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Zitat von: Vogt am 24. Juni 2011, 20:40:57Da ich persönlich um Beorderung und Einberufung gebeten habe, heißt das dann ja, dass mir die Differenz zum vollen Satz, die mir bei Auszahlung am dem 13. WÜT zugestanden hätte, irrtümlich vorenthalten wurde?
Zitat von: Chef_6/451 am 25. Juni 2011, 11:12:12Im übrigen empfehle ich dringend die Lektüre des Leistungskataloges um solche unqualifizierten Aussagen in Zukunft zu verhindern. Den Link hat der TE ja gepostet.
ZitatBeorderte Soldaten und Soldatinnen in der Laufbahngruppe der Mannschaften, die sich zur freiwilligen Ableistung von Wehrübungen/Übungen, Hilfeleistung im Innern und im Ausland sowie besonderen Auslandsverwendungen verpflichtet haben, erhalten diesen Leistungszuschlag bereits ab dem 13.WÜbTg
Zitat von: Vogt am 24. Juni 2011, 20:40:57das hat damit nichts zutun.du musst Einsatzreservist sein,das heist das du dich verpflichten musst innerhalb von 3 Jahren 72 Tage zu üben.erst dann bekommst du den erhöten lz von 1278,23 ab dem 13. tag
Vielen Dank für die Antwort!
Ich habe damals 33. Tage abgeleistet und somit gut die Hälfte des Jahressatzes von 434,60€ erhalten. Da ich persönlich um Beorderung und Einberufung gebeten habe, heißt das dann ja, dass mir die Differenz zum vollen Satz, die mir bei Auszahlung am dem 13. WÜT zugestanden hätte, irrtümlich vorenthalten wurde?