1085
 - 13. Februar 2011, 13:08:47
So im weiteren Verlauf hat sich ergeben, dass mein Arbeitgeber mich nicht gekündigt hat. Da er mich jetzt dann gerne in Vollzeit zur Meisterschule schicken möchte. Also gleiche Qualifikation wie die, die ich beim Bund hätte. Aber zum Thema Probezeit und Kündigungsschutz auf Grund der Eignungsübung, überwiegt leider die Probezeit. Sonst könnte sich ja jeder beim Bund bewerben und so einfach die Probezeit umgehen. Der Arbeitgeber darf jermand nicht auf Grund der Übung kündigen, aber so eine Kündigung in der Probezeit ist halt sehr einfach für den Arbeitgeber.
Autor albi1085
 - 05. Januar 2011, 09:47:04
Klar das verstehen alle so, es liegt ja auch auf der Hand. Aber ich bin halt in Probezeit und in der kann der Arbeitgeber jeden ohne Grund kündigen. Muss ihn ja nicht begründen, weil ich zu der Übung gebe. Aber ich werde mir auch natürlich einen Anwalt nehmen und ich denke das wird dann vorm Arbeitsgericht landen. Der Arbeitgeber hat bis jetzt auch nur einmal mit mir drüber gesprochen , er war natürlich erbost darüber und am nächsten Tag waren alle sehr freundlich, da sie mich eingentlich halten wollen. Aber auch ich denke, die werden sich auch Informiert haben. Aber es wird wohl aufs Arbeitsgericht hinaus laufen. Ich werde am Montag meine Chef mitteilen, dass ich daran Teilnehme. Mal gucken wie er drauf reagiert.
Autor KlausP
 - 05. Januar 2011, 09:11:15
Dazu auch noch mal das Eignungsübungsgesetz:

§ 2 Kündigungsverbot für den Arbeitgeber

(1) Der Arbeitgeber darf das Arbeitsverhältnis während der Eignungsübung nicht kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus Gründen, die nicht in der Teilnahme des Arbeitnehmers an einer Eignungsübung liegen, bleibt unberührt.
(2) Aus Anlaß der Teilnahme des Arbeitnehmers an einer Eignungsübung darf der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis vor und nach der Eignungsübung nicht kündigen. Muß der Arbeitgeber aus dringenden betrieblichen Erfordernissen (§ 1 Abs. 2 des Kündigungsschutzgesetzes) Arbeitnehmer entlassen, so darf bei der Auswahl der zu Entlassenden die Teilnahme eines Arbeitnehmers an einer Eignungsübung nicht zu dessen Ungunsten berücksichtigt werden. Kündigt der Arbeitgeber binnen sechs Monaten, nachdem er von der Meldung des Arbeitnehmers bei den Streitkräften zur Teilnahme an einer Eignungsprüfung Kenntnis erhalten hat, oder innerhalb von drei Monaten im Anschluß an die Eignungsübung, so wird vermutet, daß die Kündigung aus Anlaß der Teilnahme an einer Eignungsübung ausgesprochen und, sofern aus dringenden betrieblichen Erfordernissen Entlassungen erfolgen, bei der Auswahl des Arbeitnehmers seine Teilnahme an einer Eignungsübung zu seinen Ungunsten berücksichtigt worden ist.
(3) Die Vorschriften des Absatzes 2 gelten auch, wenn der Arbeitgeber vor Inkrafttreten dieses Gesetzes dem Arbeitnehmer wegen einer beabsichtigten Teilnahme an einer Eignungsübung gekündigt hat.

