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Autor Der Erklärbär
 - 29. Mai 2011, 10:57:53
Zitat von: F_K am 28. Mai 2011, 20:36:05
Lieber Erklärbär:



Der Bundeswettkampf ist eher eine Wehrübung (mit Reisekosten, Sold, usw.). Nur im Ausnahmefall, auf Wunsch des Reservisten, gibt es DVags (so meine Erkenntnis), dann aber mit Reisekosten.



ja dann aber mit Reisekosten und jetzt kommts,weil es eine Veranstaltung ist die auf Bundesebene Ausgeschrieben ist.
Autor F_K
 - 28. Mai 2011, 20:36:05
Lieber Erklärbär:

... bei dem Namen kann ich es mir nicht verkneifen:

Nicht alles was hinkt, ist ein Beispiel.

Der Bundeswettkampf ist eher eine Wehrübung (mit Reisekosten, Sold, usw.). Nur im Ausnahmefall, auf Wunsch des Reservisten, gibt es DVags (so meine Erkenntnis), dann aber mit Reisekosten.

Also ist es kein Beispiel für eine bundesweite DVag, denn dazu ist es nicht erklärt (weil WÜ), und auch kein Beispiel für ausbleibende Zahlung ..
Autor Der Erklärbär
 - 28. Mai 2011, 18:12:42
Zitat von: F_K am 24. Mai 2011, 20:25:23

Bundeswettkampf ist jedenfalls eine Wehrübung für Teilnehmer - da sind Fahrtkosten kein Thema.

nicht für alle wie hier schon angemerkt wurde,sollte aber nur als Beispiel für eine Bundesweite Veranstaltung herhalten da mir keine andere Überregionale Dvag eingefallen ist.
Mir fällt im Moment ehrlich gesagt auch keine andere Veranstaltung ein die Bundesweit ausgeschrieben wird.
Autor F_K
 - 25. Mai 2011, 12:06:22
... das keine Fahrkosten gezahlt werden, steht schon auf der Zuziehung, ist also klar und schriftlich geregelt.
Autor TheAdmin
 - 25. Mai 2011, 10:25:38
Ein freiwilliger Verzicht kann nicht angeordnet werden. Möglich ist nur, dass vorher klar festgelegt wird, dass keine Fahrtkosten gewährt werden. Ist das nicht geregelt und es werden auf Antrag keine Fahrtkosten gewährt, dann ist das ein guter Beschwerdegrund.

Bundeswettkampf soll als WÜ stattfinden, es gibt aber auch einige Teilnehmer in DVag.
Autor F_K
 - 24. Mai 2011, 20:25:23
... den aktuellen Vorschriftenstand kenne ich nicht, es gab aber mal Zeiten, wo der Verzicht ausdrücklich mit Formularen geregelt war.
Aktuell bekomme ich jedenfalls ebenfalls DVags mit Fahrtkostenverzicht.

Bundeswettkampf ist jedenfalls eine Wehrübung für Teilnehmer - da sind Fahrtkosten kein Thema.
Autor Der Erklärbär
 - 24. Mai 2011, 18:29:05
Zitat von: TheAdmin am 24. Mai 2011, 07:21:08
Gem. Vorschrift haben die Fahrtkosten erstattet zu werden. Ein Verzicht ist dort nicht geregelt.

ja ja die Vorschriften,es gibt den sogenannten Freiwilligen Verzicht dieser Fahrtkosten ohne den man meistens keine Überregionale Dvags  genehmigt bekommt,da es nicht vorgesehen ist das Reservisten aus Bayern zum Schiessen nach Kiel fahren.
Es gibt spezielle Veranstaltungen wie zb den Bundeswettkampf wo dies anders aussieht.
Viele Dvags finden manchmal schon vorweg mit der Auflage nur statt wenn auf Fahrtkosten verzichtet wird,einem Nackten Mann kann man schlecht in die Tasche greifen.
Autor snake99
 - 24. Mai 2011, 12:06:50
Wenn ich den TE richtig verstanden habe, ist die "Berlin DVag" eine ganz normale regionale DVag, wo er jedoch gerne dran teilnehmen würde.
Autor Oscar Golf Mike
 - 24. Mai 2011, 11:43:15
Na die überregionalen DVags sind eh nicht so breit vertreten.Aber wer sucht wird schon fündig.
Autor snake99
 - 24. Mai 2011, 09:27:50
Und genau wegen den sehr knappen HH-Mitteln, wird eine überregionale DVAG Teilnahme wahrscheinlich nicht genehmigt werden.

Die Fahrtkosten zwischen NRW und Berlin sind nicht gerade gering ...
Autor TheAdmin
 - 24. Mai 2011, 07:21:08
Gem. Vorschrift haben die Fahrtkosten erstattet zu werden. Ein Verzicht ist dort nicht geregelt.
Autor Der Erklärbär
 - 23. Mai 2011, 22:26:52
Zitat von: j4n am 22. Mai 2011, 14:18:00
Ahoi,

habe mich mal durch die Verbandsseite geklickt und habe ein paar schöne Termine gesehen! z.B.DVag- Marsch in Berlin!

Kann ich als nordrhein-westfälischer Reservist daran teilnehmen? Würden mir dann auch Reisekosten erstattet werden?

In der Reservistenkameradschaft werden ja meist nur regionale Termine erwähnt, daher wäre es für mich interessant zu wissen, ob man dies machen kann.





wenn es eine Dvag ist kann dir die Frage Fahrtkostenerstattung eigentlich nur der Fw Res geben(deiner)meistens laufen solche Überregionalen Dinger nur mit Verzicht dieser da die Haushaltsmittel begrenzt sind.
Wenn es nur eine VVAG ist gibt es keine Fahrtkosten es sei denn vom Verband aber eher friert vermutlich die Hölle ein.
Ob eine Teilnahme überhaupt möglich ist in welcher Weise auch immer hängt von vielen Faktoren ab,Lust und Laune des Fw Res,Kreisleiters etc etc
Autor Opa_Hagen
 - 23. Mai 2011, 07:56:56
Hiho j4n,

Zitat von: j4n am 22. Mai 2011, 14:18:00
Ahoi,

habe mich mal durch die Verbandsseite geklickt und habe ein paar schöne Termine gesehen! z.B.DVag- Marsch in Berlin!




Kannst mal den Link posten für die Veranstaltung in Berlin? habe ihn auf den entsprechenden Seiten net gefunden, als nächster Termin ist da nur Helmstedt-Haldensleben.

Gruss


Hagen
Autor TheAdmin
 - 22. Mai 2011, 14:27:32
VVag - Da kannst du überall teilnehmen, so lange der Veranstalter (meist eine Untergliederung VdRBw) nichts dagegen hat

DVag - Normalerweise ist hier eine Zuziehung nur im Bereich des jeweiligen Landeskommando erlaubt, es sei denn es handelt sich um eine überragionale DVag (das ist extra ausgewiesen). Wettkämpfe und Märsche zählen idR zu den überregionalen DVags.

Bzgl. Reisekosten sind diese bei DVags zu erstatten, bei VVags entscheided wieder der Veranstalter.
Autor KlausP
 - 22. Mai 2011, 14:24:40
Ich glaube, der VdRBw ist hier im Forum nicht so stark vertreten.