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Autor avalonsdust
 - 04. April 2011, 22:17:35
nein das PTBS wurde nicht im Einsatzland erworben sondern hier in Deutschland im Dienst
Autor miguhamburg1
 - 04. April 2011, 22:03:58
Möglich wäre das schon, allerdings müsste Ihnen die Einleitung eines DU-Verfahrens eröffnet werden.

Davon abgesehen, ist Ihnen das Weiterverwendungsgesetz sicher bekannt, und Ihr PTBS haben Sie doch sicher durch einen Einsatz erworben...
Autor avalonsdust
 - 04. April 2011, 21:45:45
Hallo, bei mir wurde letztes Jahr ein PTBS diagnostiziert.

Seit letztem Jahr Oktober sitze ich gegen meinen Willen zu Hause, obwohl mein Psychologe möchte das ich arbeiten gehe. Staatdessen hat die SDBw nun zweimal ein Gutachten angefordert. Beides dienstfähig aber halt auf meinem bisherigen Posten als Rettungsassistent nicht verwendungsfähig und für die Zeit der Therapie sollte ich den ZSan meiden. Heute wurde mir jetzt eröffnet das der Beratende SanOffz bis Oktober nochmal ein Gutachten will, diesmal von einem anderen BWK.

Für mich stinkt das Ganze nach DU-Verfahren, was auch meine Truppenärztin bestätigt hat, sie meinte aufgrund der Krankheitstage. Ich könnte jedoch seit Oktober wieder arbeiten gehen. Des weiteren bin ich in Therapie und die wird zu 90 % erfolgreich sein.

Ist die Einleitung eines Dienstunfähigkeitsverfahrens während einer laufenden Therapie überhaupt möglich.

Zu meinen Daten bin Berufssoldat im 13. Dienstjahr und habe im August diesen Jahres meine 5 Jahre als BS voll seit der Ernennung.

Im voraus besten Dank