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Zusammenfassung

Autor miguhamburg1
 - 10. Juni 2011, 08:55:10
Liebe Kameraden,

Sie sollten zunächst einmal feststellen, dass wir davon ausgehen dürfen, dass unser Fragensteller nicht so ein armes Menschlein ist, wie er sich hier darzustellen bemüht. Im Gegenteil: Eine Disziplinarmaßnahme mit folgendem ausdrücklichen Hinweis fängt man sich nicht wegen irgendeiner Lappalie ein. Kein Disziplinarvorgesetzter geht das Risiko ein, einem Soldaten, der zuvor untadelig seinen Dienst versehen hat, so eine Diszi zu verhângen, damit sie anschließend im Rahmen der Beschwerdebearbeitung wegen Unangemessenheit wiederaufgehoben wird.

Im Rahmen seiner Ermittlung ist nämlich auch die Persönlichkeit und das dienstliche Verhalten zu betrachten. Und wenn unter Würdigung der Gesamtumstânde z.B. eine BEM möglich gewesen wäre (untadeliger Soldat, erstes Dienstvergehen, das nicht zwingend disziplinar zu würdigen oder an die StA abzugeben ist), um den Soldaten wieder auf den Pfad der Tugend zurückzuführen, dann wäre das auch sicher erfolgt.

Fazit: Unser Fragensteller ist also aller Wahrscheinlichkeit nach zuvor bereits mehrfach negativ in Erscheinung getreten und hat entsprechende EM nicht dazu genutzt, seine Einstellung und Verhalten zu ändern. Oder er hat als Grund für die Diszi mit Ausdrückl. Hinweis so ein schweres Dienstvergehen begangen, dass seinEinhFhr gar nicht anders konnte.
Autor sliderbp
 - 10. Juni 2011, 08:48:49
Das wird letzten Endes auch die Begründung der Entlassung sein. Man kann sich einfach nicht auf dich verlassen. Sicher ist die Situation scheiße aber von einem Soldaten wird so viel Charakterstärke und Selbstbeherrschung verlangt, dass er auf solche Situationen angemessen reagiert. Und ich habe in meiner Dienstzeit mehr als genug Kameraden kennen gelernt, die bei solchen und ähnlichen Sachen einen kühlen Kopf bewahrt haben (Verlobte beendet Beziehung im Einsatz, Freundin hatte schweren Autounfall, Herzinfarkt des Vaters). Es ist wirklich nicht so, dass deine Situation der Super-GAU schlechthin ist und man darauf basierend über die Reaktion hinwegsehen kann.
Autor Pete85
 - 10. Juni 2011, 00:33:24
Was soll denn das Rumgeheule? Wer so viel sch**** baut, hat es nicht anders verdient!
Wie sähe denn bitte eine "soziale" Entscheidung aus? Und wie kommen Sie darauf, dass es zwischen der mildesten und "sozialsten" Entscheidung einen Unterschied gibt?

Davon mal abgesehen: Was würden Sie denn machen, wenn Sie mal im Einsatz wären* und ihre Freundin zu Hause fremdgeht, es Ihnen dann am Telefon beichtet? Da kommen Sie auch nicht einfach weg oder können es sich leisten, "nicht mehr klar denken" zu können. Das ist in Afghanistan gefährlich - für Sie und vor allem auch für Ihre Kameraden. Oder wer sagt der Bundeswehr, dass Sie dann dort nicht freidrehen und Leute über den Haufen schießen?

*auch wenn Sie dafür wahrschienlich eh als ungeeignet angesehen werden...
Autor Timid
 - 09. Juni 2011, 22:10:46
Zitat von: Soldat85 am 09. Juni 2011, 20:42:01Nur ists dann für Reue meist zu Spät.

Für Reue ist es nie zu spät ... Und sie kommt üblicherweise auch immer erst hinterher.

Nur: Was erwartest du von der Bundeswehr?

