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Autor Stephano
 - 22. Februar 2011, 15:14:08
Hallo Kameraden,

ich häng mich mal an diesen Thread an, da ich die selbe Frage habe, mit ein paar mehr Detailfragen.

Kurz zu mir, ich habe von 99 auf 2000 meinen Wehrdienst geleistet, als Fallschirmjäger, leider nur 10 Monate, aber das ist ein anderes Thema.

Ich habe folgende ATNs, WachSicherungs Soldat und Fallschirmspringer (diese ist mit Sicherheit "abgelaufen" und bringt mir nix mehr).
Ansonsten hab ich noch Fachhochschulreife und eine abgschl. Berufsausbildung zum Ind. Kaufmann.
Ach ja, abgegangen bin ich nach den 10 Monaten als OG.

Mittlerweile bin ich doch schon 31 Jahre alt und mich würde es reizen, aktiv zu werden, sprich Mob beordert und auch eine WÜ mitzumachen. Prinzipiell habe ich auch mit einer Auslandsverwendung kein Problem.

Ich habe mir auch schon die freien Beorderungsposten angeschaut, nur bin ich gerade etwas ratlos. Ich würde gerne durch WÜs aus den Mannschaften aufsteigen, Uffz/Stuffz evtl. sogar bis Feldwebel. Die Threads hierzu und die Problematik Fw zu werden sind mir bewusst.

Durch meine ATNs die ich habe, denke ich wird es sehr schwer werden. Wie gesagt, HG Beorderung oder OSG habe ich gefunden, diese würden mich auch reizen, nur wie schaut es aus, erstmal Beorderung in den Mannschaften und dann sich auf einen Uffz/Stuffz Posten beordern lassen.
Um es kurz zu machen, welche Möglichkeiten und Optionen habe ich um aus den Mannschaften aufzusteigen?

Kameradschaftliche Grüße
Stephano
Autor DK
 - 18. Februar 2011, 14:36:39
Dem kann ich ur zustimmen. Ich war gerade auf einer längeren WÜ und es stellte sich heraus das die G-Akte verloren gegangen war und erst wieder im KWEA bzw.Andernach-Archiv gefunden werden musste. Insofern macht es Sinn sich VOR der WÜ zu erkundigen (über TrTl S1 und zuständigem SanBereich) ob die G-Akte vorliegt. Das erspart dann Entäuschungen bei der WÜ.
-DK
Autor ulli76
 - 15. Februar 2011, 20:15:19
Das macht auch durchaus Sinn.
Ich hab als Truppenarzt immer wieder mal Reservisten, die ne halbe Ewigkeit nicht geübt haben und man bekommt nie die komplette G-Akte.
Also erstmal die Vorgeschichte zusammenfriemeln und bis alle Untersuchungen, die man für so ne Einstellungsuntersuchung braucht, fertig sind, ist die WÜ schon halb rum. Ganz spannend wird es, wenn bei den Untersuchungen auch noch was raus kommt. Einem hab ich die Einstellung zusammen mit der Entlassung unterschrieben (ok ist ne Ausnahme- aber doof ist es schon.)
Auch beliebt- Reservisten die eigentlich nen Kandidat für T6 sind- der Tauglichkeitsgrad aber noch nicht neu vergeben wurde. Kommen dann zu ner WÜ auf nem Stabsdientposten. An sich ist das ja kein Problem- wird denen schon nix passieren- aber ein ungutes Gefühl bleibt doch.

Dann doch lieber so wie einer der vom KWEA im Vorfeld nochmal in die FU geschickt wird, mit der expliziten Frage, ob eine Ausnahme befürwortet wird. Geplante WÜ: Stab ohne körperliche Belastung.
Kann man alles ganz entspannt abklären und der Truppenarzt, der die Einstellungsuntersuchung macht, weiss woran er dran ist. Und der Reservist auch.
Autor SaniChris
 - 15. Februar 2011, 20:02:23
Du sagst es, deine letzte Untersuchung war ja auch noch kein Jahr her. Ich kenne jetzt aber schon genug Fälle, mich inbegriffen, wo der zukünftige Truppenteil ne Neu-Untersuchung angefordert hat.
Autor KlausP
 - 15. Februar 2011, 19:56:53
Echt?  :o Ich hab bei meiner Beorderung für mich nichts angefordert, meine Entlassungsuntersuchung war ja noch kein Jahr her.  :D ;)
Autor SaniChris
 - 15. Februar 2011, 19:54:30
Ist auch richtig, Spieß. Und die meisten Truppenteile, wo du beordert werden willst, fordern eh ne Überprüfung beim KWEA an.
Autor KlausP
 - 15. Februar 2011, 19:42:13
Genau. Aber automatisch aus T 3 einen T 6 machen ist nicht (mehr) möglich. Da muss man schon mit dem KWEA reden.
Autor SaniChris
 - 15. Februar 2011, 19:33:28
Mit T6 ist man weiterhin wehrdienstfähig, aber wird dieser Tauglichkeit nur an Reservisten vergeben, das heisst, du darfst nicht nur DVAgs machen, sondern auch Wehrüben.


Autor KlausP
 - 15. Februar 2011, 17:02:37
Wenn dich das mit T 3 betrifft, kannst du höchstens versuchen, eine neue Begutachtung vornehmen zu lassen.
Autor Oscar Golf Mike
 - 15. Februar 2011, 17:01:24
Ah ja danke gut zu wissen.
Autor KlausP
 - 15. Februar 2011, 15:48:20
Mit T 3 geht nichts mehr, deshalb wurde für Reservisten mal der Tauglichkeitsgrad T 6 eingeführt "verwendungsfähig für Tätigkeiten als Reservist" - was auch immer man darunter verstehen mag. Das hing damit zusammen, dass GWDL und FWDL mit T 3 nicht mehr einberufen wurden.
Autor Oscar Golf Mike
 - 15. Februar 2011, 15:33:43
Klaus wie ist denn heute T3 geschlüsselt bzw. was könnte ich damit noch machen?
Autor KlausP
 - 14. Februar 2011, 20:44:12
Es kommt darauf an, mit welcher Begründung du entlassen wurdest. Bei gesundheitlichen Gründen ist bei T 5 ("nicht verwendungsfähig") definitiv Schluß, bei T 4 ("vorübergehend nicht verwendungsfähig bis in xyz Monaten") müsste nach dieser Zeit eine erneute Musterung erfolgen, um deine Dienstfähigkeit neu feststellen zu können. So lange du diese gesundheitlichen Einschränkungen hast, kannst du keinerelei Wehrübungen oder DVag (Dienstliche Veranstaltung) leisten.
Autor rogal
 - 14. Februar 2011, 20:02:18
äähmm....du bist bereits Reservist.
Wenn du gerne eine Wehrübung machen willst, ruf am besten im KWEA bzw. bei deinem alten Spieß an und lass dir die nötigen Infos geben
Autor T-Kettwig
 - 14. Februar 2011, 19:40:53
Hallo!

Meine Dienstzeit ist schon ein paar Monate vorbei.

Hatte danach auch gesundheitliche Probleme.

Wie kann ich trotzdem noch Reservist werden?