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Zitat von: Rollo83 am 31. Mai 2011, 16:06:36Wie sich das jetzt mit dem ROA verhält weiss ich selber nicht aber ROA habend doch mindestens 24 Monate Dienstzeit oder? Wären also nicht unter 2 Jahre.
ZitatIch würd die 2 Jahre halt auf FWDLer beziehn weil es genau die höchste Zeit ist die man dienen kann ohne SAZ zu werden.
ZitatMir wär es auch absolut neu das ein SAZ seinen Job nicht kündigen müsste und unters Arbeitsplatzschutzgesetz fallen würde.
ZitatWäre aber lustig wenn mein alter Chef mich nach 12 Jahren aufjedenfall wieder nehmen müsste und meine Stelle so lange frei halten müsste der würde sich bedanken.
Zitat von: Rollo83 am 31. Mai 2011, 15:47:46Für die ersten 6 Monate logisch weil Probezeit
Zitatunter 2 Jahre also für höchstens FWDL 23 die aber keine SAZ sind.
ZitatSie SAZ4 also über 2 Jahre Dienstzeit also logisch kombiniert fallen sie nict darunter.
Zitat§ 16a Wehrdienst als Soldat auf Zeit
(1) Dieses Gesetz gilt auch im Falle des Wehrdienstes als Soldat auf Zeit
1.
für die zunächst auf sechs Monate festgesetzte Dienstzeit,
2.
für die endgültig auf insgesamt nicht mehr als zwei Jahre festgesetzte Dienstzeit
mit der Maßgabe, dass die für den Grundwehrdienst der Wehrpflichtigen geltenden Vorschriften anzuwenden sind, ausgenommen § 9 Abs. 8 Satz 3, §§ 14a und § 14b.
(2) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 und 2 sind § 125 Abs. 1 Satz 1 des Beamtenrechtsrahmengesetzes oder § 31 Abs. 1 Nr. 2 des Bundesbeamtengesetzes und § 22 Abs. 2 Satz 1 des Beamtenstatusgesetzes nicht anzuwenden.
(3) (weggefallen)
(4) Wird die Dienstzeit auf insgesamt mehr als zwei Jahre festgesetzt, so ist der Arbeitgeber durch die zuständige Dienststelle der Streitkräfte unverzüglich zu benachrichtigen. Das Gleiche gilt, wenn ein Wehrpflichtiger während des Grundwehrdienstes zum Soldaten auf Zeit ernannt wird.
(5) Die Absätze 1 bis 4 gelten entsprechend im Falle einer Verlängerung der Dienstzeit nach Absatz 1 aus zwingenden Gründen der Verteidigung (§ 54 Abs. 3 des Soldatengesetzes).