Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen


Antworten

Der Beitrag verursachte die folgenden Fehler, die behoben werden müssen:
Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.
Einschränkungen: 10 pro Beitrag (10 verbleibend), maximale Gesamtgröße 8 MB, maximale Individualgröße 8 MB
Deaktiviere die Dateianhänge die gelöscht werden sollen
Klicke hier oder ziehe Dateien hierher, um sie anzuhängen.
Erweiterte Optionen...
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau

Zusammenfassung

Autor TazD
 - 31. Mai 2011, 11:35:13
Nein, ist er nicht.  :D

So, nach Recherche im Büro kommt folgendes:

"Für die Teilnahme an Maßnahmen der beruflichen Bildung, die auf der Grundlage der §§ 4 oder 5 Soldatenversorgungsgesetz gefördert werden, kann ein Zuschuss oder können mehrere Zuschüsse im Zusammenhang mit der Nutzung eines Personalcomputers (PC) als Lernhilfs-mittel von insgesamt bis zu 650 € gewährt werden.
.....
Für jeden Tag des Bewilligungszeitraums einer Maßnahme wird ein pauschaler Zuschuss von 1,30 € gewährt."

Quelle:
PSZ III 5 – Az 37-68-02/04-1/350001

Für alle Details empfehle ich die Verbindungsaufnahme mit dem BFD-Berater.
Autor KlausP
 - 31. Mai 2011, 09:38:29
Zitat von: snake99 am 31. Mai 2011, 08:09:40
Zitat von: dadschke am 31. Mai 2011, 00:44:36
@ Klaus: Nein der OSg bin nicht ich, sondern mein Cousin, der mir das erzählt hat

Da würde das das Posting von TazD als wesentlich verlässlicher einstufen ;)

Ist der auch OStGefr?  :D
Autor snake99
 - 31. Mai 2011, 08:09:40
Zitat von: dadschke am 31. Mai 2011, 00:44:36
@ Klaus: Nein der OSg bin nicht ich, sondern mein Cousin, der mir das erzählt hat

Da würde das das Posting von TazD als wesentlich verlässlicher einstufen ;)
Autor dadschke
 - 31. Mai 2011, 00:44:36
@ Klaus: Nein der OSg bin nicht ich, sondern mein Cousin, der mir das erzählt hat
Autor TazD
 - 30. Mai 2011, 18:35:48
Ja, es besteht die Möglichkaeit, dass der BFD in seltenen Fällen einen Zuschuss zahlt. Allerdings nicht einfach für einen x-beliebigen Lehrgang, sondern dann wenn du dich z.B. in einer durch den BFD geförderten Vollzeitmaßnahme befindest. Plus noch ein paar weiterer Bedingungen. Da müsste ich morgen aber nochmal im Büro schauen.
Autor KlausP
 - 28. Mai 2011, 17:55:56
Zitat von: dadschke am 28. Mai 2011, 14:49:06
Aber ich hab die Info bekommen, dass du deinen Laptop von der Steuer über 3 Jahre absetzen kannst. Brauchst nur irgendwie ne Bestätigung von deinem Spieß, dass du ihn dienstlich benötigst. Auskunft ist von nem OSg ausm GeZi^^

Jaaaa, klaaaar, na dann .... Und er OStGefr sind Sie?

Ich hau mich inne Ecke.  :D
Autor ulli76
 - 28. Mai 2011, 15:29:19
Über den Spieß wird es so eine Bestätigung wohl kaum geben ,da ein privater Rechner dienstlich nicht erforderlich ist.
Erst recht wenn man bedenkt, welch großer Wert auf IT-Sicherheit gelegt wird (gelegt werden sollte) und die Nutzung von privaten Programmen und Dateien auf Dienstrechnern und umgekehrt verboten ist.

Autor Steve87
 - 28. Mai 2011, 15:23:29
Die bestätigung vom Spieß brauchst du nichmal. Funktioniert auch so.
Autor snake99
 - 28. Mai 2011, 15:12:30
Für IT Gerät gilt mittlerweile eine 4-jährige Abschreibungsfrist.
Autor dadschke
 - 28. Mai 2011, 14:49:06
Aber ich hab die Info bekommen, dass du deinen Laptop von der Steuer über 3 Jahre absetzen kannst. Brauchst nur irgendwie ne Bestätigung von deinem Spieß, dass du ihn dienstlich benötigst. Auskunft ist von nem OSg ausm GeZi^^
Autor Flexscan
 - 28. Mai 2011, 13:55:03
Ich geh mal stark davon aus nein.

Papier und Kugelschreiber sind für Notitzen weitaus preiswerter.

Autor Frank
 - 28. Mai 2011, 13:09:31
Hallo bin saz und will mir für anstehende Lehrgänge einen Laptop zulegen. Meine Frage ist jetzt ob ich den über den BFD bezuschussen lassen kann??