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Zusammenfassung

Autor xXChris86Xx
 - 09. April 2011, 10:58:19
Sry. Ist wahrscheinlich so das ich damit nicht gerechnet habe, weil das schon ein kleiner Batzen ist. Wenn man das auf einmal bekommt.. Naja ist natürlich schön wenn's so ist.. Aber möchte mich noch nicht so richtig fest legen..

Lg chris
Autor KlausP
 - 09. April 2011, 10:28:43
Zitat von: xXChris86Xx am 09. April 2011, 10:08:14
Da habe ich nochmal eine Frage zu: ich fange am 01.07.2011 mein Dienst an, in der Laufbahn der Mannschaften bekomme ich die Prämie für die vollen 4 Jahre ausgezahlt?? Weil immer von 2013 die Rede ist...


Lg chris

ZitatVerpflichtungsprämien: Endspurt bei der Umsetzung
Ein Soldat leistet im Beisein eines Vorgesetzten eine Unterschrift

Berlin, 31.03.2011.
Schon Anfang April sollen die ersten Verpflichtungsprämien für junge Männer und Frauen bewilligt werden, die sich erstmals oder weiter zum Dienst als Soldat auf Zeit in einer Laufbahn der Mannschaften verpflichten oder ihren Grundwehrdienst oder freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst freiwillig verlängern wollen.

Vorgesehen ist eine steuerfreie Weiterverpflichtungsprämie von monatlich 100 Euro für Grundwehrdienstleistende und freiwilligen zusätzlichen Wehrdienstleistende, die ihren im Jahr 2011 endenden Wehrdienst freiwillig verlängern oder seit dem 1. Januar 2011 bereits verlängert haben.

Auch für Soldatinnen und Soldaten auf Zeit, deren festgesetzte Dienstzeit spätestens im Jahr 2013 endet, und die sich im Jahr 2011 um mindestens zwei Jahre zum Dienst in einer Laufbahn der Mannschaften weiter verpflichten, ist für jeden Monat der zusätzlich festgesetzten Dienstzeit eine Prämie in Höhe von 125 Euro (steuerpflichtig) geplant.

Zudem erhalten Bewerberinnen und Bewerber, die sich zu einem Dienst von mindestens zwei Jahren im Soldatenverhältnis auf Zeit in einer Laufbahn der Mannschaften verpflichten und im Jahr 2011 erstmals ernannt werden, für jeden Monat der festgesetzten Dienstzeit eine steuerpflichtige Prämie in Höhe von 125 Euro.

Wo steht da was von 2013?

Quelle: http://mil.bundeswehr-karriere.de/portal/a/milkarriere
Autor xXChris86Xx
 - 09. April 2011, 10:08:14
Da habe ich nochmal eine Frage zu: ich fange am 01.07.2011 mein Dienst an, in der Laufbahn der Mannschaften bekomme ich die Prämie für die vollen 4 Jahre ausgezahlt?? Weil immer von 2013 die Rede ist...


Lg chris
Autor Sebastian J.
 - 29. März 2011, 21:49:40
Februar 2011: Wehrsold für Rekruten zukünftig fast verdreifacht

Zum 1. Januar 2011 sind die letzten Grundwehrdienstleistenden einberufen worden. Damit wurde auch endgültig das Ende der traditionellen Wehrpflicht eingeläutet. Gleichwohl hat sich die Bundeswehr Gedanken über die Attraktivität des neu konzipierten freiwilligen Wehrdienstes gemacht und einige finanzielle Anreize geschaffen.

So bekommt ein Grenadier, Flieger und Co. ab dem ersten Dienstmonat neben dem normalen Wehrsold neuerdings noch einen monatlichen Zuschlag von stolzen 495,00 Euro. Dieser sogenannte Wehrdienstzuschlag erhöht sich im Verlauf der Dienstzeit stufenweise auf maximal 795,00 Euro ab dem 19. Dienstmonat. Pro Dienstmonat kommen zudem noch das Entlassungsgeld von 76,80 Euro sowie besondere Zuwendungen (Weihnachtsgeld) von 19,20 Euro hinzu. Insgesamt erhöht sich der Wehrsold eines Rekruten ab dem 01.07.2011 um mehr als das Dreifache.

