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Zitat von: Monguse am 12. Juni 2011, 06:15:46
Trennungsgeldempfänger
Der volle Preis der BahnCard 25, 50 oder 100 wird erstattet, wenn er mit dem Zeitraum der Maßnahme, für die Trennungsgeld bewilligt wurde, übereinstimmt.
Zitat von: Rollo83 am 12. Juni 2011, 12:41:03
Also wenn die Bahncard 50 230€ kostet dann zu 100%.
Aber ich bekomme jetzt beim nächsten TG Antrag eine neue und werde das nochmals prüfen. Letztes Jahr hab ich 230€ bekommen.
Zitat von: Rollo83 am 12. Juni 2011, 11:47:04
Ich bin A7 und nicht verheiratet und bekomme trotzdem die Bahncard 50 bezahlt.
Zitat von: Timid am 11. Juni 2011, 17:41:59
Im Fall von Dienstreisen (Dienstantritt, Kommandierung im Rahmen eines Lehrgangs, Versetzung etc.) werden die Kosten, meine ich, übernommen, bzw. der Soldat erhält einen entsprechenden Gutschein. Für alle anderen Fahrten muss der Soldat in der Regel selbst aufkommen.
Anders sieht es bei den Wehrdienstleistenden (Ausnahme: Wehrübende) aus, die erhalten einen Bahnberechtigungsausweis, der bei größeren Entfernungen die kostenlose Fahrt zwischen Wohnort und Dienststelle ermöglicht.
Für SAZ gibt es aber meines Wissens nach einen Zuschuss zum Kauf einer Bahncard (50?).
Aber in der Regel werden die Fahrten nicht bezahlt. Der Soldat bekommt schließlich Dienstbezüge, mit denen er sowas bezahlen kann, kann die Fahrten von der Steuer absetzen, zusätzlich wird er beim Umzug an den Dienstort finanziell unterstützt.