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Autor Andi
 - 26. Februar 2011, 15:26:20
Auch wer krank ist versieht weiter seinen Dienst, das kann dann auch mal bedeuten, dass der dienstliche Auftrag ausschließlich "gesund werden" ist.
Das kann auch über Monate so gehen.

Gruß Andi
Autor AriFuSchr
 - 26. Februar 2011, 11:19:23
die korrekte Antwort an den Fragesteller lautet wohl:

Als Soldat der Bundeswehr hast Du Anspruch auf truppenärztliche Versorgung. D.h., Du wirst durch Ärzte und medizinisches Personal der Bw behandelt und versorgt (stationär oder ambulant). Deinen Sold erhältst Du weiter bezahlt.

Autor KlausP
 - 26. Februar 2011, 10:23:05
plööödiiiee  :P :D
Autor AriFuSchr
 - 26. Februar 2011, 10:02:09
 ??? ???


bei der Bw bekommt man ne gelbe Schnur über die rechte Schulter, dann weiß jeder wo er dran ist mit dem Träger. Wenn man wieder gesund ist, wird sie wieder abgenommen.  ;D ;D ;D
Autor sibb0r
 - 26. Februar 2011, 09:46:38
Okay, vielen Dank! :)
Autor BulleMölders
 - 26. Februar 2011, 09:19:45
Im Zivilen übernimmt aber auch die Krankenkasse nach 6 Wochen eine Fortzahlung des Lohns.
Wer sollte das bei Soldaten übernehmen? Die haben ja keine Krankenversicherung.
Autor KlausP
 - 26. Februar 2011, 00:02:17
Zitatist dies beim Bund mittlerweile auch so? Oder war das schon immer so?

Nein, und während meiner Dienstzeit war das noch nie so.
Autor sibb0r
 - 25. Februar 2011, 23:58:54
Hallo,
ich habe über die Suchfunktion hier ein Beitrag gefunden der mir meine Frage eigentlich beantwortet hat aber das Thema passte nicht und der Eintrag ist von 2009 daher hab ich mir gedacht ich starte daher einfach mal ein neues da ja mittlerweile ziemlich viel Umgestaltet wird bei der Bundeswehr. Wenn dies so nicht okay oder nicht erwünscht ist tut mir dies Leid.

Zu meiner Frage: Im Zivilen ist es ja so das der Arbeitgeber bis zu 6 Wochen im Krankheitsfalll den Lohn weiter zahlt aber danach nur noch nen bestimmten Teil, ist dies beim Bund mittlerweile auch so? Oder war das schon immer so?

Vielen Dank!

MfG
sibb0r