Künftig gibt es außerdem noch eine Verpflichtungsprämie für Soldaten auf Zeit in der Laufbahn der Mannschaften. Sie beträgt 125,00 Euro für jeden vollen Monat der festgesetzten Dienstzeit. Freiwillig Wehrdienstleistende (FWDL) bekommen zumindest für das Jahr 2011 eine Weiterverpflichtungsprämie in Höhe von 100,00 Euro pro zusätzlichen Dienstmonat gezahlt.

Um den freiwilligen Dienst an der Waffe für angehende Studenten zu versüßen, prüft die Bundeswehr gerade, inwiefern die geleistete Dienstzeit eventuell später auch als Praktikum oder in Form von Bonuspunkten für einen potenziellen Studienplatz angerechnet werden kann. Außerdem denkt man darüber nach, interessierten Abiturienten nach Ableistung eines freiwilligen Wehrdienstes von 23 Monaten ein kostenloses "Schnupperstudium" an einer der beiden Universitäten der Bundeswehr zu ermöglichen. Dort könnten sie dann bis zu zwei Trimester in einem der Bundeswehrstudiengänge studieren und sich die erworbenen Studienleistungen anschließend bescheinigen lassen.

Die Freiwilligen bekommen jetzt übrigens auch die Möglichkeit innerhalb der ersten sechs Monate und ohne Angabe von weiteren Gründen zu kündigen.   




Quelle:http://www.dienstzeitende.de/news/wehrsold-fuer-rekruten-zukuenftig-fast-verdreifacht-5/
Autor xXChris86Xx
 - 28. März 2011, 17:20:34
Hi leute ich habe mich da jetzt auch schlau gemacht, es wird gesagt es gibt eine Prämie für FWDLer, und SaZ Mannschaften! Die beträgt für jeden Monat 125 Euro und wird einmalig ausgezahlt zu dem Sold, das heißt 4 Jahre Mannschaften 6000 Euro! Nicht schlecht, aber lege meine Hand da nicht ins Feuer!!

§ 8i WSG - Weiterverpflichtungsprämie

(1) Soldaten, deren für den Grundwehrdienst oder den freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst festgesetzte Dienstzeit im Jahr 2011 endet und die sich im Jahr 2011 verpflichten, weiterhin freiwillig zusätzlichen Wehrdienst zu leisten, erhalten eine Prämie in Höhe von 100 Euro je angefangenem Kalendermonat, um den die bis dahin festgesetzte Dienstzeit verlängert wird.

(2) Der Anspruch auf eine Prämie nach Absatz 1 entsteht mit dem ersten Tag der zusätzlich festgesetzten Dienstzeit. Die Prämie wird in einer Summe mit dem Wehrsold gezahlt.

(3) Die Prämie steht Soldaten nicht zu, die nach § 29 Absatz 1 Satz 3 Nummer 5 oder Absatz 4 Nummer 2 oder Nummer 3 des Wehrpflichtgesetzes oder wegen vorsätzlich herbeigeführter Dienstunfähigkeit entlassen oder nach § 30 des Wehrpflichtgesetzes aus der Bundeswehr ausgeschlossen werden. Wird vor Zahlung der Prämie ein Verfahren eingeleitet, das voraussichtlich zur Beendigung des Wehrdienstes aus einem der in Satz 1 aufgeführten Gründe führen wird, so wird die Zahlung bis zum Abschluss des Verfahrens ausgesetzt. Wird der Soldat auf Grund des Verfahrens aus der Bundeswehr entlassen oder ausgeschlossen, erlischt sein Anspruch auf die Prämie.

(4) Die Prämie ist zurückzuzahlen, wenn der Wehrdienst vor Ablauf der zusätzlich festgesetzten Dienstzeit aus einem der in Absatz 3 Satz 1 genannten Gründe endet. Dabei ist dem Soldaten der Teil der Prämie zu belassen, der auf jeden angefangenen Kalendermonat tatsächlich geleisteter zusätzlicher Dienstzeit entfällt.


§ 85a BBesG - Verpflichtungsprämien für Soldaten auf Zeit

(1) Wer sich für einen Dienst als Soldat auf Zeit in einer Laufbahn der Mannschaften mit einer Dienstzeitverpflichtung von mindestens zwei Jahren verpflichtet, erhält eine Prämie in Höhe von 125 Euro je angefangenem Kalendermonat der festgesetzten Dienstzeit, beginnend ab dem Monat, in dem die Begründung des Dienstverhältnisses nach § 41 Absatz 2 des Soldatengesetzes wirksam wird. Dies gilt für erstmalige Ernennungen mit Anspruch auf Dienstbezüge im Jahr 2011. Die Prämie wird nicht gewährt für Zeiträume, für die eine Prämie nach § 8i des Wehrsoldgesetzes gewährt wird.

