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Autor Rem
 - 04. Februar 2011, 21:45:46
Vielen Dank
Autor hbmaennchen
 - 04. Februar 2011, 21:42:35
Aber KDV ist komplett, nehme ich an. Und damit keine Wehrpflicht/GWD mehr. Und weiterhin: eh keine Einberufungen mehr nach Aussetzung Wehrpflicht. Nur freiwilliger Dienst in der Bw ist möglich für Dich.
Autor Rem
 - 04. Februar 2011, 21:40:20
GWD ist nicht komplett. Deswegen auch die Frage.
Autor hbmaennchen
 - 04. Februar 2011, 21:36:02
Dann wurde die Suche wohl falsch angepackt - dazu gibt es zig Threads.

GWD ist rum. KDV zurücknehmen, und als SaZ bewerben, um im Fall der Eignung eingestellt zu werden, das geht. Wie gesagt, es gibt zig Threads dazu.
Autor Rem
 - 04. Februar 2011, 21:34:01
Moin Kameraden!!!
Frage: ist es möglich zurück zu kehren, wenn man GWD abgebrochen hat (KDV)???? GWD war fast komplett fertig.
Aber man ist nicht mehr unter 23 Jahre ????

Vielen Dank

P.S hab gesucht, aber keinen passenden Thread hier in Forum gefunden...