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Zusammenfassung

Autor miguhamburg1
 - 09. Juni 2011, 08:42:41
Ganz grundsätzlich: Einem Soldaten stehen unabhängig davon, ob er im Einsatz ist oder nicht, Urlaubstage gemäß den Regelungen des Bundesurlaubsgesetzes zu. Dieser Urlaubsanspruch ist mit den Erfordernissen des Dienstalltags abzustimmen, wobei den Wünschen des Soldaten nach Möglichkeit Rechnung zu tragen ist. Soweit die ganz allgemeine Regelungen.

Soldaten im "ganz normalen Einsatz", also im Rahmen eines Kontingents 4 Monate im Einsatzland, bekommen während dieser Zeit nur ausnahmsweise (Sonder-) Urlaub, etwa bei Trauerfällen im engsten Familienumfeld, Geburten eigener Kinder etc. Alles andere würde ja jegliche Planung auf den Kopf stellen.

Soldaten, die auf bestimmten Dienstposten 12 Monate im Einsatz sind, planen natürlich ihren ganz normalen Urlaub, den sie ja nehmen müssen und der ihrer Erholung dient.
Autor bayern bazi
 - 09. Juni 2011, 08:38:40
urlaubsanspruch während des einsatz besteht nur wenn die einsatzzeit 6 monate beträgt


mit verlassen des einsatzlandes wird der AVZ bis zur rückkehr ausgesetzt -


den Flug bekommst du über den dienstherrn

in besonderen fällen(härtefällen in der familie ecc)  kann auch bei kürzeren einsätzen urlaub gewährt werden
Autor monkowitz
 - 09. Juni 2011, 07:47:38
Hallo Kameraden,

aus gegebenem Anlass wuerde ich gerne wissen, ob und wann man waehrend des Auslandseinsatzes Urlaubsanspruch hat.
Die Frage ist gerade im Kameradenkreis aufgetaucht, nur leider kennt sich niemand wirklich damit auf (KpFue eingeschlossen).

Bin fuer jede Info dankbar, auch was Rahmnenbedingungen (Fortzahlung AVZ, Fluege, etc.) angeht.

Vielen Dank!