Du hast einmal Mist gebaut. Man hat dir eine zweite Chance gegeben und dich ausdrücklich darauf hingewiesen, was passiert, wenn du dir nochmal etwas zu Schulden kommen lässt.
Und du hast ein halbes Jahr später nichts besseres zu tun, als direkt zweimal innerhalb weniger Tage eine unerlaubte Abwesenheit, gepaart mit noch so einigen Dingen, zu fabrizieren.

Du warst gewarnt, du hast die Warnung in den Wind geschlagen. Man hat dir mit einem gewissen Vertrauensvorschuss eine zweite Chance gegeben, du hast das in dich gesetzte Vertrauen zweimal missbraucht. Sowas macht man auch zivil (mit einer bestehenden Abmahnung) nur einmal, danach darf man sich einen neuen Arbeitgeber suchen.

Milde brauchst du also gar nicht erwarten - du hattest eine zweite Chance, und du hast alles dafür getan, dass die Bundeswehr nur noch die Möglichkeit der Entlassung hat. Das Mitleid wird sich, hier im Forum wie wohl auch in der Truppe, ebenfalls stark in Grenzen halten. Du hättest schließlich nur mit deinen Vorgesetzten reden brauchen, und sie hätten dir vielleicht die Möglichkeit gegeben, die Sache geordnet über die Bühne zu bringen. Sie sind schließlich auch nur Menschen. Und irgendeine Möglichkeit, dass du dir hättest freinehmen können, hätte sich wohl schon gefunden.

So hast du dir alles, was jetzt passiert, selbst zuzuschreiben.


Ein Tipp für die Zukunft: Wenn nochmal sowas ist - reagier nicht so emotional aufgeladen, sondern denk einfach nochmal 5 Minuten länger über die Lage nach.
Autor Flexscan
 - 09. Juni 2011, 20:49:15
und mir geht diese Rumheulerei auf den Sack.


Autor wolverine
 - 09. Juni 2011, 20:45:57
jetzt wird es wirr
Autor Soldat85
 - 09. Juni 2011, 20:42:01
in diesem moment habe ich nicht über die konsequenzen nachgedacht. und hinterher wird einem dann ja immer alles bewusst. :-(
Nur ists dann für Reue meist zu Spät.

Mir wurde gesagt, das das das mildeste urteil wäre jemaden daraufhin zu entlassen (fristlos).
Plädiert man immer auf das mildeste ? Oder auch mal auf das Soziale?
Autor RekrKp8
 - 09. Juni 2011, 20:20:22
Nun, ich sag mal Trollgefahr?

