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Zitat§25 Satz 3 " Für die Tätigkeit als Mitglied einer kommunalen Vertretung, eines nach Kommunalverfassungsrecht gebildeten Ausschusses oder vergleichbarer Einrichtungen in Gemeindebezirken ist dem Soldaten der erforderliche Urlaub unter Belassung der Geld- und Sachbezüge zu gewähren. Satz 1 gilt auch für die von einer kommunalen Vertretung gewählten ehrenamtlichen Mitglieder von Ausschüssen, die auf Grund eines Gesetzes gebildet worden sind. Urlaub nach Satz 1 oder 2 kann nur versagt werden, wenn nach Abwägung den Interessen des Dienstherrn gegenüber den Interessen der kommunalen Selbstverwaltung ausnahmsweise der Vorrang einzuräumen ist; in diesen Fällen liegt die Entscheidung beim Bundesministerium der Verteidigung." Gesetz über die Rechtsstellung des Soldaten Stand 13.04.2011Hieraus ergibt sich der sehr hohe Ansatz für eine derartige Entscheidung. Nach der Richtlinie darf Politik nur durch Politik eingeschränkt werden. Die Urteilskommentare können sie in ihrer nächstgelegenen juristischen Fakultätsbib ansehen, da ich den Band nicht zur Hand habe.
ZitatEs gibt die Möglichkeit, diesen Lehrgang auch Ortsnaher zu absolvieren, jedoch sind diese Stellen rah und eigentlich nur für Soldaten vorgesehen, die schnell und Einsatznah ausgebildet werden müssen.