ZUR INFORMATION:
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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
ZitatDer Bund kann dich nicht zwingen etwas von ihm in Anspruch zu nehmen wenn du dafür zahlen musst.
Zitat von: F_K am 26. Juni 2011, 19:21:09Dem muss ich aber widersprechen.
Der Dienstherr darf SEHR WOHL in das Eigentum der Soldaten eingreifen, einige Beispiele gefällig?
- Im Einsatz, bei Übungen und bestimmten Ausbildungen wird die Teilnahme an der Verpflegung angeordnet, eine Befreiung ist nicht möglich - der Soldat hat die Verpflegung zu bezahlen ...
- Für angeordnete Körperhygiene sind die Hygieneartikel (Zahnbürste, Zahnpasta, Duschzeug, usw.) vom Soldaten zu stellen ...
- Bei dienstlichen Veranstaltung geselliger Art kann eine Umlage fürs Essen (ggf . Eintritte) in gewisse Höhe pro Quartal befohlen werden ...
- Der Frisorbesuch (übrigens in der Freizeit) ist immer vom Soldaten zu bezahlen oder er muss sich die Schere halt selber leihen / bezahlen ...
IN diesen Sine würde ich wegen 2 Euro Eintritt keinen "Aufstand" machen, aber jeder ist seines Glückes Schmied.