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Autor Luftwaffe666
 - 18. März 2005, 10:00:23
hab dazu nun auch mal ne frage, isses denn nun ÜBERHAUPT möglich bei der Marine Reserveoffizier zu werden???oder ist es nur nicht möglich dies in Wehrübungen zu machen, also nur als SaZ2??
Autor Heatseeker
 - 08. März 2005, 17:16:16
Mhmm hab jetzt gelesen das die Marine das Verfahren a.d.W. seit 94 nichtmehr praktiziert, müsste also saz2 werden um bei der Marine RO zu werden...
bleibt wohl nurnoch meine TSK zu wechseln
Autor Timid
 - 06. März 2005, 17:09:25
Zitat von: Zebra am 06. März 2005, 15:33:43
Sicher Air-Force?

Als MKF, darf man doch auch das Tätigkeitsabzeichen eines MKF tragen, oder werfe ich da jetzt was durcheinander?

Ja, wirfst du.
Zunächst einmal gibt es KEIN Tätigkeitsabzeichen für MKF, sondern nur für Kraftfahrpersonal. Das habe ich in meinem alten Verband (Transportbataillon) eigentlich bei NIEMANDEM gesehen. Da es, wenn ich mich nicht täusche, eigentlich hauptsächlich für Fahrlehrer etc. gedacht ist. Kann mich aber auch täuschen in der Beziehung.

Dann gibt es exakte Vorgaben, wer wie welches Tätigkeitsabzeichen tragen darf. Das Abzeichen "Kraftfahrpersonal" z.B. darf man erst ab Uffz tragen. Ob diese Bedingungen erfüllt sind, kann nur der Disziplinarvorgesetzte feststellen.

Grob lässt sich sagen, dass man mindestens eine ATN Stufe 7 haben muss (MKF ist Stufe 8, MKF CE sogar nur 9) und mindestens 6 Monate dieser Ausbildung entsprechend eingesetzt werden muss (wozu auch die Ausbildung zählt). Uffz muss man nicht unbedingt sein, aber unter Stabsgefreiter dürfen KEINE Tätigkeitsabzeichen verliehen werden.


Beispiel: Die zeitliche Voraussetzung für das Tätigkeitsabzeichen "Versorgungs- und Nachschubpersonal" habe ich mit 6 Monaten Ausbildung und Einsatz als Transporter erfüllt. Die nötige ATN-Stufe habe ich auch (Stufe 3), in der ich entsprechend lange eingesetzt wurde. Da ich jedoch "nur" OGefr. bin, gibt es trotzdem kein Abzeichen.
Autor Zottel
 - 06. März 2005, 16:45:33
Nö, darf man nicht.

a) mind. 7er Stufe ATN
b) mind. Uffz-Dienstposten besetzen
c) mind. 6 Monate in dieser Verwendung
Autor Zebra
 - 06. März 2005, 15:33:43
Sicher Air-Force?

Als MKF, darf man doch auch das Tätigkeitsabzeichen eines MKF tragen, oder werfe ich da jetzt was durcheinander?

MkG Zebra
Autor AIR-FORCE
 - 06. März 2005, 14:28:28
Ne-du hast mich nicht angegriffen ;),ich wollts ja nur gesagt haben-als gwdl'er hast du übrigens gar keine chance ein Tätigkeitsabzeichen verliehen zu bekommen!! mfg.
Autor Heatseeker
 - 06. März 2005, 14:23:11
tut mir leid@ Airforce wenn ich dich damit angegriffen habe
stimmt ich komme zur Marine und da unter Verwendungsreihe 61 in den Stabsdienst, ist demnach also auch das falsche Abzeichen, habs scho rausgenommen und entschuldige mich hiermit dafür
Autor AIR-FORCE
 - 06. März 2005, 14:14:43
@Heatseeker:
Ich will ja hier nicht aufspielen,aber wie kommst du dazu dass du als signatur ein Stabsdienst-tätigkeitsabzeichen der Luftwaffe  hast????
Du schreibst dus du am 4.7. eingezogen wirst-und dann auch zur marine!!
Das heisst also das du noch gar kein soldat bist,nicht zur luftwaffe kommst ,aber als signatur das abzeichen hast!
Ich geb dir nen Tip: entfern das ding-so etwas muss man sich erstmal verdienen!Das ist kein Spass,so etwas einfach zu machen!! Ich kann ja schliesslich bei mit auch kein generals-abzeichen als signatur hinknallen!!
Autor Heatseeker
 - 06. März 2005, 13:16:44
also Fazit:
nach der AGA an meinem Standort sofort formlos einreichen für die Marine,
falls das nicht funzt nach meinem GWD(also 9 Monate) die restlichen 3 oder 4 Monate für Ausbildung bei anderer TSK nutzen(sofern ich da angenommen werde) und dann a.d.W. weitermachen?
Also schon direkt in meinem Wehrdienst mit der Ausbildung anfangen?
Autor Zottel
 - 06. März 2005, 00:54:53
Das hängt ausschließlich von der pers. Initiative ab. Auch ob es bei der Marine als ROA klappt oder nicht.

Bewerben und sehen was geht, dann entscheiden ob TSK-Wechsel nötig ist, sofort reagieren und die FWDL-Zeit zur ROA-Ausbildung bei der anderen TSK nutzen.
Autor Piet
 - 06. März 2005, 00:26:20
Das mit dem TSK-Wechsel kann funktionieren, ja.

Hatte auf dem RU-Lehrgang z.B. 3 Männer von der Marine, die aber in einer Heeres-Einheit mob-beordert waren und somit auch den RUA Heer gemacht haben.

Hängt natürlich viel von persönlicher Initiative ab, d.h. inwiefern man sich selbst um eine Mob-Stelle kümmert und dass man auch auf den entsprechenden Dienst-Posten eingeplant wird. Bei Mannschaften mag das noch funktionieren, da wird der gelernte Funker auch gerne in nem Inst-Btl auf ne Msch-Stelle gesetzt, aber bei Offz dürfte das IMO schwerer werden, bzw erfordert etwas guten Willen des bearbeitenden S1/S3-Fw bzw FwRes.
Autor AIR-FORCE
 - 06. März 2005, 00:18:12
So viel ich weiss siehts bei der Luftwaffe gerade genau so aus(bis auf weiteres besteht kein bedarf......)
Autor Heatseeker
 - 05. März 2005, 23:01:02
Hallo zusammen!
Ich werd am 4.7. eingezogen. Auf eigenen Wunsch zur Marine, von der bin ich dann auch genommen worden nachdem mich mein KWEA darüber aufgeklärt hat, das sie darauf keinen Einfluß haben.
Ich hab also den GWD in der Marine, allerdings würde ich nach meinem verlängertem GWD (+3 oder 4) gerne ROA a.d.W. machen.
Wie ich hier allerdings der info entnehmen konnte hat "Die Marine hat bis auf weiteres keinen Bedarf an Reserveoffizieren"
1. Heißt das, dass die Marine überhaupt keine ROA mehr zulässt und
2. Kann ich dann nach meinem GWD in eine andere Truppengattung, sprich Heer oder Luftwaffe, wechseln und dort ROA a.d.W. werden? Alles vorrausgesetzt das ich bis dahin lebe, angenommen werde etc ;)
thx im Vorraus