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Zusammenfassung

Autor miguhamburg1
 - 28. Juni 2011, 16:22:59
In den STAN der Stäbe bis hin auf die Ebene finden sich keine KFZ, für die BCE notwendig wäre. Als PersOffz/Uffz/Msch in Einheiten oder Stâben ist maximal B für das Bewegen von PKW der silberblauen Flotte notwendig - und das auch nur für bestimmte Funktionen.
Autor wolverine
 - 28. Juni 2011, 16:01:32
Im zweiten Beitrag hat der Spieß doch schon beschrieben, dass es dienstgradunabhängig ist. Es kommt auf Ihre Verwendung an und die haben Sie uns noch nicht mitgeteilt bzw. wissen sie wahrscheinlich selbst noch nicht. Auch "Pers" kann PersUffz, PersFw oder PersOffz sein und auch das ist jeweils mannigfaltig. Gehen Sie aber ´mal grundsätzlich davon aus, dass die Wahrscheinlichkeit als Personalsachbearbeiter einen BCE-Führerschein zu machen nicht sonderlich hoch ist. Verfügt aber gerade Ihre Teileinheit über ein entsprechendes Fahrzeug (schwerer 3,5 to mit Hänger) und Sie sollen es fahren, dann machen Sie auch den Führerschein. Nur ist das bei PersBearb eben seltener als in einer NachschubKp.
Autor KlausP
 - 28. Juni 2011, 15:58:53
Zitat... gehört zum Dienstposten der Pers auch ein CE?

In der Regel nicht.

ZitatDaran hätte ich großes Interesse.

Das hätten sicher mehrere, meist teilt aber die Bundeswehr dieses Interesse nicht.
Autor Kampferdbeere
 - 28. Juni 2011, 15:34:39
Freut mich das mein Thema so viel belebung gefunden hat =)

Jedoch bin ich noch nicht schlauer, evt solte ich präziser werden.
Den Klasse B Führerschein habe ich bereits, gehört zum Dienstposten der Pers auch ein CE? Daran hätte ich großes Interesse.


MkG
Autor Joshua B.
 - 27. Juni 2011, 20:27:25
Zitat von: KlausP am 27. Juni 2011, 20:23:56
Während Ihrer AGA werden Sie einen Haufen Papier in Form von Planungsinformationen bekommen, mit denen Ihnen aufgezeigt wird, wann für Sie welche Ausbildung vorgesehen ist. Für die Planung Ihrer Kraftfahrerausbildung ist Ihre Stammeinheit zuständig, die Sie dann zeitgerecht einsteuern muss.

Danke für Ihre Antwort, sie hilft mir schon deutlich weiter bei meiner Frage ;)
Autor KlausP
 - 27. Juni 2011, 20:23:56
Während Ihrer AGA werden Sie einen Haufen Papier in Form von Planungsinformationen bekommen, mit denen Ihnen aufgezeigt wird, wann für Sie welche Ausbildung vorgesehen ist. Für die Planung Ihrer Kraftfahrerausbildung ist Ihre Stammeinheit zuständig, die Sie dann zeitgerecht einsteuern muss.
Autor Joshua B.
 - 27. Juni 2011, 20:16:01
Naja, dann lass ich mich mal überraschen, was man mir nach Dienstantritt sagt :D
Autor mailman
 - 27. Juni 2011, 20:12:29
Ich denke mal nach der Grundausbildung sind andere Lehrgänge wohl erst mla wichtiger als der BCE, vor allem wenn man nicht 18 ist.
Autor Joshua B.
 - 27. Juni 2011, 19:58:19
Auch, wenn der für die ZAW und eben für die Verwendung ansich erforderlich ist?
Autor ulli76
 - 27. Juni 2011, 19:55:58
So schnell wirst du wahrscheinlich gar nicht für den Lehrgang eingeplant.
Autor Joshua B.
 - 27. Juni 2011, 19:55:05
Nun würde auch ich gerne etwas fragen:
Für meine Verwendung wird auch der Führerschein CE benötigt, allerdings bin ich, selbst wenn die AGA überstanden ist, 2 Monate noch 17. Besteht die Möglichkeit, dass der / die Führerscheine trotzdem gemacht werden, selbst wenn ich noch nicht volljährig bin?
Autor mailman
 - 27. Juni 2011, 18:01:57
Selbst wenn man um 17 Uhr Dienstschluss hat, und an seinem Standort ist, gibt es immer noch UvD/GvD/Telefonposten, oder auch gelegentlich noch eine militärische Wache die man besetzen muss.

Zudem gibt es noch Übungen oder Bereitschaften usw.

Wenn man erst mal viele Lehrgänge hinter sich hat, ist es sicher machbar, aber so planbar und schnell wie im zivilen ist es sicher nicht.
Autor JuleGebJgFA
 - 27. Juni 2011, 17:33:40
also während der Grundausbildung ist dafür sicherlich keine Zeit ;)
Danach könnte die Zeit da sein, wenn man nicht gerade auf Lehrgang ist, denn dann hat man, so weit ich weiß,  ca. 17 Uhr Dienstschluss
Autor sliderbp
 - 27. Juni 2011, 15:40:20
Also ich würde mich zu Beginn mal nicht auf Zeit für Fahrschule einrichten. Während der Grundausbildung ganz klar, keine Chance. Und danach kommt es auf die Laufbahn und die Verwendung an. Gut möglich, dass man das erste Jahr/die ersten Jahre von Lehrgang zu Lehrgang durch ganz Deutschland tingelt, sprich nie lange an einem Ort ist.
Autor chicco93
 - 27. Juni 2011, 15:04:31
Ok. Aber ich bin sowieso dann 260 Km von meinem Wohnort weg stationiert also müsste ich mich da irgendwo anmelden.