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Autor ulli76
 - 03. Juli 2011, 20:23:17
Also nochmal von vorne:
Bist du damals endgültig T2 gemustert worden, oder vorläufig?
Musstest du noch gesundheitliche Unterlagen nachreichen?
Steht in dem aktuellen Schreiben was von Taugleichkeitsgradänderung bzw. ein Tauglichkeitsgrad T4 oder T5?

Falls es nicht am Medizinischen lag:
Bist du schon jemals mit dem Gesetz in Konflikt geraten?
Falls ja, hast du das bei der Musterung angegeben?
War noch irgendein Verfahren offen?
Mussten da noch Unterlagen nachgereicht oder angefordert werden?
Autor chiko86
 - 03. Juli 2011, 19:22:50
also bei der musterung bin ich ja t2 gemustert jetzt kurz vor dienstantritt habe ich diesen brief bekommen das bei der untersuchung  gründe bekannt geworden sind die ihrer eignung für denn Freiwilligen Wehrdienst entgegenstehen .
Autor miguhamburg1
 - 01. Juli 2011, 15:35:33
Ja, wird denn nun gegen Sie wegen des Verdachts einer Straftat ermittelt oder sind Sie wegen einer Straftat verurteilt worden? Oder gibt es psychische Belastungen, die beim Psychologen deutlich wurden?
Autor ulli76
 - 01. Juli 2011, 14:17:17
Das wird nicht routinemäßig weggeschickt. Und mit dem ausstehenden Ergebnis wärst du nicht T2 geworden.

Aber zur Musterung gehört ja nicht nur die ärztliche Untersuchung. Oder steht da was von, dass dein Tauglichkeitsgrad geändert wurde?

Bist du denn mal mit dem Gesetz in Konflikt geraten?
Autor Neok
 - 01. Juli 2011, 14:12:59
Kann es sein das vlt genauere Urinergebnisse das sind und die THC Werte nicht passen? oder etwaigiges
Autor wolverine
 - 01. Juli 2011, 12:23:15
Zitat von: chiko86 am 01. Juli 2011, 11:05:15und wenn es doch was mit einer strafsache zutun hatt hätte es doch im brief gestanden oder nicht ?
Nein. Das steht im Brief der Staatsanwaltschaft/Polizei

Zitat von: chiko86 am 01. Juli 2011, 11:05:15
was kann man denn jetzt noch machen ?
Nichts
Autor chiko86
 - 01. Juli 2011, 11:12:29
nee steht nicht drinne . aber das der dienstantritt aufgehoben wurde das steht drinne
Autor KlausP
 - 01. Juli 2011, 11:08:33
Steht dort eine Rechtsbehelfsbelehrung in dem Schreiben? Wenn ja, können Sie Widerspruch einlegen, was Ihnen aber bis Montag nichts bringen wird. Wurde mit dem Schreiben Ihr Einberufungsbescheid aufgehoben?

Ob es eine Strafsache gibt, müssen Sie doch besser wissen als wir.
Autor chiko86
 - 01. Juli 2011, 11:05:15
was kann man denn jetzt noch machen ? will unbedingt zur bundeswehr !!!
und wenn es doch was mit einer strafsache zutun hatt hätte es doch im brief gestanden oder nicht ?
Autor wolverine
 - 01. Juli 2011, 10:58:09
Läuft evtl. ein Ermittlungs- oder Strafverfahren?
Autor KlausP
 - 01. Juli 2011, 10:46:41
Ja, dann wird es wohl Befunde gegeben haben, die z.B. erst nach Auswertung abgegebener Proben in das endgültige Musterungergebnis einbezogen werden konnten.
Autor chiko86
 - 01. Juli 2011, 10:43:37
ich habe heute denn brief bekommen vom Kreiswehrersatzamt und da steht drinne das bei der untersuchung ( musterung ) gründe bekannt geworden sind die meiner eignung für denn Freiwilligen Wehrdienst entgegenstehen . Bin aber bei der musterung T2 gemustert
Ich versteh das einfach nicht hab mich auf montag schon vorbereitet
Autor Terrier1902
 - 30. Juni 2011, 14:24:49
und weiste schon warum?
Autor miguhamburg1
 - 30. Juni 2011, 14:20:23
Nein, nicht wirklich, denn dafür kann es sehr viele Ursachen geben, und Sie würden damit nur noch mehr verunsichert werden.
Autor chiko86
 - 30. Juni 2011, 13:58:41
weiss trotzdem einer woran das so liegen kann ?