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Zitat von: KlausP am 03. Februar 2011, 17:27:06
Akke anderen Bewerber werden mit dem niedrigsten Mannschaftsdienstgrad eingestellt und innerhalb der ersten Tage in das Dienstverhältnis SaZ berufen. Ihre Dienstzeit wird zuerst auf 6 Monate festgesetzt. Nach Ablauf dieser "Probezeit" kann die Bw den Bewerber wieder entlassen, wenn es nicht passt, er selber kann das in der Regel nicht.
ZitatLiege ich also falsch mit dem Gedanken, das alle die SaZ machen erstmal auch die Eignungsübung (für mich die "Probezeit") 4 Moante lang durchlaufen?
Zitat von: Andi am 02. Februar 2011, 17:39:57Sind das mit dem Wiederrufsrecht und der Eignungsübung nicht zwei paar Schuhe?
Wenn er als SaZ ohne Widerrufsrecht eingestellt wird ist er kein Eignungsübender 8sonst würde er ja entsprechendes schreiben). Also ist das Arbeitsverhältnis fristgerecht zu kündigen.
Eignungsübende informieren den Arbeitgeber über die Eignungsübung und kündigen nicht.
Zitat von: Andi am 02. Februar 2011, 17:39:57
Wenn er als SaZ ohne Widerrufsrecht eingestellt wird ist er kein Eignungsübender 8sonst würde er ja entsprechendes schreiben). Also ist das Arbeitsverhältnis fristgerecht zu kündigen.
Eignungsübende informieren den Arbeitgeber über die Eignungsübung und kündigen nicht.