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Autor alainn
 - 08. Juli 2011, 21:16:56
nein , sie meinte . das sie mit dem KWEA bei uns hier gesprochen hatt . und dass es gehn würde nur würd ich die staatsbürgerschaft erst bekommen wenn klar is das ich genommen werd. ............ und nein ich hab mich von der nicht beraten lassen ihr ussels.....

ich glaub auch wohlkaum das ich ohne die staatsbürgerschaft den EUF beim KWEA durchlaufe , deswegen wundert es mich das sie mir sowas sagt .. punkt
Autor KlausP
 - 08. Juli 2011, 19:30:35
Wehrdienstberater in Zweit- und Nebenfunktion.  :D
Autor Rollo83
 - 08. Juli 2011, 19:28:46
Vielleicht werden die Whrdienstberater reformbedingt ausgelagert und diese Aufgabe verschiedenen zivilen Personen übertragen als Zusatzaufgabe.
So kann man den ein oder anderen Taler einsparen. ;)
Autor Andi
 - 08. Juli 2011, 18:58:30
Zitat von: wolverine am 08. Juli 2011, 18:37:43
Ich glaube auch nicht, dass eine städtische Angestelllte für die militärische Laufbahnberatung der vorzugswürdige Ansprechpartner ist!

Ha, das denkst du. Ich wollte damals eigentlich auch nur Widerspruch gegen nen Knöllchen einlegen...
Autor wolverine
 - 08. Juli 2011, 18:37:43
Ich glaube auch nicht, dass eine städtische Angestelllte für die militärische Laufbahnberatung der vorzugswürdige Ansprechpartner ist!
Autor töröööö
 - 08. Juli 2011, 18:17:52
er gelobt
und die Veranstaltung nennt sich: feierliches Gelöbnis
:)
Autor Rollo83
 - 08. Juli 2011, 18:12:53
Kann ich zwar nicht so ganz glauben das die Dame so etwas behauptet, allerdings wundern würd es mich auch nicht bei der Unwissenheit die 98% der Menschen in Sachen Bundeswehr haben.
Einen Eid schwört man übrigends nicht als FWDLer sondern nur als SAZ. Der FWDLer gelöbt(gibts das Wort so?) nur.
Autor wolverine
 - 08. Juli 2011, 18:11:27
Wieso? Bewerben können Sie sich ja (s. o.). Nur eingestellt werden Sie so nicht. Und dann brauchen Sie auch keinen Eid schwören.
Autor alain
 - 08. Juli 2011, 18:09:28
ok , ich dank euch . dann werd ich mir wohl erstmal n schulplatz suchen , offengesagt hat die tusse vom einbürgerungsbüro mir wohl direkt ins gesicht gelogen , in dem sie meinte dass man sie so bewerben kann und den staatsbürgerschaft erstbraucht wenn man den eid schwört .

ich werd eine beschwerde einreichen , weil sowas geht nicht .
Autor KlausP
 - 08. Juli 2011, 17:52:40
Ganz einfach: die Bewerbung wird wegen fehlender zwingender Einstellungsvoraussetzung abgelehnt. Wozu habe ich eigentlich die Links gepostet, wenn Sie sie doch nicht lesen?
Autor Megawaldi
 - 08. Juli 2011, 17:52:08
Es wird einfach abgelehnt weil du die Anforderungen nicht erfüllst.
Warum willst du überhaupt zur Bundeswehr, wenn du keine deutsche Staatsbürgerschaft hast?
Autor alain
 - 08. Juli 2011, 17:49:27
quasi : wenn ich mich mit meinem ( nicht EU angehörigen ) staatsbürgerschaft für den FWD bewerbe , wird es endweder abgelehnt oder , die bearbeitungszeit meiner bewerbung wird sie auf ewig hinziehn ?
Autor KlausP
 - 08. Juli 2011, 16:28:31
Oberamtsrat Alfred Clausen lässt grüßen  :D - mit seinem berühmt-berüchtigten "Abgelehnt"-Stempel.  ::)
Autor wolverine
 - 08. Juli 2011, 16:25:54
Doch - nur wird die Bearbeitungszeit eher überschaubar sein!
Autor alain
 - 08. Juli 2011, 16:21:41
also kann ich mich ohne die staatsbürgerschaft nichmal bewerben