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Autor KlausP
 - 26. April 2011, 12:58:56
ZitatSehr geehrter KlausP. Mir geht es langsam auf den Nerv ständig mit Beschwerden zu drohen. Schonmal was von Eskalationsstufen gehört? ...

Sie werden es nicht glauben, habe ich - als (ehemaliger) Spieß zur Genüge. Und genau aus dem Grund weiss ich um die Problematik gerade im Urlaubsrecht. Gerade hier gibt es immense Unkenntnis der Soldaten über ihre Rechte und das ganz besonders auf der Ebene der Teileinheitsführer, die sich genau aus dieser Unkentnis heraus gegenüber ihren Unterstellten zu Äußerungen hinreißen lassen, die mir regelmäßig die Haare zu Berge stehen ließen. Einige Herren Zugführer (sowohl ZgFhrOffz als auch UmP) haben scheinbar noch nie einen Blick in die ZDv 14/5, F 501 Soldatenurlaubsverordnung, geschweige denn in die F 511 Ausführungsbestimmungen zur SUV geworfen. Bei (insbesondere jungen) Chefs sieht es nicht viel besser aus.

Was das:

ZitatOder sollten wir uns mal über die Moral und Diensteinstellung einiger Untergebener Beschweren? gerade die, die seit mehreren Jahren nicht mehr aus ihrem Standort wegversetzt wurden? Oder nicht in Auslandseinsätze gehen, obwohl es zum Beruf gehört? Diese sollten aus dem Dienst entfernt werden, da sie dem Staat auf der Tasche hängen.

jetzt mit dem Problem des TE zu tun hat erschließt sich mir aber nun überhaupt nicht.
Autor schlammtreiber
 - 26. April 2011, 12:28:37
Zitat von: HKörner am 26. April 2011, 12:15:01
der Urlaubsantrag muss aus dienstlichen Unabkömmlichkeitsgründen abgelehnt werden. Da es diese im Friedensdienst nicht gibt

Steile These  ;D
Autor HKörner
 - 26. April 2011, 12:15:01
Sehr geehrter KlausP. Mir geht es langsam auf den Nerv ständig mit Beschwerden zu drohen. Schonmal was von Eskalationsstufen gehört? Ein Gespräch mit dem Herrn Zugführer offen und direkt, danach mit dem Chef falls Zugführer ohne Erfolg war und dann Kommandeur. Diese Beschwerdeorgie nimmt langsam überhand, weil keiner mehr fähig ist zu kommnunizieren. Als Untergebener hat man schließlich auch die Pflicht dem Vorgesetzten die Möglichkeit zu geben zu reagieren und sich zu Begründen. Oder sollten wir uns mal über die Moral und Diensteinstellung einiger Untergebener Beschweren? gerade die, die seit mehreren Jahren nicht mehr aus ihrem Standort wegversetzt wurden? Oder nicht in Auslandseinsätze gehen, obwohl es zum Beruf gehört? Diese sollten aus dem Dienst entfernt werden, da sie dem Staat auf der Tasche hängen.

So nun zum eigentlichen Problem.


der Urlaubsantrag muss aus dienstlichen Unabkömmlichkeitsgründen abgelehnt werden. Da es diese im Friedensdienst nicht gibt, bis auf Bereitschaft die schon lang vorher geplant sein sollte, sollte dein urlaub gerade in Bezug auf BFD genehmigt werden. Mit dieser Argumentation sollte er darauf einsteigen. Sollte er ihn ablehnen lass dir deinen Antrag schriftlich mit Begründung von deinem Zugführer oder Chef zurückgeben, damit du etwas in der Hand hast um ggf. weiteres einleiten zu können. Meine Erfahrung zeigt, dass viele keine Begründung haben, die vor Gericht oder anderen Instanzen Bestand hat und somit den Urlaub genehmigen.
Autor BulleMölders
 - 21. Februar 2011, 07:30:10
Na es ist halt wie im Zivilen Leben auch, man rennt lieber zum Anwalt als sich miteinander zu Unterhalten.
Ist natürlich auch viel Bequemer wenn andere die Probleme für einen lösen.
Autor wolverine
 - 20. Februar 2011, 20:12:56
Warum reden Sie nicht zunächst einmal mit Ihrem Chef und nutzen die hier gefundenen Argumente. Die Rechslage ist ziemlich eindeutig: Sie stellen den Antrag und er muss(!) ihn bearbeiten. Wenn er ablehnt, sollte entweder reine gute Begründung ´drinstehen oder die Beschwerde erfolgreich sein, da Sie noch dieses Jahr komplett weg sein werden. Sollten Sie so unabkömmlich sein würde ich noch einmal BS einreichen; dann werden die gleichen erklären müssen, dass es auch ohne Sie geht.
Autor Druck0r
 - 20. Februar 2011, 15:28:27
servus,

der Deutsche Bundeswehr Verband müsste da ja auch ein guter Ansprechpartner sein ?! oder ??

