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Zusammenfassung

Autor RekrKp8
 - 11. Juli 2011, 17:45:07
Suche den Fehler!

ZitatIch war 2006/07 als AGAnaut beim Jägerregiment 1 für 9 Monate und bin dort als OG ausgeschieden. Bin jetzt seit 1.4.2011 als OG (UA) bei der Luftwaffe als Wiedereinsteller am Start...

;D
Autor schlammtreiber
 - 11. Juli 2011, 10:49:20
Man KANN sogar während des Lehrgangs noch zum HG UA befördert werden, muss aber nicht.
Autor schmidti
 - 09. Juli 2011, 09:46:33
Naja, Uffz werd ich erst mit bestandener ZAW-Zwischenprüfung! So sagt man mir das jedenfalls immer! In der Fw-Laufbahn ist das ja wieder anders, da wir in der Inspektion erst am vergangenen Freitag den Fall hatten, das ein OG (FA) zum Uffz befördert wurde!
Autor ARMY STRONG
 - 09. Juli 2011, 09:37:16
Hmmm, üblichweise wird man miz bestandenem Lehrgang nicht HG sondern Uffz. Kann aber natürlich sein, dass das bei der Lw anders ist.  ;)
Autor schmidti
 - 08. Juli 2011, 23:19:09
Ich hab mir über eine Beförderung zum HG auch schon so meine Gedanken gemacht. Dazu mal ne kleine Vorgeschichte mit anschließender Frage.
Ich war 2006/07 als AGAnaut beim Jägerregiment 1 für 9 Monate und bin dort als OG ausgeschieden. Bin jetzt seit 1.4.2011 als OG (UA) bei der Luftwaffe als Wiedereinsteller am Start und befinde mich zur Zeit auf UL an der USLw in Appen. Ich hatte also rein rechnerisch gesehen zum 1.7.2011 meine 12 Monate Dienstzeit erreicht, die es "bedarf" um HG zu werden. Der Lehrgang verläuft zur Zeit nicht übel (Durchschnitt bei noch 2 ausstehenden Prüfungen ist 1,4) und auch so habe ich in meiner soldatischen und privaten Vergangenheit keinerlei "Flecken" stehen. Heißt, weder Diszi noch andere negative Errungenschaften, die es möglicherweise verhindern könnten, befördert zu werden. Ich war IMMER top bei dem was ich in der Bundeswehr geleistet habe (durch Zeugnisse und ATNs belegt).
Jetzt zur Frage: Kann es sein das ich nach bestandenen Lehrgang (22.07.2011 ist Lehrgangsende) zum HG (UA) MbL befördert werde oder gibt es möglicherweise einen anderen Grund warum ich noch nicht befördert wurde? :-\

Danke schonmal im Voraus.

Pat
Autor miguhamburg1
 - 07. Juli 2011, 07:48:56
Nein, lieber Fragensteller, so einfach sollten Sie es sich nicht machen. Wegen zu schnellen Fahrens und einem vierwöchigen Fahrverbot allein bekommen Sie nur dann die Probleme mit der Bundeswehr, wenn dies in Uniform und öffentlichkeitswirksam, also z.B. mit einem Dienst-KFZ geschah. Sonst eigentlich nur, wenn Ihnen der Führerschein entzogen wurde, z.B., weil Sie sich alkoholisiert ans Steuer gesetzt haben und erwischt wurden. Wie auch immer, der einzig Dumme waren Sie!

