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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: Marcel1 am 03. Juni 2003, 10:49:34
Habe mal eine Frage.
Wurde 08/01 aus der bundeswehr als HG entlassen. Aufgrund längerer Arbeitslosigkeit habe ich mich entschlossen im Oktober 2002 als Wiedereinsteller beim Nachschubgewinnungszentrum OST in Berlin zu bewerben. Nach zahlreichen Anrufen wurde mir jetzt nach 8Monaten mitgeteilt das meine Bewerbung vom Rechtsberater aufgrund eines Alkoholdelikts 08/01 erst nach ablauf einer 2Jahresfrist bearbeitet werden kann. Ist das normal oder hat jemand andere Erfahrungen gemacht. -wurde 2tage vor meiner Entlassung mit 1,69promille angehalten habe es damals aber nicht meinem vorgesetzten gemeldet. es kam zu einem strafbefehl habe meinen Führerschein nun aber seit 1jahr wieder.