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Autor Megawaldi
 - 11. Januar 2011, 17:25:25
Ich glaube auch ned das ein 25 Jähriger Olt nur mit knapp 2000 € netto/Monat heimgeht.
Da müsste er ja schon fast die Erfahrungsstufe 1 haben...

Grüße
Megawaldi
Autor KlausP
 - 11. Januar 2011, 17:18:32
Die Eingruppierung in die Besoldungsgruppen steht im Bundesbesoldungsgesetz.
Autor KingGhost
 - 11. Januar 2011, 17:06:33
Tabelle mit allen Daten; (sind alles Brutto Angaben, es kommen lediglich noch die Zuschläge des Dienstpostens dazu=

http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Themen/OED_Verwaltung/Oeffentlicher_Dienst/Beamte/Besoldungstabellen_1_Januar_%202009_%20West.pdf;jsessionid=E25C4BCFAFECA97D5BB5E4AC7E4242B0?__blob=publicationFile
__________________________________

Welche Besoldungsstufe ist man überhaupt als Offz?:

http://de.wikipedia.org/wiki/Gehobener_Dienst
Mfg Stephan
Autor wolverine
 - 11. Januar 2011, 16:16:08
Gibt es dafür nicht Gehaltstabellen und Brutto/Nettorechner?
Autor publius
 - 11. Januar 2011, 16:03:38
Diesen Sturm der Entüstung verstehe wer will. Weder mache ich mich zum "Robin Hood" der OLte noch jammert der besagte, noch mache ich mich zum Verteidiger des Dienstgebers Bundeswehr. Was ich beschrieben habe ist ein Faktum, nicht mehr und nicht weniger und: wer zur Bw geht, muß vorher wissen, was er in den einzelnen Gehaltsstufen unterm Strich als Nettoauszahlung erhält!  ???
Autor wolverine
 - 11. Januar 2011, 15:42:31
Solche Kunstgriffe brauchen wir gar nicht machen: Ich kenne reale Angebote, die Juristen - selbstverständlich nur mit Examina 9 Pkte plus - gesucht und dafür im ersten Jahr 1500, in zweiten 2000 und im dritten dann doch 2500 € geboten haben. Und das waren Bruttobeträge! Oder nehmen wir den TVöD in 10 oder auch 11 oder 12. Der OLt, der sein Studium noch als Zubrot erhielt, ist da immer besser ´dran.
Autor miguhamburg1
 - 11. Januar 2011, 15:38:57
@ publius: Sind Sie jetzt der RobinHood der Oberleutnante? Dann rechnen Sie doch zu den € 2000 die Lohnsteuer Steuerklasse I sowie die Beitragsanteile zu Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung hinzu und gleichen das Brutto mit dem durchschnittlichen Akademikers in diesem Alter nach. Dann kommen Sie auf ein Jahresgehalt von knapp 40000 €. Worüber imErnst sollte sich dieser OLtdenn nun beschweren? Zumal er keinerlei weitere Abzüge mehr für Arzneimittel, Heilbehandlungen etc. hat, preisgünstig essen und wohnen kann (wenn sie/er will)...
Autor ARMY STRONG
 - 11. Januar 2011, 15:30:03
Schlage vor einen Hilfsfonds zur Unterstuetzung in Not geratener 25 jaehriger Olt'e der Bw zu gruenden.

Wie will man denn in dieser kalten, herzlosen Welt als Single mit EUR 2.000 netto ueberleben.... EINE FRECHHEIT IST DAS!!!!  ;)
Autor BulleMölders
 - 11. Januar 2011, 15:13:12
Ich weiß ja nicht wie dein Lebensstandard ist aber ich kann von so einer Hausmarke ganz gut Leben.
Autor publius
 - 11. Januar 2011, 15:04:27
habe letzte woche den Gehaltsstreifen eines 25jährigen, ledigen OLt (A 10) mit absolviertem Studium gesehen: knapp 2000 € netto/Monat. nun kann sich jeder ausrechnen, was man sich mit solch einem Gehalt leisten kann oder besser: was eher nicht.... :o
Autor sliderbp
 - 10. Januar 2011, 15:48:08
Ich weiß.
Aber der User behauptete ja, dass automatisch der Code als Name übernommen würde ... und das wollte ich einfach mal ausprobieren. Fazit war dann ... geht nicht ... weil ohne manuellen Eintrag ins Namensfeld kein Beitrag.
Autor StOPfr
 - 10. Januar 2011, 13:50:47
Zitat von: sliderbp am 10. Januar 2011, 10:57:05
Habs gerade mal versucht ... ohne Eintrag eines Namens wird ein Beitrag nicht angenommen, sprich gesendet.
Das ist bekannt. Es geht darum, dass auch ein Gast bei seiner Buchstabenkombination bleiben kann/sollte. Er liest sie ja im Zweifel einfach ab  ::) (sliderbp macht das doch auch richtig  ;))!
Autor ARMY STRONG
 - 10. Januar 2011, 12:49:00
Was durch die noch immer recht hohen Bewerberzahlen als OA mehr als bestaetigt wird. Die wuerden der BW kaum die Bude einrennen wenn sie sich unterbezahlt fuehlen wuerden.  8)
Autor miguhamburg1
 - 10. Januar 2011, 12:40:44
@ sliderbp:

Ihr Gehaltsvergleich zwischen einem Offz mit Studium und einem zivilen Akademiker ist aus mehreren Gründen falsch und sollte deshalb nicht so stehen bleiben: Denn die stud. Offz werden im gehobenen Dienst deshalb weiterbeschäftigt, weil ...
-  die Offz-Prüfung auf dem OAL dienstrechtlich nur für eine Beschäftigung im gehobenen Dienst ausreicht (für den höheren Dienst benötigt man dann die StOffz-Prüfung (mit Ausnahme der wenigen Seiteneinsteiger mit Dr.-Titel oder zweitem Staatsexamen)...
-  Freistellung zum Studium bei voller, durchgehender Gehaltszahlung
-  Keine Studiengebühren
-  Keine bzüge zur Sozialversicherung
-  preisgünstige "Studentenbude"
-  Preisgünstige Mensa-/OHG-Versorgung

Und wenn Sie dann das möglicherweise höhere Bruttogehalt der zivil beschäftigten Studienabsolventen zum Vergleich nehmen und dann davon abrechnen,
-  dass sie während des Studiums kein Gehalt bezogen
-  ggf. Studiengebühren zahlen mussten
-  Sozialabgaben von ihrem Einkommen entrichten

dann dürften die Vorteile insgesamt eher bei den Offz liegen...
Autor sliderbp
 - 10. Januar 2011, 10:57:05
Habs gerade mal versucht ... ohne Eintrag eines Namens wird ein Beitrag nicht angenommen, sprich gesendet.