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Autor wolverine
 - 24. Juni 2011, 18:28:54
Die Pauschale war doch für die, die keinen eigenen Hausstand hatten? Und das waren damals so ca. 500 DM für Ummeldung KFZ, Ausweis etc. Und man kann sich das auch nicht einfach aussuchen: Entweder erfüllt man die jeweiligen Voraussetzungen oder eben nicht. Nur kann man natürlich auf an sich bewilligungsfähige UKV verzichten indem man sie nicht einreicht.
Autor TazD
 - 24. Juni 2011, 14:12:52
Die WBV ist für deine Umzugskostenvergütung zuständig. Da die Frage nach Höhe, erfüllte Vorraussetzungen deinerseits nicht so pauschal beantwortet werden können empfehle ich einen Anruf bei deiner zuständigen WBV. Die können dir dann auf den Cent genau sagen, was du bekommst.
Autor HamburgBavarian Soldier
 - 23. Juni 2011, 20:09:47
Hallo Kameraden,
ich habe eine wichtige Frage zum Thema BFD. Bitte verweist mich nicht an den BFD Berater, denn der taugt bei uns leider nichts.
Ich bin SaZ 8, mein DZE ist der 30.06.13, mein Rechtsanspruch beginnt am 30.03.12. Ich werde in Absprache mit meinem KpChef ab 01.01.12 auf Ermessensfreistellung die Bundeswehrfachschule Hamburg besuchen. Da ich zurzeit im Allgäu stationiert bin und auch wohne werde ich in die Heimat nach Hamburg umziehen. Jetzt hat mir mein BFD Berater gesagt, dass der BFD entweder den Umzug direkt bezahlt oder ich eine Umzugspauschale bekomme.
Leider konnte er mir nichts näheres dazu sagen. Mich würde interessieren wie hoch die Pauschale ist und welche Vorrausetzungen gegeben sein müssen?
Vielleicht hat einer von euch ja schon Erfahrungen damit gemacht.
Danke