Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen


Antworten

Der Beitrag verursachte die folgenden Fehler, die behoben werden müssen:
Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.
Einschränkungen: 10 pro Beitrag (10 verbleibend), maximale Gesamtgröße 8 MB, maximale Individualgröße 8 MB
Deaktiviere die Dateianhänge die gelöscht werden sollen
Klicke hier oder ziehe Dateien hierher, um sie anzuhängen.
Erweiterte Optionen...
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau

Zusammenfassung

Autor Ralf
 - 22. Januar 2017, 13:16:55
Ja.
Autor peterpaNNN
 - 22. Januar 2017, 13:13:45
Korrekt KlausP! War damlas noch Wehdienstleistender(letztes Quatal), danach habe ich mich für den freiwilligen Wehrdienst (FWDL 23) entschieden und hab dann nochmal auf SaZ 4 verlängert! Und jetzt bin ich SaZ 16 :D

Somit müsste ich mir meiner oben geschriebenen Vermutung richtig liegen oder?
Autor KlausP
 - 22. Januar 2017, 13:02:44
Zitat von: funker07 am 22. Januar 2017, 13:00:25
Wie kommst du auf die lange Zeit zwischen Einstieg und Uffz(FA)?
Nach einem Jahr wird ein FA idR zum Uffz(FA) befördert. Lehrgänge, Prüfungen usw sind dafür nicht nötig.
Feldwebel könnte dann 01/2014 sein, wenn bis dahin Feldwebellehrgang AMT und MFT (Fachteil) bestanden sind.

Ich vermute Einstellung in der Mannschaftslaufbahn.
Autor funker07
 - 22. Januar 2017, 13:00:25
Wie kommst du auf die lange Zeit zwischen Einstieg und Uffz(FA)?
Nach einem Jahr wird ein FA idR zum Uffz(FA) befördert. Lehrgänge, Prüfungen usw sind dafür nicht nötig.
Feldwebel könnte dann 01/2014 sein, wenn bis dahin Feldwebellehrgang AMT und MFT (Fachteil) bestanden sind.
Autor Ralf
 - 22. Januar 2017, 12:58:16
Wenn deine Dienstzeit auf mind. 8 Jahre schon festgesetzt wurde?!
ZitatDie Beförderung von Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit zum Hauptfeldwebel setzt eine festgesetzte Dienstzeit von mindestens zwölf Jahren, zum Oberfeldwebel von mindestens acht Jahren voraus.
Autor peterpaNNN
 - 22. Januar 2017, 12:52:46
Zitat von: Tommie am 22. März 2013, 18:16:10
Also, zunächst einmal regelt die Ziffer 128 der ZDv 20/7 dass man 5 Jahre nach Eintritt in die Bundeswehr im niedrigsten Mannschaftsdienstgrad zum Oberfeldwebel befördert werden kann! Und nicht 5 Jahre nach Beförderung zum Uffz!

Und dann regelt die Ziffer 114 der gleichen ZDv folgendes:

Zitat"114. Die Beförderung von Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit zum Hauptfeldwebel setzt eine festgesetzte Dienstzeit von mindestens zwölf Jahren, zum Oberfeldwebel von mindestens acht Jahren voraus. Die Dauer der festgesetzten Dienstzeit für die Beförderung zum Oberfeldwebel und Hauptfeldwebel verringert sich bei einer Einstellung als Unteroffizier um ein Jahr, als Stabsunteroffizier um zwei Jahre, als Feldwebel um drei Jahre.
"

Und für die Kameraden, die mit einem höheren Dienstgrad eingestellt werden, wir ein fiktives Datum der Beförderung zum Feldwebel errechnet, ab dem dann alle weiteren (frühestmöglichen) Beförderungstermine errechnet werden! Siehe hierzu auch die Anlage 2/2 zur ZDv 20/7!

Ich spiele jetzt auch mal totengäber um nicht extra ein neues Thema zu eröffnen. Hier steht ja wirklich ziemlich viel quatsch. Laut meines Wissenstandes ist dein gepostet Lösungsansatz richtig!
Da ich mir aber nicht komplett sicher bin frage ich mal nach:

01/2011 Einstieg BW
12/2014 Ernennung zum Uffz(FA)
12/2015 Ernennung zum SUffz(FA)
12/2016 Ernennung zum Fw
12/2017 mögliche Beförderung zum OFw möglich richtig? ;)
Autor Andi
 - 25. März 2013, 21:08:42
Aber man kann eine halbe Stunde so tun, als ob man Taschen suchen würde. ;)
Autor Ralf
 - 25. März 2013, 20:52:45
Nur zur Hälfte.
Du brauchst eine Dienstzeit von 8 Jahren. Eine weitere Hürde wäre mir nicht bekannt.
Da ist nichts mit fiktiv dort angegeben.
Falls es an anderer Stelle noch eine weitere Einschränkung gibt, also das was du meinst mit den 5 Jahren, müsste ich auch erst einmal nachlesen.
Aber die Tabelle ist wirklich eindeutig.
Autor Tommie
 - 25. März 2013, 20:33:49
Demnach stimmt in verschärfter Form, was ich oben gepostet habe ;) ?
Autor Ralf
 - 25. März 2013, 20:32:52
Zitat von: Holgi33 am 25. März 2013, 17:56:52
Falsch Ralf!

