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Autor Lucky13
 - 31. März 2011, 22:39:44
Hallo zusammen,

da ich nichts beantragen will, was mir auch nicht zusteht, würde ich gerne eine Frage beantwortet bekommen.
Ich bin verheiratet und wohne mit meiner Frau in einer anerkannten Wohnung in der Nähe meiner Stammeinheit.Nun bin ich für 30 Tage an eine 130 km entfernte Einheit kommandiert worden, die mir jedoch keine Unterkunft zur Verfügung stellen kann.Glücklicherweise befindet sich mein Elternhaus in 20 km Entfernung.Dort habe ich mich für die Zeit einquartiert und bezahle meinen Eltern auch ein bisschen was dafür.Blöder-oder fälschlicherweise ist das Elternhaus als mein Nebenwohnsitz gemeldet, was ich heute bei der Stadtverwaltung erfahren habe.
Bekomme ich trotzdem TG und kann ich mir das Geld, was ich meinen Eltern bezahlt habe, erstatten lassen?
Ich freue mich über jede Antwort und hoffe, dass mir jemand helfen kann.
Vielen Dank!