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Zusammenfassung

Autor RekrKp8
 - 12. Juni 2011, 19:08:44
Ok ich weiß es. Nach der Überprüfung der Funktion des Verschlussfanghebels wird die Waffe erstmal entspannt. Das steht auch so in der Vorschrift. Dann ist sie gesichert, nun überprüfe ich die Sicherung. Anschließend muss ich entsichern (steht nicht da, ist aber logische Konsequenz), um die Wiederspannfunktion zu überprüfen und betätige den Abzug 1x, um die Wiederspannfunktion zu testen.

D.h. das Streitthema war damals ein geringfügig anderes: Muss der Hahn später in vorderer Stellung sein (das typische "entspannt") oder in vorderster Stellung am Schlagbolzen liegend (wie nach der Schussabgabe). Er wird, nach richtiger Funktionsprüfung, wohl in vorderster Stellung sein, denn die Wiederspannfunktion ist ja das letzte vor dem Magazin. Da ging es um die Einlagerung in der Waffenkammer irgendwie!
Autor Rollo83
 - 12. Juni 2011, 18:52:18
Also ich kenn auch die Variante von TRG aber mein Vorschriftenwissensstand (gibts das Wort so) ist von September 2010.
Vorschriftenänderung ist mir auch nicht bekannt.
Autor RekrKp8
 - 12. Juni 2011, 18:50:00
Nein nein, die Punkte die ich aufgezählt habe sind alle genau so richtig wie ich es beschrieben habe. Es gibt nur die Möglichkeit, die Wiederspannfunktion oder so geringfügig anders durchzuführen, ich weiß es ja nicht mehr genau! Es ist ein Streitpunkt auf hohem Niveau. Tut mir leid! Ich bin dran, die Sache aufzuklären.

In den angegeben Optionen ist leider die dritte die wahrscheinlichste.
Autor ulli76
 - 12. Juni 2011, 17:31:54
Wir streiten doch gar nicht  ;)

Gibt ja verschiedene Möglichkeiten:
- die Vorschrift hat sich geändert
- die Vorschrift lässt mehrere Möglichkeiten zu
- mein Ausbilder hat Mist erzählt
- der TRG hat Mist erzählt
Autor wolverine
 - 12. Juni 2011, 16:04:41
Streitig war doch hier ob sich die Vorschrift geändert hat, oder? Ich habe nur noch Kurzwaffen ohne Dienstvorschrift  ;)
Autor RekrKp8
 - 12. Juni 2011, 15:26:30
Doch, in einem Punkt schon. Er ist nicht gravierend, aber es gibt zwei Möglichkeiten. Leider weiß ich nicht mehr welche. Ich frag mal nach.
Autor Rollo83
 - 12. Juni 2011, 12:00:04
Die Vorschrift ist aber doch eindeutig da gibts doch nichts zu streiten zwischen Ausbildern.
Autor RekrKp8
 - 11. Juni 2011, 15:17:01
(Zum Absichern: Ich habe in den letzten drei Wochen von keiner Änderung der Vorschrift erfahren). Es fehlen ganz klar die Prüfung des Verschlussfanghebels und das Einsetzen des Magazins. Ob man "schaut", ob Abzug und Hahn dort bleiben, wo sie sollen und sich dann so und so bewegen, ist eine Sache.

Ansonsten gibt es ohnehin einen Streitpunkt zwischen uns Ausbildern bzgl. der Funktionsprüfung. Weiß es nicht mehr genau, aber es hat was mit dem Sicherungszustand und der Wiederspannfunktion zu tun. Ich muss nochmal überlegen.

Ich bin der Meinung, folgende Schritte auch in der Reihenfolge TUN zu müssen:

(Waffe in der rechten Hand)
1. Die linke Hand erfasst Verschluss mit Daumen und Zeigefinger am hinteren Ende und führt ihn mehrmals vor und zurück.
2. Die linke Hand erfasst und führt den Verschluss so nach hinten, dass sie mit dem Ring- oder Mittelfinger den Verschlussfanghebel arretieren kann.
3. Die linke Hand erfasst Verschluss mit Daumen und Zeigefinger am hinteren Ende und führt ihn nach vorne.
(Sichtprüfung Abzug und Hahn)
3b Sicherungshebel mit dem rechten Daumen über die Stellung "S" hinaus nach unten betätigen, um die Waffe zu entspannen.
(Sichtprüfung Abzug und Hahn) *edit
4. Im gesicherten Zustand wird der Abzug mit dem rechten Zeigefinger betätigt (Sicherung!)
5. Mit dem rechten Daumen wird entsichert und mit dem rechten Zeigefinger abgekrümmt
(Sichtprüfung Abzug und Hahn)
6. Mit dem rechten Zeigefinger wird erneut abgekrümmt.
7. Die Waffe wird mit dem rechten Daumen gesichert.
8. Ein leeres Magazin wird eingeführt bis es einrastet und vom Magazinhalter gehalten wird.
Autor ulli76
 - 11. Juni 2011, 15:02:49
So wie du das mit der P8 beschrieben hast, kenne ich das eigentlich auch (und hab immer Probleme gehabt, mir die Reihenfolge zu merken) aber ich hatte letzte Woche noch Ausbildung an dem Teil und da wurde es so gelehrt wie von mir beschrieben.
Autor RekrKp8
 - 11. Juni 2011, 14:58:59
Ja, beim G36 wird der Verschluss nicht mehrmals vor- und zurückgeschoben.
Autor ulli76
 - 11. Juni 2011, 11:40:30
Gute Frage- so hat man es mir letzte WOche beigebracht- kann aber sein, dass es sich geändert hat.
(Zumindest beim G36 hat es sich geändert, das hat der Ausbilder aber extra gesagt)
Autor RekrKp8
 - 11. Juni 2011, 07:40:25
Fehlt da nicht einiges gem. der Vorschrift?

Kann man im Internet auch finden:

1. Leichtgängigkeit Verschluss
2. Verschlussfanghebel
3. Abzug und Hahn bleiben in hinterer Stellung
4. Sicherung
5. Wiederspannabzug
6. Einrasten Magazin
Autor ulli76
 - 10. Juni 2011, 21:03:39
Ganz einfach:
Durchladen-gesichert lassen- versuchen abzukrümmen- entsichern- abkrümmen-dann nochmal mit entspanntem Hahn abkrümmen-sichern fertig.
Autor Rollo83
 - 08. Juni 2011, 09:25:08
Haben sie keine ZDv 3/15 Kapitel 6

Autor Bf
 - 08. Juni 2011, 09:01:41
Ich bin darin ausgebildet nur ist es schon etwas länger her. Es nur für einen Test!!