Die 8 Jahre beziehen sich auf die Beförderung vom Oberfeldwebel zum Hauptfeldwebel seit Ernennung zum Uffz.

Das geht aus der ZDv 20/7 nicht hervor, da es so etwas bisher noch nicht gegeben hat.

Persönlich finde ich die 16 Feldwebeljahre als einzige Marke nicht richtig. Auch das Alter oder der Eintritt in die Bw sollte Berücksichtigung finden.
Nonsens, ich weiß nicht welche Version der ZDv du hast, aber dort in der Tabelle steht:
128. Für die Beförderung von Unteroffizieren in den Feldwebellaufbahnen gelten nachfolgende
Dienstzeitvoraussetzungen i n J a h r e n :
vertikal: für die Beförderung zu Stabsfeldwebel
und in der Matrix horizontal: bei der Einstellung als Hauptfeldwebel
und beide Angaben stehen bei 8 Jahren.
Eine Fußnote ist dort nur für den FlgDst angegeben, sonst nichts.
Autor Tommie
 - 25. März 2013, 18:10:11
Die Jahre für die Beförderung zum Hauptfeldwebel werden genauso wenig wie die für die Beförderung zum Oberfeldwebel ab der Beförderung zum Uffz gerechnet! Wer hat bloß diesen Scheiß aufgebracht? Einzig und alleine die Beförderung zum StUffz kann frühestens ein Jahr nach der Beförderung zum Uffz erfolgen!

Die Beförderung zum HptFw kann frühestens nach acht Jahren Zugehörigkeit zur Bundeswehr erfolgen und üblicherweise frühestens fünf Jahre nach der Beförderung zum Feldwebel!

Wer als Hauptfeldwebel eingestellt wird, hat demnach "fiktive" fünf Feldwebeljahre und eine "fiktive Vordienstzeit" von acht Jahren und könnte nach 16 Feldwebeljahren Stabsfeldwebel werden, was dann ziemlich genau elf Jahre nach seiner Einstellung ist! Damit könnte also der SaZ 15, der als HptFw eingestellt wird, theoretisch auch während seiner Dienstzeit noch Stabsfeldwebel werden. In der Praxis wird es wohl so aussehen, dass er dann, wenn er in den BFD geschickt wird, mit Wirkung vom ersten tag nach der aktiven Dienstzeit zum StFw d. R. befördert wird ;) !
Autor Holgi33
 - 25. März 2013, 17:59:19
Die Fußnoten sagt aus:

ZitatBei Soldaten und Soldatinnen, die mit höherem Dienstgrad eingestellt werden, werden der tatsächlich geleisteten Dienstzeit die Dienstzeiten fiktiv hinzugerechnet, die nach der Soldatenlaufbahnverordnung (SLV) mindestens für die Beförderung zu diesem Dienstgrad vorausgesetzt werden. Bei Nachbeförderungen gemäß § 13 Abs. 3 und 4 oder § 17 Abs. 4 bis 6 SLV (bis 31.03.2002: § 14 Abs. 4 bis 6 SLV) wird als Gesamtdienstzeit die Dienstzeit zugrunde gelegt, die nach der SLV mindestens für die Beförderung zu dem jeweiligen Dienstgrad vorausgesetzt wird. Ist die vor der Nachbeförderung tatsächlich geleistete Gesamtdienstzeit höher als die sich nach Satz 1 ergebende fiktive Gesamtdienstzeit, wird die tatsächlich geleistete Gesamtdienstzeit zugrunde gelegt.

Was ist Fiktiv in diesem Fall?
Autor Holgi33
 - 25. März 2013, 17:56:52
Falsch Ralf!

Die 8 Jahre beziehen sich auf die Beförderung vom Oberfeldwebel zum Hauptfeldwebel seit Ernennung zum Uffz.

Das geht aus der ZDv 20/7 nicht hervor, da es so etwas bisher noch nicht gegeben hat.

Persönlich finde ich die 16 Feldwebeljahre als einzige Marke nicht richtig. Auch das Alter oder der Eintritt in die Bw sollte Berücksichtigung finden.
Autor Ralf
 - 25. März 2013, 14:11:25
ZDV 20/7 Nr. 128 sagt dazu: frühestens nach 8 Jahren Dienstzeit.
Autor Desperado
 - 25. März 2013, 14:07:44
Nachtrag: Das Alter ist genau 40.