Hier scheint mir der Arbeitgeber auf recht dünnem Eis zu stehen.
Autor wolverine
 - 05. Januar 2011, 09:09:37
Ich will nicht despektierlich wirken aber wenn ich Ihre Beiträge so lese und was Sie so verstehen von dem was man Ihnen sagt, dann sollten Sie sich einen Anwalt nehmen.
Autor albi1085
 - 05. Januar 2011, 09:06:09
Also ich war beim Arbeitsamt,

die sagten sobald die Firma mir eine Kündigung ausstellt oder meinen Vertrag anfechtet. Soll ich zum Arbeitsgericht und anschließend zum Arbeitsamt. Die würden sofort dann erstmal Unterhaltsmäßig einspringen. Am Arbeitsgericht ist es kostenlos, also dafür brauch man keine Rechtschutzverischerung. Die Frau sagte, dass ich gute Chancen habe. Aber erstmal überwiegt die Probezeit, aber der Arbeitgeber darf mich nicht auf Grund der Einberufung zu Übung Kündigen. Das wird er ja natürlich auch nicht in der Kündigung nennen. Es liegt aber auf der Hand, was aber daurauf hindeuet, dass ich meinen Arbeitsvertrag, der ab Februar läuft schon letzten Juni unterschrieben habe und dass ich keine schlechte Arbeitleiste. Aber endscheiden muss das ein Richter. Mir gehst ja auch nur darum das mein Unterhalt gesichert ist inkl. Wohnung. Weil eigentlich ja will ich ja anschließend der Übung SaZ ernannt werden.
Autor wolverine
 - 04. Januar 2011, 20:37:23
Die Versicherung müsste Arbeitsgerichtsprozesse abdecken und zu erheben wäre ein Kündigungsschutzklage (Feststellung, dass das AV nicht durch die Kündigung vom ... beendet wurde sondern weiterhin besteht. Inzident wird dann geklärt, dass ach drei Jahren keine Probezeit mehr gerechtfertigt ist und nur ordentlich gekündigt werden kann. Besteht Kündigungsschutz?
Autor albi1085
 - 04. Januar 2011, 18:44:20
ja die habe ich, morgen früh gehe ich auch erstmal zum Arbeitsamt. Mal gucken was die dazu sagen
Autor apollo98
 - 03. Januar 2011, 21:00:08
Hast du eine Rechtsschutzversicherung? Schnapp dir den Arbeitsvertrag und klär das doch einmal juristisch ab.
Autor albi1085
 - 03. Januar 2011, 17:26:30
Das ist natürlich auch meine Begründung nur der Firma halt nicht. Und ich denke es wird so kommen, dass sie mich nach hause schicken und ich gegen wiedereinstellung klagen muss. bis das geklärt ist bin ich ja längst bei der übung. und mit allen guten muten möchte ich die auch diese bestehen logischer weise
Autor KlausP
 - 03. Januar 2011, 15:19:45
Der Meinung war ich allerdings auch. Das wäre genauso, als wenn man einen Eignungsübenden nach der EÜb wieder nur auf 6 Monate Probezeit als SaZ festsetzen würde.
Autor wolverine
 - 03. Januar 2011, 15:15:30
Nach einer Ausbildung im Betrieb wäre eine Probezeit nicht zu begründen. Schließlich kennt man genau diesen Menschen seit 3 Jahren und hat ihm entsprechende Zeugnisse ausgestellt und bei der Innung/IHK vorgestellt. Dann zu sagen: "Den gucken wir uns jetzt erst einmal sechs Monate an, wie er sich macht" ist lächerlich.
Autor KlausP
 - 03. Januar 2011, 15:01:11
Auch die kann die Firma mMn nicht kündigen, sie kann nur normal auslaufen und nicht in einen unbefristeten Vertrag übergehen.
Autor albi1085
 - 03. Januar 2011, 14:54:30
Zitat von: KlausP am 03. Januar 2011, 14:45:27
Danach kann Ihnen Ihre Firma einen unbefristeten Vertrag nicht kündigen, ein befristeter Vertrag wird durch die EÜb nicht verlängert sondern nach Ablauf des Vertrages aus, egal ob EÜb oder nicht.

Das Problem ist dabei, dass ich bei der Firma in der Probezeit bin
Autor KlausP
 - 03. Januar 2011, 14:45:27
Tut mir leid, aber das Ganze ist für mich etwas wirr und unverständlich.

