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Autor Andi
 - 04. April 2011, 21:09:21
Zitat von: Otti am 04. April 2011, 10:15:02
Habe ich, wenn ich meine Kaserne als Wohnsitz angemeldet habe, anspruch auf Trennungsgeld? ???

Das eine hat mit dem anderen gar nichts zu tun!
Trennungsgeldberechtigt bist du, wenn du einen anerkannten Hausstand hast zu dem du aus dienstlicher Veranlassung nicht täglich zurückkehren kannst und unter Nichtzusage der Umzugskostenvergütung an deinen jetzigen Standort versetzt wurdest.

Dazu deinen Erstwohnsitz am Standort anzumelden verpflichtet dich das Bürgerliche Gesetzbuch, dein gemeldeter Wohnsitz ist aber für die Trennungsgeldzusage oder -Nichtzusage irrelevant.

Gruß Andi
Autor wolverine
 - 04. April 2011, 13:17:16
Nein
Autor Otti
 - 04. April 2011, 10:15:02
Moin,  :o

Ich bin seit ca. 6 Monaten auf ZAW :D und habe den Standort meiner Stammeinheit als Wohnsitz angemeldet. Meine Frage ist nun, da ich von verschiedenen ReFü's verschiedene Antworten bekomme und sich keiner sicher ist.  :-\ ???

Habe ich, wenn ich meine Kaserne als Wohnsitz angemeldet habe, anspruch auf Trennungsgeld? ???