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Autor Sternchen42
 - 22. Mai 2011, 18:32:40
Alles bestens,schließen :D
Autor KlausP
 - 22. Mai 2011, 18:21:11
Zitat von: Sternchen42 am 22. Mai 2011, 17:41:20
@ARMY-STRONG:Die 5 Fragen sind doch klar gestellt.

Und schon beantwortet - unter anderem von mir.
Autor Chef_6/451
 - 22. Mai 2011, 18:01:07
Ja eine Beurteilung kann aufgehoben werden.
Ja ein Dienstgrad (vorl.) kann entzogen werden.

Am einfachsten ist jedoch, einen Reservisten auszuplanen und für weitere Einplanung zu sperren. Dann ist Schluss mit Wehrübung.

Und mit meinen Informationen ist hier auch Schluss.
Die Kristallkugel ist in der Wäsche und wenn wichtige Grundinformationen nicht da sind versteige ich mich hier nicht ins spekulieren oder schreibe stundenlang was wäre wenn Pamphlete, dazu ist mir meine Zeit zu schade. Daher verweise ich auch an dieser STelle nochmals auf meine Fragen - und ich kann mich nicht daran erinnern nach dem persönlichen Daten oder dem Namen des Arbeitgebers gefragt zu haben - das ist nämlich an dieser Stelle völlig irrelevant.
Autor Sternchen42
 - 22. Mai 2011, 17:41:20
@ARMY-STRONG:Die 5 Fragen sind doch klar gestellt.
Autor ARMY STRONG
 - 22. Mai 2011, 17:35:58
Zitat von: Sternchen42 am 22. Mai 2011, 17:33:15
Fragen was ich wann wo gemacht habe sowie was ich zivil arbeite beantworte ich nicht.
Warum fragst du dann hier überhaupt. Genau da ist bei mir Feierabend. Entweder du bringt ein Mindestmass an Info oder du vergisst es einfach, bye bye....
Autor Sternchen42
 - 22. Mai 2011, 17:33:15
Meine Grundfragen waren  ja auch folgende:
1.Kann eine positive Beurteilung aufgehoben werden und gegen eine negative ersetzt werden?(Von meinem Disziplinarvorgesetzten KaLeu XXX)
2.Wenn ja,kriege ich darüber Bescheid?
3.Kann mir in Folge dessen mein Dienstgrad Fw vorl. entzogen werden?
4.Wer kann überhaupt eine Beurteilung aufheben?
5.Muss derjenige der die Beurteilung aufhebt sich nicht dem Beurteilten offenbaren bzw. Gelegenheit geben Stellung zu beziehen?
Autor ARMY STRONG
 - 22. Mai 2011, 17:19:45
Zitat von: Sternchen42 am 22. Mai 2011, 14:26:19
Der Zahlmop ist ja gar kein Zahlmops in dem Sinne.Er ist in dem Zivilen Unternehmen für das ich auch arbeite der Bundeswehrbeauftragte.Genaues kann ich hier nicht sagen.
Sehe das wir der Chef - alles sehr verwirrend. Was ist denn ein "Bundeswehrbeauftragter?". Blicke nicht so recht durch....
Autor Chef_6/451
 - 22. Mai 2011, 16:50:39
Hei,

das ist eine ernstgemeinte Frage!

Wenn der Zivilist in Ihrer Firma arbeitet hat er gar nichts zu sagen.
Sein einziges Druckmittel:  er kann die Zustimmung des Arbeitgebers zur nächsten Wehrübung verwehren.
Woher soll der Herr denn die Informationen bezüglich falsch geführter Kassen haben?

Oder ist der Herr Mitarbeiter des Bundeswehrdienstleistungszentrums und für die Kassen verantwortlich?

Das müsste mal geklärt werden.


Im ersteren Falle würde rein militärisch nichts passieren.
Im zweiten Falle könnte etwas passieren - wenn durch Kassenfehler erhebliche Schäden entstanden wären, würden diese mit Sicherheit auch Einfluss auf den weiteren Werdegang nehmen (Eignung, Leistung, Befähigung...)

Mehr Infos bitte.



Autor Sternchen42
 - 22. Mai 2011, 14:48:49
Danke für Eure Unterstützung und Zuspruch....werde jetzt mal abwarten und halte euch auf dem laufenden. :D
Autor Chef_6/451
 - 22. Mai 2011, 14:48:01
Könne wir mal bitte die Rollen abklären.

Ich habe das so gelesen das der Zivilist in ihrem Unternehmen arbeitet, bei dem Sternchen angestellt ist. (Zivilberuf) Ist das richtig?

Dieser hätte dann doch nichts mit der Bundeswehr zu tun und woher hat der Zivilist dann das Wissen über Kassenführung während einer Wehrübung?

Autor snake99
 - 22. Mai 2011, 14:40:04
Ob ihr vorläufiger DstGrd in einen endgültigen umgewandelt wird, entscheidet die SDBw. In einigen Fällen müssen Soldaten, die ihren DstGrd vorläufig verliehen bekkommen haben, erst noch Lehrgänge absolvieren bis die SDBw den DstGrd endgültig verleiht.
Autor KlausP
 - 22. Mai 2011, 14:38:56
Ja, natürlich, die SDBw interessiert in dem Zusammenhang nur die Beurteilung, die dir eröffnet worden ist - sonst nichts.
Autor Sternchen42
 - 22. Mai 2011, 14:37:19
Also kann es durchaus sein das ich meinen Dienstgrad Fw behalte bzw er in einen endgültigen umgewandelt wird?
Autor ulli76
 - 22. Mai 2011, 14:35:49
Ich würd mal mit dem KptLt sprechen und ihm mal schildern, was der zivile Mokel da abzieht. Mit dem Zivilunken würd ich erstmal gar nicht mehr sprechen.
Wenn da mit der Kasse was bei der Übergabe nicht gestimmt hätte, müsste er dich wohl eh zur Vernehmung "bitten". Das wäre ja ne größere Sache.
Und wenn dein Nachfolger nicht geeignet ist, hast du ja nix damit zu tun.
Autor snake99
 - 22. Mai 2011, 14:34:05
Ich würde auch erstmal abwarten. Solang keine offizielle Schreiben vorliegen sind Telefonate und mündliche Aussagen doch eh nur Schall & Rauch (vor allem wenn sie von zivil Bediensteten getätigt werden ;) )