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Autor Schamane
 - 15. April 2011, 14:27:50
Also ich kann auch nur davon ausgehen, dass damit das unter §9 "Gesetz über die Geld- und Sachbezüge der Soldaten, die auf Grund der Wehrpflicht Wehrdienst leisten (Wehrsoldgesetz - WSG)" geführte Entlassungsgeld gemeint ist. Dieses steht ihnen auch im Zuge des KzH's zu, genauso wie ihr Wehrsold bis zum letzten Tag ihres Wehrdienstes.
Es beträgt 2,56 € Tag bzw. bei GWDL6 = 460,80 € oder bei FWDL9 = 691,20 € und bei FWDL23 = 1766,40 €, eine ander "Abfindung" wüßte ich jetzt nicht.
Autor BIGA
 - 15. April 2011, 13:38:51
also auch wenn ich kzh bis dze bin, erhalte ich trotzdem das geld das ist sehr gut, danke
Autor KlausP
 - 15. April 2011, 13:06:06
Sie meinen das Entlassungsgeld? Das berechnet sich nach der Zahl der gedienten Monate.
Autor BIGA
 - 15. April 2011, 13:03:38
Welche Abfindung? das ist ne gute Frage. Soweit ich weiß bekommt man am Ende ca. 600 euro
Autor KlausP
 - 15. April 2011, 12:47:32
Sie erhalten Wehrsold und Nebengebürnisse bis zum Ablauf des Tages Ihrer Entlassung aus dem Wehrdienst. Welche Abfindung meinen Sie?
Autor BIGA
 - 15. April 2011, 12:42:51
Tag auch, so ich hab da so ein kleines Problem, bei mir wurde jetzt nämlich ein Bandscheibenvorfall endeckt und der Truppenartzt meinte dass es sein kann, dass ich jetzt KZH bis ende meiner Dienstzeit sein werde. Das wird übernächste Woche entschieden. Nun meine Frage, wenn ich jetzt die ganze zeit KZH bin, bekomme ich dann trotzdem die komplette abfindung? Wäre für mich echt super dann könnte ich ohne Probleme wieder mein Studium aufnehmen.