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Autor ulli76
 - 10. Mai 2011, 16:59:56
Im Zweifel einfach mal anrufen.
Autor KlausP
 - 10. Mai 2011, 16:50:52
Nö, nach 4 Wochen sollte sich das eigentlich in positivem Sinne für den Antragsteller (denn er hat die Erstattung ja beantragt) erledigt haben, zumal alle anderen Zahlungen ja erfolgt sind.
Autor Oscar Golf Mike
 - 10. Mai 2011, 15:06:00
Ich denke hier musst du ein bischen Geduld aufbringen, Behörden eben.
Autor j4n
 - 10. Mai 2011, 07:50:49
Wie lange dauert es eigentlich bis man die Fahrten erstattet bekommt?

Seid Anfang April Wü beendet, Leistungszuschlag bezahlt, Dienstan-/abreise bezahlt, aber auf die Familienheimfahrten warte ich noch.

Sonst muss ich mich wohl demnächst nochma an den ReFü wenden, nicht das da irgendwie der Anspruch verstreicht.
Autor Schamane
 - 20. Februar 2011, 15:19:32
Die USG wird im voraus zum Monatsersten gezahlt, wenn die WÜ länger als ein Monat geht. Ansonsten erhält man die USG nach Antrag vor der WÜ, aber wie schon beschrieben kann alles mal dauern, weil es beim KWEA oder im Amt happert.
Autor KlausP
 - 20. Februar 2011, 12:38:42
Auch aus diesem Grund soll ja die WÜbAnforderung miondesttens 2 Monate vor WÜb-'Beginn beimm KWEA vorliegen

Wobei das auch keine Garantie dafür ist, dass du deinen E-Bescheid rechtzeitig hast. Mir ging das 2009 so. Mein B earbeiter hat die Anforderung am 11.02 rausgeschickt, die SDBw einen Tag später den Einplanungsvermerk an das KWEA gefaxt und ich musste bis 2 Wochen vor Dienstantritt (29.06. !!!) auf den E-Bescheid warten - aber erst, nachdem ich da angerufen habe.
Autor wolverine
 - 20. Februar 2011, 12:04:40
Bei mir hat es die USG-Behörde bisher immer geschafft innerhalb von vier Wochen den Antrag zu bearbeiten. Und wenn ich kurzfristig einberufen wurde, habe ich vorher darauf verzichtet den E-Bescheid vier Wochen vor Einberufungstermin zugestellt zu bekommen.
Autor Oscar Golf Mike
 - 20. Februar 2011, 11:43:44
Danke Klaus, also wärst du unter Umständen gezwungen deine Finanziellen 'Lücken' erstmal aus eigener Tasche zu schließen während man übt.
Autor KlausP
 - 20. Februar 2011, 11:32:58
USG bekommst du auch vorher bzw. auch monatlich über den WÜb-Zeitraum verteilt. Rechtzeitig beantragen ist allerdings wichtig, obwohl nicht immer machbar, weil sich das KWEA auch schon mal Zeit lässt mit dem E-Bescheid.
Autor Oscar Golf Mike
 - 20. Februar 2011, 11:28:26
Schamane du scheinst dich ja auszukennen daher folgende Frage:

Wenn ich die USG rechtzeitig beantrage bekomme ich die dann auch während der WÜ ausgezahlt oder erst hinterher?
Weil, die kosten laufen weiter und der AG zahlt ja nicht.
Autor Schamane
 - 19. Februar 2011, 15:30:40
Für die WÜ stehen ihnen der Wehrsold zu zahlen durch den ReFü ihrer Einheit zu:
DG:       OG 10,95 € am Tag * 30 Tage = 328,50 €
oder als HG 11,71 € am Tag * 30 Tage = 351,30 €
hinzukommt durch den Rechnungsführer zu zahlen ab dem 25 Tag (ich gehe bei der Länge der Wehrübung davon aus, dass sie auch MobBeordert werden mit Ende ihrer Dienstzeit)maximal 434,60 € im Jahr in Tagesraten zu 25,56 €. Dies wird dann in der Masse im Mai sein, da der April nur 19 Werktage hat und somit bei einem Dienstantritt am 01.04.11 sie den 25 Diensttag am 09.05.11 haben. Das bedeutet 434,60 € / 25,56 € rund 17 Tage der verbleibende Mai hat noch 17 Tage, also kommen die 434,52 im Mai zur Auszahlung und 0,08 € im Juni  ::) Sollten sie in dieser Zeit einen anderen Zuschlag RUA/ROA erhalten kommt nur der höhere zu Auszahlung.
Zusätzlich erhalten sie je freien Tag (Wochende und Feiertag) den doppelten Verpflegungssatz also 7,20 € (wer davon essen soll in Österreich erhält der Milizsoldat 16 € und das ist denen noch zu wenig) von ihrem ReFü. Soweit die BW - Seite es gibt glaube ich noch spezielle Zulagen, aber die Fallen kaum in das Gewicht und ich weiss nicht wie da derzeit die Rechtslage ist.
Die USG erhalten sie von ihrem Landkreis oder ihrer Stadt auf Antrag (Wichtig: Dieser muss bis 3 Monate nach WÜ gestellt werden, sonst verfallen die Ansprüche und dann hat man das Problem. Von daher sobald der Einberufungsbefehl da ist ab marsch zur Behörde. Als Arbeitssuchender erhalten sie den Mindestsatz. Es sei denn eine Mittelung ihres Einkommens über die letzten 12 Monate wäre vorteilhafter, aber dies ist a. problematisch und würde Aufgrund des Wehrdienstes nichts bringen. Bei einem FWDL 23 oder SAZ sehe die Sache anders aus.)
Als OG (unverheiratet und ohne Kinder) stünden ihnen 19,50 € den Tag zu * 30 = 585,0 €
                                                          und als HG 20,00 € den Tag zu * 30 = 600 €
Bei den Familienheimfahrten haben sie die Durchführung zu bestätigen, entweder das sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder ihrem Privat-KFZ gefahren sind. Im Falle der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel haben sie die Belege beizufügen, bei Nutzung des Privat-KFZ haben sie die gefahrenen Kilometer auf der kürzesten Strecke anzugeben und erhalten für die Familienheimfahrten das Geld, was eine Bahnfahrt gekostet hätte. Hierbei kann eine BC-25 oder 50 gewehrt werden, wenn dieses aus wirtschaftlicher Sicht für die Bundeswehr sinnvoll ist. Für die Dienstan und Abtrittsreise erhalten sie einen Bahngutschein, welchen sie einlösen können und dann den zweiten Teil beim ReFü abzugeben haben oder den sie unbenutzt einreichen und dann 0,20 € je Kilometer bis maximal 130,0 € erhalten.
Somit mal eine Rechnung als HG für April bis Juni
               April          Mai           Juni
Wehrsold   351,30 €   363,01 €    351,30 €
USG          600 €       620 €        600 €
Verpfleg.:   79,20 €    64,80 €     70,20 €
Zulage:                    434,52 €    0,08 €
--------------------------------------------
Summe:   1030,50 €   1482,33 €  1021,58 €   = 3534,41 €
Das wäre eine Übersichtsberechnung, nicht die Welt aber besser als nichts. Nur die USG wurde letztmalig am 01.01.1990 angeglichen und damals konnte man mit 1200 DM im Monat schon etwas anfangen.
Autor KlausP
 - 19. Februar 2011, 13:32:05
ZitatMuss man die bezahlten Fahrkarten behalten und vorzeigen?

Ja, die muss man für die  Abrechnung mit einreichen

ZitatGibts dafür ein Formular?

Ja, im GeZi oder beim ReFü

ZitatFahre Freitags meistens mit dem Zug zurück und lasse mich Sonntags mit dem KFZ bringen.

Dann musst du das auch so abrechnen. Ein Gespräch mit dem ReFü sollte Klarheit schaffen.
Autor marineflieger
 - 19. Februar 2011, 13:27:52
Deine Angaben müssen der Wahrheit entsprechen. So wie die Familienheimfahrt gemacht worden ist muss sie auch angegeben werden. Falsche Angaben können empfindliche Strafen nach sich ziehen.
Autor j4n
 - 19. Februar 2011, 13:01:44
Wie werden die Fahrkarten bzw. Fahrtkosten (KFZ) eigentlich abgerechnet? Muss man die bezahlten Fahrkarten behalten und vorzeigen? Gibts dafür ein Formular?

Fahre Freitags meistens mit dem Zug zurück und lasse mich Sonntags mit dem KFZ bringen. Pro Kilometer gibts ja 20Cent.

Kann man das so abrechnen, oder sollte ich lieber nur das KFZ, bzw. nur Zug angeben?Tickets hätte ich dann ja nicht.

Preislich würde das auch passen. Eine Strecke Zug 20€, eine Strecke mit KFZ (100kmx20Cent=20€)!



Autor der OSG
 - 21. Januar 2007, 14:01:55
Da kam mir wohl jemand zuvor...  ;)