So viel, wie Sie nicht nachgedacht haben in Ihrer Dienstzeit (O-Ton Sie selbst), ist es erstaunlich, dass Sie überhaupt die AGA geschafft haben. Ich erkenne bei Ihren Beiträgen, dass Ihnen das immer wieder passieren wird. Bzw. dann ja nicht mehr.
Autor wolverine
 - 09. Juni 2011, 20:15:12
Die Entlassung ist keine Strafe oder Disziplinarmaßnahme sondern eine reine Verwaltungsentscheidung: Sie haben sich als charakterlich ungeeignet erwiesen und werden somit aus dem Dienstverhältnis entlassen. Dazu reicht in den ersten vier Dienstjahren grundsätzlich jedes Dienstvergehen. Bei Ihrem Ersten hat man Sie hierauf noch eimal ausdrücklich hingewiesen und Ihnen den Ernst der Lage und die Konsequenzen Ihres Handels vor Augen geführt. Statt dessen liefern Sie gleich noch ein paar. Hat also nicht gereicht. Hier nicht zu entlassen, wäre schlicht nicht sachgerecht.
Autor KlausP
 - 09. Juni 2011, 20:13:51
Langsam kommen mir die Tränen der Rührung. Man hat Ihnen vor einen Jahr (oder so) einen deutlichen Schuß vor den Bug gegeben, ja das ist mit einer Abmahnung im Zivilen vergleichbar. Dann haben Sie nichts Besseres zu tun, als dem Dienst unerlaubt fernzubleiben? "Eigenmächtige Abwesenheit" ist eine Wehrstraftat, da können Sie von "Glück" reden, dass das nicht insgesamt mehr als 3 volle Kalendertage waren..
Autor Soldat85
 - 09. Juni 2011, 20:08:38
ich hatte noch zehn tage aber bracu ja 8 für weihnachten und auf die idee ehrlich zus sein und einen als dza zu erlangen daran habe ich im moment nicht gedacht.
ja klar das ich wegen der vergehen bestraft werde aber der hinweis trägt zu der entlassung sehr bei denn das is wohl wie eine abmahnung zu sehen.
nur gibt es da wirklich kein spielraum seitens der stammdeinststelle??
Können die villleicht auch menschlich reagieren, und verstehen das ich meine gefühle nicht im griff hatte und scheiße gebaut habe ich möchte ja nachdienen freiwillige dienste machen. oder gefängnis geldstrafe nur nicht entlassen werden... :-( *schnief*
Autor wolverine
 - 09. Juni 2011, 19:59:15
Also hatten Sie keinen Urlaubsanspruch mehr?! Dann war es kein "vergessen abzugeben" sondern ein vorsätzliches Erschleichen mit Belügen des TE-Fhr. Und ´ne Woche später dann noch einmal wegen "früher gehen".  Sauber! Und Sie werden nicht wegen des Ausdrücklichen Hinweises entlassen sondern wegen der Dienstvergehen. Der Ausdrückliche Hinweis besagt, dass Sie schon damals hätten entlassen werden können, man Ihnen aber noch eine (!) Chance einräumt.
Autor Soldat85
 - 09. Juni 2011, 19:54:14
Der TE-Führer der weiß ja nicht was seine soldaten für Urlaub haben, zumindest bei uns...
Die Entlassung wurde beantragt nach 55 Abs 5 Sg.
Der ausdrückliche Hinweis sagt ja aus, das man dann entlassen werden KANN.
Aber ich kenne keinen Fall wo der Soldat bleiben durfte.
Ich gebe ja kene Gefahr oder so ab habe "nur" Mist gebaut und nicht nachgedacht, auch wenn das richtig scheiße war.
Gefühle sind schon scheiße, gerade wenn solche dummen Kurzschlussreaktionen passieren.
Autor wolverine
 - 09. Juni 2011, 19:39:34
Gehen Sie von Ihrer Entlassung aus. Nach dem Ausdrücklichen Hinweis bleibt der SDBw eigentlich kaum eine andere Möglichkeit; sonst würde sie sich selbst unglaubwürdig machen.
Zudem beginnt es hier schon wieder anrüchig zu werden: Wenn Sie keinen Urlaub mehr übrig hatten, wie konnte dann der TE-Fhr dann Urlaub gewähren? Und nach "vergessen abzugeben" hört sich das auch nicht an. Also halten wir fest: Unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst und Unwahre Meldung nach ausdrücklichem Hinweis. Etwas anders als Entlassung zu prognostizieren wäre verwegen.
Autor KlausP
 - 09. Juni 2011, 19:35:50
Keine Ahnung, was Ihr Disziplinarvorgesetzter daraus macht. Er kann selber eine Disziplinarmaßnahme verhängen, er kann die Sache aber auch an den Kommandeur als nächsthöherem Disziplinarvorgesetzten abgeben. Er kann bei der SDBw Ihre fristlose Entlassung beantragen, genauso könnte es der Kommandeur tun, müssen sie aber beide nicht. Es kann auch sein, dass der Leiter der SDBw von sich aus Ihre Entlassung verfügt, wenn die entsprechende Ausfertigung der Disziplinarverfügung bei der SDBw auf dem Tisch liegt.