Hier mal ein Link zum Eignungsübungsgesetz: http://bundesrecht.juris.de/e_g/BJNR000130956.html

Danach kann Ihnen Ihre Firma einen unbefristeten Vertrag nicht kündigen, ein befristeter Vertrag wird durch die EÜb nicht verlängert sondern nach Ablauf des Vertrages aus, egal ob EÜb oder nicht.
Autor albi1085
 - 03. Januar 2011, 14:29:33
Zitat von: KlausP am 03. Januar 2011, 14:07:01

@albi: wie muss ich diese Aussage verstehen: "...Er steht bei der Firma in der Probezeit nach der Lehre, dann können sie dich kündigen. Was meine Firma mir direkt schon mal angedroht hat. ..."


Also ich erkläre mal kurz, ich bin genauso Ende Januar mit der Lehre fertig wie "Puni". Sogar auch als Elektroniker aber andere Fachrichtung. Ab Februar habe ich einen unbefristeten Vertrag bei meiner Firma, wo ich auch noch bis Ende des Monats in der Lehre bin. In der Firma habe ich natürlich mit dem neuen Vertrag auch eine Probezeit von 6 Monaten. So, dann habe ich mich beim bund beworben und es ergab sich daraus das ich ab April 2011 Fw im Fachdienst werde. Mir sagte man damals beim Test, sobald ich meinen Gesellenbrief habe soll ich ihm zum Zentrum für Nachwuchsgewinnung senden und ich bekomme anschließend meine Einberufung sprich Ende Februar ca. So jetzt habe ich von dem Sachbearbeiter beim ZNwG schon vor 4 wochen meine Einberufung bekommen und ich habe es natürlich an meine Firma weiter gegeben. Da natürlich auch ein Datum drauf steht und ich es schlecht 3 Monate zu hause liegen lassen kann.

So meine Firma sagte das ich mir das nochmal überlegn soll ob ich daran Teilnehme.

Und habe um bedenkt Zeit gebeten den haben sie mir auch eingeräumt. Aber falls ich mich gegen meine Firma Endscheide haben die sich 2 Optionen offen gehalten.


a)   Sie werden mein Vertrag den ich ab Februar bei der Firma anfechten. Weil im Vertrag steht, dass keine Kündigung vor Antritt der Arbeit gültig sind. Aber dieser nicht Grundlage einer Einberufung ist.

b)   Sie werden mich einfach im Februar zum Ende des Monats in der Probezeit begründen und dafür brauchen sie keine Grund.


So nachdem ich dann das erfahren hatte, habe ich natürlich mit dem Zentrum und genau diesen Sachbearbeiter gesprochen. Er meinte ich habe da keine Chance, und fall b) würde eintreffen. Rechtsbeistand vom Bund würde es auch nicht geben. Aber im Nachhinein kann es ja auch nicht sein, dass das jetzt so ausartet und der Sachbearteiter hat genau so vertrullert das ich einen Arbeitsvertrag ab Februar habe. Und dieser mir ein Schreiben zugeschickt hat, für einen wo der Arbeitgeber unbekannt ist. Ich hoffe mal zumindestens das meine Wohnung anerkannt wird und der das auch nicht vertrullert hat und ich kein Trennungsgeld bekomme. Es währe erstmal alles einfach gewesen wenn ich ende februar die Einberufung bekommen hätte. Somit hätte ich mir keinen Sorgen um Arbeitslosigkeit machen müssen. Jetzt stehe ich vor dem Problem. ALG1 währe zu wenig da ja nur 68% vom letzten Jahreslohn ! Ziehen sie mal 68% von 450 ab und dazu kommt ich habe noch ne kleine Selbstständigkeit, das gehst um ca. 400 € im Monat. Da reicht alles vorne un hinten nicht. Dazu habe ich schon eine eigene Wohnung die schon alleine 500€ verschlinkt und für mich als lediger vom AMT zu groß währe.


Ich habe gerade gelesen das sie Spieß wahren. Vlt haben sie ein paar Infos dazu.


Edit:
Zitat abgetrennt