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Zusammenfassung

Autor Timid
 - 18. April 2011, 13:45:27
Das haben wir schon mehrfach versucht, aber Schlammtreiber war bislang immer hartnäckiger als wir  :-[
:P ;D
Autor Firehawk
 - 18. April 2011, 13:13:10
Kann man nicht den Troll einfach totschweigen?
Autor Mr. O'Donnell
 - 18. April 2011, 12:52:16
Zitatdie Bw ihre Ruhe vor Dir

Wie ...gemein  :o  :D
Autor schlammtreiber
 - 18. April 2011, 09:02:28
@TE:   kiff einfach weiter, ist für alle Beteiligten besser. Du hast Deinen Rausch und die Bw ihre Ruhe vor Dir  :D
Autor EinStuffz
 - 15. April 2011, 20:02:54
Zitat von: KlausP am 15. April 2011, 17:06:05
Ein SaZ, bei dem illegaler Drogenkonsum festgestellt wird, wird - jedenfalls nach meinen Erfahrungen - innerhalb der ersten 4 Dienstjahre gemäß § 55 (5) Soldatengesetz fristlos entlassen.


jupp, allerdings kann dies auch nach den ersten 4 Jahren dennoch geschehen.
Autor ulli76
 - 15. April 2011, 19:39:22
Machen wir das ganze mal ganz einfach:
THC kann noch nach mehreren Wochen nach Konsum nachweisen. Bei den Musterungsuntersuchungen wird generell ein Urintest auf Drogen gemacht- nicht zu verwechseln mit dem normalen Urin-Test.

Als (angehender) Soldat ist man 6 Monate nach dem letzten Konsum eh untauglich- von dem her stellen sich manche Fragen gar nicht.
ABER: Es gibt keine Garantie, dass man danach wieder tauglich geschrieben wird- das ist kein Automatismus. Wenn der Arzt nicht davon übezeugt ist, dass man sich vom Drogenkonsum distanziert, wird es weiterhin nichts.

Übrigens zum Thema "Kiffen ist ja gar nicht so schlimm": Es kann -selbst nach einmaligem Konsum- bis 6 Monate danach zu Flashbacks und Realitätsverzerrungen und regelrechten Horrortrips kommen. Alkohol macht so was in normalen Mengen nicht.
Autor Mr. O'Donnell
 - 15. April 2011, 18:26:58
Abgesehen davon, dass es sich ja um eine - potentielle - Straftat handelt.
→ Ihrem Körper (sprich Ihrer Gesundheit, Kondition usw.) tuen Sie
auch keinen Gefallen damit....

Autor Timid
 - 15. April 2011, 18:07:58
Zitat von: Bizeps am 15. April 2011, 16:26:24In unserer Gesellschaft wird Cannabis als eine schlimme Droge dargestellt. Ich Persönlich finde Alkohol schlimmer als den den konsum von Marijuana.

Das ist ein sehr gerne genommenes Argument von Drogenkonsumenten - "die anderen sind viel schlimmerer". Nur haben Drogen eben ihre eigenen, teils ganz massiven Nebenwirkungen, durch die sie ebenfalls nicht "harmlos" sind!

Und, was jetzt schon mehrfach geschrieben wurde: Betäubungsmittel (und Cannabis ist in Deutschland ein BtM!) unterliegen strengen Auflagen, was die Weitergabe und Nutzung betrifft, und wer sich nicht daran hält, begeht im Fall der üblichen Drogen in der Regel eine Straftat. Da spielt die persönliche Meinung auch keine Rolle, sondern das ist ein Fakt.

ZitatKlar das es nicht gerne gesehen wird. Aber man kann auch trotz damaligem Konsum mit allem gut zu recht kommen.

Du möchtest, auch wenn es nur im Rahmen des freiwilligen Wehrdienstes ist, in den Staatsdienst. Dort wird Drogenkonsum nicht nur nicht gerne gesehen, sondern er wird regelmäßig massiv disziplinarisch geahndet, wenn er während der Dienstzeit passiert.


Natürlich ist Drogenkonsum kein grundsätzliches Ausschlusskriterium - Menschen ändern sich, und auch die Bundeswehr vergibt Jugendsünden.

