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Zusammenfassung

Autor lonium
 - 03. Juni 2011, 20:18:44
Nach 12 Tagen kannst du zum SG befördert werden, wenn der letzte Wehrdienst, den du geleistet hast nicht länger als 4 Jahre zurückliegt. Am besten gleich bei Übungsantritt, oder besser noch vorher (evtl. Telefonisch) deinen S-1 Fw darauf hinweisen. Nicht, dass die Beförderung vergessen wird (ist ja auch eine Geldsache : SG bekommt den gleichen Wehrsold wie OSG/Uffz/StUffz). 
Autor Schamane
 - 18. Mai 2011, 17:49:17
Wenn es um Formulare geht:

http://www.aksan.de/download/Checkliste_SanRes_02.00_Portfolio.pdf

umfasst vom Antrag auf Wehrübung über die gesundheitsformulare bis zu etwaigen Auslandseinsätzen alles Stand 12/10 also müßte demnächst überarbeitet werden.

ups da ist die neue

http://www.aksan.de/download/Checkliste300.pdf
Autor wolverine
 - 16. Mai 2011, 21:59:07
http://www.rk-marine-kiel.de/files/bundeswehr/reservistenarbeit/leistungskatalog_fuer_wehrpflichtige_und_reservisten.pdf
Autor Schamane
 - 16. Mai 2011, 21:54:46
Also werden sie in dem Dienstgrad einberufen den sie zuletzt hatten, ihrem Namen nach HG. Wenn die Voraussetzung zur Beförderung zum SG vorliegen, dann können sie auch zum SG befördert werden. Nur wie Ulli76 schon schrieb mit dem OSG sieht es schlecht aus, da für diesen der Posten nicht geöffnet ist. Zum Thema Einsatzreserve normalerweise erhalten sie eine Mitteilung durch die Einheit, aber da würde ich an ihrer Stelle noch einmal beim Dienstantritt oder zuvor fernmündlich nachfragen, da man in den 7 Wochen immer noch zum Einsatzreservisten ernannt werden kann.
Autor ulli76
 - 16. Mai 2011, 21:39:28
Ah,ok, das heisst nur, dass der Dienstposten Soldat (also niedrigster Dienstgrad, wird in der STAN nicht nach den Truppengattungen unterschieden) bis SG dotiert ist. Also alle vom S-SG passen auf den Dienstposten. Hat aber nix mit deiner Beförderung zu tun. Kannst nur auf dem DP nicht OSG werden.
Autor Leutnant Werner
 - 16. Mai 2011, 21:35:59
Gibt es einen funktionierenden Link zu dem Leistungskatalog? Ich konnte leider keinen finden.

In dem Schreiben steht folgendes im Zitat: "Dienstgrad gem. STAN STABSGEFREITER - SOLDAT"

Ich bin ehrlich gesagt etwas verwirrt.
Autor ulli76
 - 16. Mai 2011, 21:31:11
Kann es sein, dass der Satz heissen muss: Dienstgrad gem. STAN G-SG? So sind nämlich die meisten Mannschafter-DP dotiert.
Autor wolverine
 - 16. Mai 2011, 21:23:48
Suchen Sie nach dem Leistungskatalog für Wehrübende und da steht alles haarklein ´drin.
Autor Leutnant Werner
 - 16. Mai 2011, 21:07:54

Hallo erstmal,
ich bin neu hier und habe mich angemeldet, weil ich ein paar Fragen zur Reserve habe.
Erstmal zu mir, ich war FWDL 23 und habe bei der Marine auf einer seegehenden Einheit gedient.
Mittlerweile bin ich Student und habe mich um eine Wehrübung auf meiner alten Einheit bemüht.
Das hat nach vielen Hindernissen auch geklappt und ich werde im Sommer für 7 Wochen zurück gehen.

Nachdem ich zuerst den Einberufungsbescheid bekommen habe, habe ich vor kurzem einen weiteren Brief mit der Beorderung erhalten.
Dort steht nun drin: "Dienstgrad gem. Stan - Stabsgefreiter"

Heißt das, dass ich im Sommer als Staber dort dienen werde?

Die zweite Frage wäre, woran erkenne ich ob ich zu Einsatzreserve gehöre? (Wegen den Zuschlägen) Kurz vor der Entlassung habe ich mal einen Bogen ausgefüllt, auf dem ich angegeben habe, dass ich gerne die 72 Tage in 3 Jahren leisten möchte.

Wie sieht steht es um die Zuschläge, wenn wir z.B. zur See fahren? Sprich vielleicht mal mehrere Tage 24Std im Dienst sind? Kriege ich dann noch zusätzlich Anrechnungsfälle?

Wo kann ich erkennen, wie hoch die Sätze sind, die ich von der Unterhaltsicherungsbehörde bekomme und welche Zuschläge werden "7x/Woche" und welche nur "5x/Woche" gezahlt?

Ich habe, wie ihr seht, eine Menge Frage und hoffe, dass ihr mir helfen könnt.

Schonmal vielen Dank für eure Hilfe!