Vergessen Sie am Besten eine Beförderung und setzen sich auf den Hintern und lernen für die zweite Prüfung!
Autor Otti
 - 07. Juli 2011, 07:37:52
Das mit der Prüfung war Krankheitsbedingt... Hab mich 3 Wochen mit Magen-Darm rumgetrieben und war davon 2 Wochen KzH und es heißt, wenn man 10 Tage unmittelbar vor der Prüfung nicht da ist, bekommt man einen späteren Termin, was nicht der Fall war. Ich habe mich am Prüfungstag im Stande gefühlt die Prüfung zu schreiben und mir hat nur der Stoff von den 2 Wochen gefehlt, in denen ich KzH war, weil ich den nicht verstanden habe.
3 Punkte gefehlt und durchgefallen. Das mit dem Führerschein ist, naja, einfach blöd gelaufen...
Autor ARMY STRONG
 - 06. Juli 2011, 15:31:18
Jetzt muss ich doch mal ein wenig schmunzeln, Prüfung vergeigt, Führerschein verloren, Diszi bekommen... und da fragst du noch nach einer Beförderung? Du hast ein gesundes Selbstwertgefühl, alle Achtung.  ::)
Autor KlausP
 - 06. Juli 2011, 10:41:28
Während der ZAW erhält die SDBw mehrmals eine sogenannte "Prognosemitteilung", in der sie darüber informiert wird, ob der Soldat das jeweilige Ausbildungsziel erreichen wird oder nicht. Die Beförderungsunterlagen werden weit vorher erstellt und den Einheiten zugeschickt. Derjenige, der die Beförderung/Ernennung vornimmt, muss prüfen, ob die Beföderungsvoraussetzungen erfüllt sind. Sind sie es nicht, informiert er die SDBw und diese entscheidet, ob der Soldat befördert wird oder nicht. Der Leiter der ZAW-Betreuungsstelle wird sich in Ihrem Fall mit Sicherheit vorher mit der SDBw in's Benehmen gesetzt haben.
Autor miguhamburg1
 - 06. Juli 2011, 10:38:45
Wenn eine Prüfung nicht bestanden ist und von Ihnen wiederholt werden muss, dann ist das entsprechende Lehrgangszeugnis/Änderungsmeldung natürlich noch nicht erstellt und in den Verteiler geschickt worden. Damit erfüllen Sie die Voraussetzungen für die Beförderung zum Uffz noch nicht und kommen hierfür bei Ihrem Personalführer logischerweise noch gar nicht in Betracht! Die SDBw ist also durch das Ausbleiben der Ändderungsmeldung sehr wohl über das Nichtbestehen der Zwischenprüfung informiert...
Autor Otti
 - 06. Juli 2011, 10:33:29
Danke für die schnellen Antworten, dann weiß ich jetzt wenigstens was Phase ist.

Aber kann es dennoch auch damit zusammenhängen, dass die Unteroffiziersbeförderung schon vorhanden ist? Dass die SDBW davon ausgeht, dass ich schon Uffz bin?? Weil das nichtbestehen der Zwischenprüfung wurde nirgends vermerkt, erst beim 2. nichtbestehen.
Autor miguhamburg1
 - 06. Juli 2011, 10:22:48
Lieber Fragensteller,

die für Beförderungen grundlegende Dienstvoschrift (ZDv 20/7, Nr 101) besagt: "Grundlegende Voraussetzung für eine Beförderung ist die persönliche Eignung der Soldatinnen und Soldaten zum höheren Dienstgrad.
Diese kann angenommen werden, wenn die Soldatinnen und Soldaten charakterlich, geistig, körperlich und nach ihrem dienstlichen Können befähigt erscheinen, die Funktionen des höheren Dienstgrades in der
für sie vorgesehenen Verwendung vollwertig auszufüllen."

Insofern gibt es für seinen Soldaten keinen Rechtsanspruch, (zu einem bestimmten Zeitpunkt) befördert zu werden. Ihre Personalführende Dienststelle ist die SDBw. Hier werden Sie und andere UA aufgrund der erbrachten dienstlichen Leistungen und ihrer Führung in eine Eignungsreihenfolge gebracht und im Sinne einer Bestenauslese befördert. Nur die SDBw veranlasst also Ihre Beförderung und Einweisung in die entsprechende Planstelle. Dass Sie bisher nicht zum HG befrdert wurden, liegt also wahrscheinlich an Ihrer Disziplinarmaßnahme wegen des Führerscheinverlusts (charakterliche Eignung). Dies dürfte Sie in der Eignungsreihenfolge einige Plätze nach hinten geschoben haben. Wann Sie also zum HG befördert wirden, liegt allein im Ermessen Ihres Personalführers in der SDBw, und das kann auch nicht von Ihrem jetzigen oder eigentlichen Disziplinarvorgesetzten beeinflusst werden.
Autor CtD
 - 06. Juli 2011, 09:57:44
okay danke für die schnelle antwort
Autor KlausP
 - 06. Juli 2011, 09:56:40
So viel ich weiss, kann die Beförderung zum HptGefr nach 12 Monaten erfolgen.
Autor CtD
 - 06. Juli 2011, 09:41:55
mal eben so dazwischen fragen:
ab wann kann man eig. zum HG befördert werden?
bin ab 01.10 wiedereinsteller habe 9 monate GWDL hinter mir...