ZUR INFORMATION:
Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html
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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: wolverine am 18. Juni 2011, 15:35:34Aber natürlich können Missstände dem WB auch durch die unzulässige Eingabe bekannt werden und er schaltet sich dann von Amts wegen auf. Das Ergebnis ist aber immer dasselbe: Es gibt einen Abschlussbericht und der WB erhält unfassende Kenntnis. Aber nochmal zum Verständnis: der WB trifft dann niemals eine Entscheidung im Einzelfall, nach dem Motto: Der Soldat bekommt dann doch Urlaub oder wird eingestellt oder muss den Befehl XY nicht ausführen. Dafür dauert das Verfahren viel zu lange und der WB ist auch nicht in der Hierarchie oder irgendwem befehlsbefugt. Er stellt bestenfalls einen Fehler fest und schreibt den Missstand in seinen Bericht. Im Idealfall wird er dann abgestellt.
Eine Eingabe eines "Nichtsoldaten" ist unzulässig und wird dann als Petition behandelt. Kommt dann über das Ministerbüro auf den Dienstweg statt über ZPers. Danach ist der Weg derselbe.
Zitat von: PainKiller87 am 19. Juni 2011, 00:55:25
musste ich selbst feststellen. dachte für solche fälle währe ein forum da.
juckt aber auch nicht weiter. wenn von 100 müll nachrichten 1 dabei ist die hilft,
lohnt es sich schon.
Zitat von: Pacha am 19. Juni 2011, 00:33:28
ach, vergiss es PainKiller87 in dem Forum wird dir nicht geholfen, da wirst du noch mehr beleidigt und runtergedrückt... schade
Zitat von: miguhamburg1 am 18. Juni 2011, 13:39:02
Lieber Kamerad,
als Angehöriger der Reserve können Sie das Recht, sich mit einer Eingabe an den Wehrbeauftragten zu wenden, nur dann in Anspruch nehmen, wenn Sie ein aktives Dienstverhältnis haben, mithin, wenn Sie dies während einer WÜ tun.
Außerhalb eines Wehrdienstverhältnisses können Sie wie jeder andere Bürger auch gegen Bescheide einer Verwaltung Rechtsmittel einlegen, wenn Sie der Auffassung sind, dass der an Sie ergangene Bescheid Rechtsmängel aufweist. Wenn Ihren Widerspruch nicht entsprochen wird, können Sie dann Klage be im BVerwGer erheben.
Der Wehrbeauftragte darf Ihre Eingabe nicht bearbeiten, wenn Sie nicht im aktiven Dienstverhältnis stehen und wird Sie auch auf den normalen Rechtsweg hinweisen.