Nur hast du dir mit dem Konsum selber einen ziemlichen Knüppel zwischen die Beine geworfen: Bei der medizinischen Untersuchung kann er sogar zu einer Untauglichkeit führen - wir reden hier ja schließlich nicht von einem einmaligen, sondern jahrelangen Konsum! Sollte es zu einer Tauglichkeit führen, kann es dennoch dazu führen, dass du nicht genommen wirst, weil dir auf Grund des jahrelangen Konsums die nötige charakterliche Reife nicht bescheinigt wird. Und bei einem Zeitraum von wenigen Wochen zwischen Ende des Konsums und dem Test kann man auch nicht mehr glaubhaft mit Meinungswandel und Jugendsünde argumentieren ...

Übrigens ist es vollkommen irrelevant, ob du positiv getestet wirst: Es wird auf jeden Fall die Frage nach dem Drogenkonsum kommen, und die muss wahrheitsgemäß beantwortet werden (ansonsten ist man schon bei der nächsten potentiellen Straftat, dem Einstellungsbetrug ...)!


Insofern: Deine Chancen stehen eher schlecht ...
Autor KlausP
 - 15. April 2011, 17:06:05
Ein SaZ, bei dem illegaler Drogenkonsum festgestellt wird, wird - jedenfalls nach meinen Erfahrungen - innerhalb der ersten 4 Dienstjahre gemäß § 55 (5) Soldatengesetz fristlos entlassen.
Autor mailman
 - 15. April 2011, 17:00:52
Ich weiß ja nicht, warum einige es immer so toll finden zu "kiffen". Zu meiner Jugendzeit, die noch gar nicht so lange her ist, war sowas keinesfalls üblich.

Eine Karriere als SaZ wird hier evtl schwer aussehen, und auch im freiwilligen Wehrdienst könnte es Einschränkungen geben. Kann auch sein das man gar nicht einberufen wird dann.

Wir hatten in meiner Einheit auch ein paar "Drogen-Gefreite" wie wir sie nannten. Einer davon Status GWDL, durfte keine Waffe mehr in die Hand nehmen und keine Wache mehr schieben. Die anderen zwei FWDL waren dann GWDL mit den selben Folgen.

Meine persönliche Meinung ist, das so jemand überhaupt nichts bei der Bundeswehr verloren hat, gleich in welchem Status oder welcher Verwendung.
Und das man  eine "ganze Woche" "clean" ist zeugt ja schon von enormer Disziplin..
Autor thorander
 - 15. April 2011, 16:58:39
ZitatEs sind Besitz, Handel, Erwerb und Weitergabe strafbar.

Wobei Handel, Erwerb und Weitergabe erstmal zu beweisen wären. Dies tut ja aber nichts zur Sache.

Nochmal zum TE:

Versuch dein Glück und du wirst sehen wie weit du kommst. Vielen (oder evtl. allen) von uns wäre es lieber du lässt es sein. Auf jemanden mit einer Drogenvergangenheit kann man sich nicht verlassen und möchte man im Notfall auch nicht neben/hinter sich haben.
Autor KlausP
 - 15. April 2011, 16:51:24
ZitatIch dachte dass der Konsum nicht strafbar ist, sondern "nur" der Besitz bzw. das Führen eines KFZ unter Drogeneinfluss.

Es sind Besitz, Handel, Erwerb und Weitergabe strafbar. Um zu konsumieren, muss man es ja wohl vorher erwerben und/oder besitzen.
Autor Flip25
 - 15. April 2011, 16:50:18
Auch wenn sich das naiv und sehr "uncool" anhört aber ich bin strikt gegen illegale Drogen!
Meine Eltern sind Krankenpfleger und wenn ich von denen höre wie wie sich Jungendliche mit so nem
Dreckszeug ihr Leben und ihre Gesundheit zerstören, die nicht mal die einfachsten Sachen geregelt bekommen
weil die Drogen sie so kaputt gemacht haben. NEIN! Ich habe nie und werde niemals so ein Zeug ausprobieren!

