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Autor wolverine
 - 24. April 2011, 19:57:19
Das ist für PKV und Beihilfe soweit richtig; es gibt aber noch zig Ausnahmeregelungen für die GKV und die stehen im SGB V. Da ich da aber nicht reingeguckt habe seit ich mein Hobby zum Beruf machen konnte, könnte das auch bis Dienstag dauern.
Autor Rollo83
 - 24. April 2011, 12:14:42
Hallo zusammen.
Da ich in den nächsten Monaten ( oder Jahren  ;D) heiraten werde mach ich mir eigentlich schon seid längerem Gedanken über die Versicherung meiner baldigen Frau.
Diese ist jetzt noch über ihre Eltern versichert und steht in keinem sozialpflichtigem Arbeitsverhältnis. Sie macht grad eine Weiterbildung zur staatlich geprüften Erzieherin. Diese dauert noch ein gutes Jahr in Vollzeitform. Wärend der Zeit hat sie logischereise kein Arbeitsverhältnis wo sie in die GKV rutscht. Nach dem Jahr muss sie noch ein Anerkennungsjahr absolvieren wo man dann so viel verdient das man über den Arbeitgeber in die GKV rein rutscht. Wenn ich jetzt heirate geh ich davon aus das sie nicht mehr über die Eltern versichert werden kann sondern das ganze über mich laufen wird. Also brauch ich eine Restkostenversicherung die die fehlenden 30% der Beihilfe für sie übernimmt. Beim Kind wären es noch 20%.
Ds ist doch so erst mal korrekt, oder?
Das Problem ist das ich mir preislich absolut gar nicts darunter vorstellen kann. Ich hab eine Anwartschaft bei der Conti und würde dann dort auch die Restkostenversicherung abschließen.
Klar könnte ich dort anrufen aber vor Dienstag geht da natürlich nicht viel. Mich würds aber brennend interessieren mit was man da so rechnen muss für die Frau.