(2) Soldaten auf Zeit, deren festgesetzte Dienstzeit spätestens im Jahr 2013 endet und die sich im Jahr 2011 um mindestens zwei Jahre zum Dienst in einer Laufbahn der Mannschaften weiterverpflichten, erhalten eine Prämie in Höhe von 125 Euro je angefangenem Kalendermonat, um den die bis dahin festgesetzte Dienstzeit verlängert wird.

(3) Der Anspruch auf eine Prämie nach Absatz 1 oder nach Absatz 2 entsteht mit der Festsetzung der Dienstzeit. Die Prämie wird in einer Summe mit den Dienstbezügen gezahlt.

(4) Die Prämie nach Absatz 1 oder Absatz 2 ist zurückzuzahlen, wenn

1. das Dienstverhältnis vor Ablauf des für den Anspruch auf die Prämie maßgebenden Zeitraums nach § 54 Absatz 2 Nummer 2 oder Nummer 3 des Soldatengesetzes oder nach § 55 des Soldatengesetzes beendet wird, im Fall des § 55 Absatz 2 des Soldatengesetzes aber nur, wenn der Soldat die Dienstunfähigkeit vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat,

2. der Soldat nach § 28 Absatz 5 oder Absatz 7 des Soldatengesetzes beurlaubt wird.

Es ist der Betrag zu belassen, der für jeden angefangenen Kalendermonat der anspruchsbegründenden Dienstzeit vor Eintritt eines in Satz 1 genannten Tatbestandes bereits geleistet worden ist.


Das ist aus dem Netz!!!
Autor Schamane
 - 06. Februar 2011, 14:00:19
Also dort wo ich gerade bin sind alle Anträge auf SAZ Mannschaften die nicht zeitkritisch sind zurückgestellt. Probleme gibt es aber bei denen die zum 28.02.11 bis vermutlich Ende Mai/Juni ausscheiden und sich weiter verpflichten wollen. Da es bekannt ist, dass die Zulagen gezahlt werden sollen aber sie unter haushalterischem Vorbehalt stehen und somit wegen Geldmangel das ganze ausgesetzt werden kann. Ich hatte auch schon den Fall das ein Interessent für die Mannschaftslaufbahn fragte: "Ist meine Einstellung auch Vorbehaltlich, wenn der Minister in 6 Monaten sagt uns fehlt das Geld?" (Gut der hat Fach-Abi) Aus der G1 - Ecke habe ich ende letzter Woche gehört, das die Zahl der Einstellungen für den ersten Termin dieses Jahr noch weit von den 100% entfernt sind. Von daher muss mehr gezahlt werden, aber selbst verständlich wird es zu massiven Unzufriedenheiten führen, wenn der Mannschafter mehr als ein gleichalter und genauso lange beim Bund befindlicher Fachunteroffizier oder gar Feldwebel bekommt. Wenn der eine 4 Jahre beim Bund ist und der andere frisch eingestellt kommt es nicht so zu Problemen. Wenn man jetzt aber das Grundgehalt Schütze usw. betrachtet liegt dies nach BW-Seiten bei:
ca. 1.470 € + 125 € = 1.595 € Netto mit 18 Jahren in meinen Augen wird dies über kurz oder lang die Dienstgrade der Fachunteroffiziere auslöschen und der Unteroffizier o.P. irgendwann garnicht mehr zu besetzen sein, wenn der Schütze in der Mannschaftslaufbahn schon mehr bekommt im Monat als er wehrend der gesamten Dienstzeit im Monat.
Autor Newgate W.
 - 06. Februar 2011, 12:35:19
Was ich gerade nicht verstehe ich bin seit 03.01.2011 in der Bundeswehr habe SAZ 9 mit Wiederruf unterschrieben also rechtlich bin ich noch GWDLer wen ich erst ab März in die Bundeswehr gegangen wäre was hätte es mir gebracht finanziell hätte sich nicht geändert oder?

bzw.

was wäre wen ich mich ab März dan als SAZ verpflichte (ernennen lasse) also meinen Wiederruf entferne so zusagen^^

