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Autor schlammtreiber
 - 04. April 2011, 13:18:31
wolverine war schneller  ;)

Also Ja-aber-aber:

Ja, er kann trotzdem versetzt werden.
Aber in der Praxis wird man versuchen seine private Situation zu berücksichtigen.
Aber das ist keine Garantie weil es eben trotzdem sein kann, dass man ihn woanders braucht
Autor wolverine
 - 04. April 2011, 13:16:51
Private Belange werden berücksichtigt aber dienstliche gehen regelmäßig vor. Sie können ja auch innerhalb Ihres Bundeslandes versetzt werden. Auch wenn dort kein Bw-Standort sein sollte. Also: Fernbeziehungen - auch Fernehen - sind im öffentlichen Dienst (und auch außerhalb) möglich.
Autor Pour_Moi
 - 04. April 2011, 13:03:20
Hallo ihr Lieben!
Also... mein Freund ist für 12 Jahre verpflichtet, fragt mich nich, was genau er macht, ich kenn mich nicht wirklich aus..  ::)
Ich werde nun demnächst mit meinem Studium fertig sein und bin dann irgendwann Lehrerin, das heißt auch nicht wirklich ortsungebunden.

Die Frage, die sich mir nun stellt, ist, wie das aussieht, wenn wir mal (sollte das je der Fall sein) verheiratet sind und evtl auch Kinder/ein Haus im Spiel sind. Kann er da einfach quer durch Deutschland versetzt werden? Dass mal Auslandseinsätze sind oder Fortbildungen etc ist ja nicht das Problem.
Nur wenn ich eine feste Stelle habe, kann ich nicht einfach das Bundesland wechseln und ihm hinterherziehen... Hätt doch Verkäuferin werden sollen *haha*  ;D
Hat da jemand Erfahrung, wie das ist, wenn man verheiratet ist?