ZUR INFORMATION:
Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html
Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.
AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: doc. am 02. Juli 2018, 10:14:25
Nochmal vielen Dank für die Hilfe...ich habe heute morgen nochmal vorgesprochen und nach 10 min interner Beratung wurde mir mit einem Sprachduktus der Gnade mitgeteilt, daß die Ausbildung anerkannt wird...
Trotzdem eine merkwürdige Erfahrung...
Gruß,
doc.
Zitat von: doc. am 28. Juni 2018, 17:38:23Zitat von: LwPersFw am 28. Juni 2018, 10:49:12
Da steht nicht, dass auch die Stundenzahl angegeben werden muss...
Übrigens: doch, im §19 (1):
(1) Bewerber um eine Fahrerlaubnis müssen an einer Schulung in Erster Hilfe teilnehmen, die mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten umfasst. Die Schulung soll dem Antragsteller durch theoretischen Unterricht und durch praktische Übungen gründliches Wissen und praktisches Können in der Ersten Hilfe vermitteln.
Zitat von: LwPersFw am 28. Juni 2018, 10:49:12
Da steht nicht, dass auch die Stundenzahl angegeben werden muss...
ZitatNachdem er Einsatzersthelfer Alpha (EEH-A) ohenhin nur eine "Gültigkeitsdauer" von drei Jahren hat,