Autor Druck0r
 - 18. Februar 2011, 20:14:48
jo muss er ja,

ich musste jetzt 2 wochen überstunden abbauen ! und i würde natürlich auch gerne das mit BFD verbinden.. weil die jahre dafor hab ich auch alles für den zug getan !

naja des wird noch ein lustiges spannendes letztes jahr !

Autor ulli76
 - 18. Februar 2011, 20:04:41
Wichtig wird sein, dass du dich mit deinen Kameraden absprichst, dass jemand anderes da ist, wenn du Urlaub haben willst. Also so, wie man es sonst auch macht.
Versuch nochmal mit deinem Chef und ggf. mit der VP zu sprechen, dann sollte eine gütliche Einigung möglich sein.
Irgendwann muss er dir ja frei geben.
Autor Druck0r
 - 18. Februar 2011, 19:31:26
noch jemand ne idee ?

was man sagen sollte in meinem fall oder an wen man sich wenden kann ?

wie findet ihr diesen fall ?

mfg
Autor Druck0r
 - 18. Februar 2011, 18:44:04
aha !

des ist doch mal eine aussage ! Super !

da kann i mal lesen und wenn es ist agieren ! weil anders geht es anscheinend nicht ! hab es schon mit der Jahresurlaubsübersicht/planung mit BFD Anträgen übers ganze jahr mit empfangen und zur kennniss genommen versucht und da hat er die unterschrift bei mir verweigert ! ( es verschwinden keine Anrtäge war seine aussage )
muss noch dazusagen das ich die jahresübersicht wegen verschwundenen anträgen geschrieben habe !

toll nicht....
Autor KlausP
 - 18. Februar 2011, 18:34:02
Die Vorschrift lässt sich da nicht konkret aus (ich kann aber erst bei meiner nächsten Wehrübung da wieder reinschauen  :D). Spätestens nach 4 Wochen solltest du aber einen Bescheid von deinem Disziplinarvorgesetzten haben, ob der Urlaub genehmigt oder abgelehnt wurde - es ist dir dienstlich bekanntzugeben. Bei Ablehnung erfolgt das, wie schon geschrieben, durch Rückgabe des Urlaubsantrages mit Begründung. Solltest du nach 4 Wochen keinerlei Bescheid bekommen haben, ist das allein schon ein Beschwerdegrund, und zwar gegen den Disziplinarvorgesetzten, als "Untätigkeitsbeschwerde" (siehe "Wehrbeschwerdeordnung").
Autor Druck0r
 - 18. Februar 2011, 18:23:19
ah ja ok,

danke schon mal !

und was sage ich zu ihm jetzt am besten ? weil in der soldatenurlaubsverordnung kann ich nicht rauslesen das er die Anträge innerhalb einer woche oder ka bearbeiten muss ..... ??
Autor KlausP
 - 18. Februar 2011, 18:12:31
So sehe ich das auch. Und wenn er ablehnt, muss er das ja begründen und dem Antragsteller den Urlaubsantrag zurück geben. Gute Grundlage für eine Beschwerde.
Autor wolverine
 - 18. Februar 2011, 18:07:21
Ganz einfach: Anträge sind zu bearbeiten, nicht auszusitzen! Soll er ablehnen oder genehmigen. Wenn jetzt nichts dagegen spricht, muss er genehmigen und dann eben ohne Sie planen. Und wie es dienstlich aussieht kann ich Ihnen sagen: Mit Rechtsanspruch sind Sie komplett weg; dann können Sie ja wohl kaum unabkömmlich sein. Aber ich musste das auch schon einmal einem Oberst im Beschwerdebescheid erklären.
Autor Druck0r
 - 18. Februar 2011, 17:34:31
ok dann muss ich mich da mal einlesen!

Also muss er quasi alle ansehen sichtvermerk drauf hauen und es geht weiter zum stff chef, obwohl er nicht weis wie es in 1-4 monaten aussieht mit der dienstlichen lage ?!
seh i des richtig ?
ich war heute bei meinem cheff mit jahresplanung und da wurde mir dann gesagt da müssen wir erst mal schaun wie es dann dienstlich ist...
deswegen bin ich da so aufgebracht !

danke schon mal für die antworten !

mfg