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Zusammenfassung

Autor Timid
 - 25. Februar 2011, 12:55:02
Zitat von: Andi am 25. Februar 2011, 09:43:02Diese Zählfallregelung wird durch Latrinenparolen regelmäßig zu völlig widersinnigen Aussagen verdreht.

Bis dahin, dass man den dritten Versetzungsantrag eines Soldaten in jedem Fall annehmen müsse ...
Autor Andi
 - 25. Februar 2011, 09:43:02
Ich vermute mal, dass hier mal wieder erfolgreich die "Zählfallregelung" völlig verunstaltet wurde.
Ich zitiere mal von hier:
"5. Verwendungen bis zu einer Dauer von drei Jahren (Absehen von der Zusage)
Bei verheirateten Berechtigten kann im Hinblick auf die durch häufige Versetzungen belastende familiäre Situation von der Zusage der UKV auf Wunsch abgesehen werden, wenn sie ihre bisherige Wohnung beibehalten und am neuen Dienstort getrennten Haushalt führen wollen. Gleiches gilt für verwitwete, geschiedene und ledige Berechtigte, wenn sie unter den gleichen Voraussetzungen mit berücksichtigungsfähigen Kindern
(§ 40 Abs. 3 BBesG) in häuslicher Gemeinschaft leben.
Innerhalb der Dienstzeit des Berechtigten ist ein Absehen von der Zusage zweimal möglich (Zählfallregelung).
Kommt ein Absehen von der Zusage der UKV in Betracht und gibt der Betroffene - dies gilt insbesondere bei kurzfristig erforderlichen Personalmaßnahmen - zu erkennen, daß er grundsätzlich umziehen möchte, will er aber seine Entscheidung von einer Prüfung der Verhältnisse am neuen Dienstort abhängig machen (Wohnraumsituation, Möglichkeit der Berufstätigkeit der Ehefrau, Schulverhältnisse), kann die Zusage der UKV noch erteilt werden, wenn der Berechtigte innerhalb eines Monats nach Wirksamwerden der Personalmaßnahme einen entsprechenden Antrag stellt. Dann ist ein Zählfall nicht gegeben."

Da die Erlasslage derzeit aber sehr soldatenfreundlich ist, ist diese Regelung derzeit an sich unnötig, da der Soldat bei entsprechenden Versetzungen derzeit selbst wählen kann, ob er UKV oder Trennungsgeld bekommen will.

Diese Zählfallregelung wird durch Latrinenparolen regelmäßig zu völlig widersinnigen Aussagen verdreht.

Gruß Andi
Autor Rollo83
 - 25. Februar 2011, 09:17:52
Ja, Klaus, genau das meinte ich.
Mein Kamerad soll ein Schreiben aufsetzten Gründen wieso er nicht versetzt werden will und dies beim Spieß einreichen.Montag hat er dann das Personalgespräch mit dem Chef.
Blöde Sache ich denke mal das wird nicht all zu viel ändern. Gerade weil er auf einer Springerstelle sitzt war es ja irgendwie schon abzusehn das eine Versetzung auf früh oder später an steht.
Autor KlausP
 - 25. Februar 2011, 08:14:44
ZitatAber man bekommt doch so ein Schreiben wo auch irgendwas von steht ob man einverstanden ist oder nicht.

Du meinst sicher die "Niederschrift über ein Personalgespräch im Auftrag der Personalbearbeitenden Stelle". Da kannst du selbstverständlich reinschreiben, ob du mit der Personalmaßnahme einverstanden bist oder nicht. Inwieweit die Personalbearbeitende Stelle das dann berücksichtigt, hängt von mehreren Faktoren ab, wobei persönliche Wünsche und Vorstellungen untergeordnete Bedeutung haben dürften.
Autor BulleMölders
 - 25. Februar 2011, 07:33:15
Das mit den drei mal ist auch so eine Latrinenparole, die sich hartnäckig seit bestehen der Bundeswehr hält.
Autor Rollo83
 - 24. Februar 2011, 21:08:58
Keine Ahnung das wurd hier so von mehreren Leuten angesprochen. Wie gesagt ich kenn mich da absolut nicht mit aus.
Aber man bekommt doch so ein Schreiben wo auch irgendwas von steht ob man einverstanden ist oder nicht. Mein ich hab das heute so gesehn muss das aber nochmal Prüfen.
Autor wolverine
 - 24. Februar 2011, 20:38:25
Nein und Nein. Eine Versetzung ist ein Befehl wie jeder andere auch. Wieso sollte man die ablehnen können?
Autor Rollo83
 - 24. Februar 2011, 20:30:02
Nabend zusammen.
Hab grad einen Kameraden der versetzt werden soll.
Wir haben mal gehört das man 2 Versetzungen ablehnen kann und die 3. erst annehmen muss !?!?
Erste Frage ob das überhaupt so richtig ist?

Wenn ja, ist dies auch bei einer Springerstelle möglich? Ich kanns mir ja nicht so vorstellen aber ich kenn mich damit absolut nicht aus.