Wäre dankbar wen mir das einer erklären könnte wie das in dieser Situation aussieht


mfg

newgate


Edit:

die tabelle unten zeigt 1-6 Monat Fwdl ok versteh ich gibt ja keine GWdler dan mehr aber wie wäre das mit den Wiederruf hm?
Autor justice005
 - 18. Januar 2011, 15:11:03
So einfach geht die Wiedereinsetzung der Wehrpflicht nicht. Dazu müsste man begründen, warum es sicherheitspolitisch notwendig ist. Das dürfte nicht mehr möglich sein, solange die Bundesrepublik nicht tatsächlich im Sinne einer notwendig werdenden Landesverteidigung bedroht wird. Personalmangel in Friedenszeiten ist jedenfalls kein Grund.
Autor KlausP
 - 18. Januar 2011, 10:30:53
Keine Ahnung, frag die Bundesregierung. Das ist ja das Gute an der Aussetzung  :D
Autor Zorro67
 - 18. Januar 2011, 09:46:25
Zitat von: KlausP am 18. Januar 2011, 08:52:01
"Verpflichtungsprämien" gibt es bei der Bundeswehr nicht erst seit heute, das gab es alles schon immer dann, wenn man Nachwuchs für bestimmte Laufbahnen oder Verwendungen anders nicht in ausreichender Zahl bekam. Und es gab auch immer welche, die dadurch in den Arxxx gekniffen waren, weil sie sich eben anders entschieden haben. Allen recht machen wird man es nie können. Und ohne die berühmt-berüchtigte Bewegung zwischen Daumen und Zeigefinger wird die Bundeswehr ihre Nachwuchssorgen in Zukunft nicht beseitigen können.

Falls in naher Zukunft nicht genügend Bewerber für die Bundeswehr gibt, wird dann die Wehrpflicht wiedereignesetzt? Da sie zuzzeit ja nur ausgesetzt ist.
Autor KlausP
 - 18. Januar 2011, 08:52:01
"Verpflichtungsprämien" gibt es bei der Bundeswehr nicht erst seit heute, das gab es alles schon immer dann, wenn man Nachwuchs für bestimmte Laufbahnen oder Verwendungen anders nicht in ausreichender Zahl bekam. Und es gab auch immer welche, die dadurch in den Arxxx gekniffen waren, weil sie sich eben anders entschieden haben. Allen recht machen wird man es nie können. Und ohne die berühmt-berüchtigte Bewegung zwischen Daumen und Zeigefinger wird die Bundeswehr ihre Nachwuchssorgen in Zukunft nicht beseitigen können.
Autor BulleMölders
 - 18. Januar 2011, 08:37:45
Wann sind Gesetze, Verordnungen oder Erlasse unserer Legislative schon mal zu Ende gedacht?
Autor justice005
 - 18. Januar 2011, 08:27:24
also etwas merkwürdig finde ich es schon, dass ein SaZ 4 (Mannschaften) zur Begrüßung schonmal 6000,- Euro in die Hand gedrückt bekommt und ein anderer (höher qualifizierter), der sich für die Laufbahn der Unteroffiziere bewirbt, nichts bekommt..... abgesehen davon, dass ich das ungerecht finde, frage ich mich, was eigentlich passiert, wenn der SaZ Mannschaften nach Dienstantritt einen Antrag auf Laufbahnwechsel stellt und aufgrund seiner Qualifikation dann auch in die Laufbahn der Uffze übernommen wird....

Irgendwie bin ich nicht sicher, ob das wirklich zuende gedacht ist....
Autor BulleMölders
 - 18. Januar 2011, 07:43:57
Aus gut unterrichteten Kreisen weiß ich, dass die Prämie nur den Soldaten gezahlt wird, die sich verpflichtet haben.
Soldaten die sich verpflichten lassen bekommen nix!
Autor KlausP
 - 17. Januar 2011, 23:04:32
Erstens kann sich niemand verpflichten lassen - meine Güte, kann doch nicht so schwer sein

Zweitens ist das ein Beschluß der Bundesregierung, der noch durch andere Gremien bestätigt werden muß - steht doch da !!

Drittens Beschwerden bitte an die Bundesregierung.

Und Viertens werden wohl gerade durch den Wegfall der GWDL Mannschften fehlen. Und die Bundeswehr hat schon zu wenig Indianer und zu viele Häuptlinge. Ohne Anreize wird man wohl auch nicht genügend bekommen.