Klar hab ich als Jugendlicher mal geraucht aber habs auch schnell wieder gelassen weils mir zu doof ist, kann
ich mir ja auch gleich nen 5€ Schein anstecken ;D Sicher bin ich kein heiliger, ich trinke auch gerne mal gepflegt
einen Whisky oder Wein aber das wars auch schon.

Ich möchte keinen Kameraden mit ner Waffe neben mir liegen haben der Drogen nimmt. Da ist bei mir Schluss und
das Vertrauen in diesen Soldaten futsch.

Drogen haben einfach nichts aber auch gar nichts in der Bundeswehr zu suchen! >:(
Autor Schamane
 - 15. April 2011, 16:47:27
Naja gut die früheren Wehrpflichtigen hat man leider selten entlassen. Da stand auf dem Krankenmeldeschein Schieß und Wachbefreit, naja was will ich denn mit dem als freiwilligen Soldaten und in 95% der Fälle waren es Drogen. Ansonsten gilt THC als illegale Droge und deren Besitz und Konsum wird strafrechtlich geahndet und bringt somit logischerweise Probleme mit der Bundeswehr.
Des weiteren können Metabolite des THC mehrere Wochen im Urin und Stuhl und mehrere Monate in den Haaren nachgewiesen werden und auf unbestimmte Zeit im Fettgewebe (es gibt nicht genug Studien um die Zeit zu bestimmen), aber das ist dann eher für die Rechtsmedizin von Interesse, da THC lipidlöslich ist.
Achso und für ihr Argument mit dem Alkohol danke, aber leider wird Alkohol in Deutschland als legale Droge angesehen bei den Norwegern sind da die Maßnahmen bei weitem härter.
Nur wird in der Bundeswehr Alkohol häufig bagatellisiert und nicht ausreichend bekämpft, auch wenn der Beauftragte für Suchtprävention immer wieder vor Alkohol warnt.
Und bevor ich es vergesse THC ist leider auch ein sehr gutes Medikament gegen Erbrechen vor allem bei Patienten mit chronischen Schmerzzuständen und anderen Problemen (Krebs im Endstadium, AIDS im Vollbild usw.) nur in der BRD wegen des Betäubungsmittelgesetzes sogut wie nicht zu verschreiben, obwohl es dort viel Nutzen hätte und in einer klinischen Studie habe ich es auch bei einer stark ausgezehrten Patientin gesehen, wo es sehr gut angeschlagen hat.
Allerdings wegen dem Suchtpotential hat man halt massiv Probleme. Von daher lieber Themenstarter Hirneinschalten, wenn sie in 70 Jahren THC in ihrem Milchbrei nehmen müssen, damit sie Essen können ist das die eine Seite, aber es heute zu rauchen ist nicht sogut und für einen Dienst an der Waffe schon dreimal nicht.
Autor EinStuffz
 - 15. April 2011, 16:40:32
Um nochmal kurz auf deine Frage zurück zu kommen :

233.
Der Urin ist grundsätzlich auf Harnzucker, Eiweiß und Blut zu untersuchen.
Schon bei einmaliger Feststellung eines pathologischen Harnzuckerwertes muss eine fachärztliche Abklärung der Verdachtsdiagnose ,,Diabetes mellitus" erfolgen.
Bei pathologischer Testreaktion auf die übrigen Parameter ist zunächst der Urintest zu wiederholen und erst bei Bestätigung eine urologische und ggf. nephrologische Untersuchung zu veranlassen.
Im Rahmen der Musterungs- und Annahmeuntersuchung wie auch vor Statusänderung, Dienstzeitverlängerung und Laufbahnwechsel ist die Durchführung eines Drogenscreenings mit einem standardisierten 6-fach Test erforderlich.

Quelle : ZDV 46/1




Nachweisbarkeit :

2-3 Tage nach einmaligem Konsum
5 Tage bei 4 mal die Woche kiffen
10 Tage bei täglichem Konsum
20 Tage bei mehrmals täglichem Konsum über Wochen

Die Abbauprodukte des Cannabis sind noch 4-12 Wochen nach dem letzten Joint im Körper nachweisbar. Da die Cannabinoide fettlöslich sind, speichert ein dicker Mensch mehr Abbauprodukte in seinem Körper als ein dünner Mensch.