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Zitat von: Schamane am 10. Juli 2011, 11:48:48doch selbst wenn ich die Aufstellung der Bundeswehr nicht als Aspekt der nationalen Sicherheit definiere
ZitatDass man sich über diese Frage, in der EU-Recht in nationales Recht umgesetzt wurde, heute immer noch diese Gedanken macht, erstaunt mich schon.Was wie sie ja richtig darstellen nicht ganz richtig ist, denn wie sie ja schreiben wurde hier kein europäisches Recht umgesetzt, sondern eine über die Vorgaben des Urteils hinausreichende Umsetzung durch den Gesetzgeber vorgenommen. Dieses Recht steht dem Gesetzgeber ohne Zweifel zu, nur soll er dafür auch die Verantwortung übernehmen und sich nicht hinter einem von ihm provozierten Urteil des EuGH verstecken, welches garnicht so weitreichend war.
Zitat von: Schamane am 09. Juli 2011, 19:19:58Ansonsten gibt es in dem Kreil - Urteil von 2000 einen Passus, mit welchem man Frauen auch weiterhin bestimmte Einheiten sperren kann, wenn das Geschlecht unabdingbare Voraussetzung für die Einheit sei.
Zitat von: Schamane am 09. Juli 2011, 19:19:58Nur, dass Europa und der EuGH keine Zuständigkeit in Fragen der nationalen Verteidigung hatte. Also ist der EuGH da ´raus.
Ansonsten gibt es in dem Kreil - Urteil von 2000 einen Passus, mit welchem man Frauen auch weiterhin bestimmte Einheiten sperren kann, wenn das Geschlecht unabdingbare Voraussetzung für die Einheit sei.
Die deutsche Politik hat dieses Passus nicht genutzt, ...Von daher ist hier nicht das EuGH sondern der deutsche Gesetzgeber verantwortlich, denn der EuGH hat dem Gesetzgeber ja eine goldene Brücke gebaut.
Zitat von: Schamane am 08. Juli 2011, 13:53:50Gibt es den Quellartikel des Marineforums online
Zitat von: Schamane am 08. Juli 2011, 13:53:50
Aber in die gleiche Richtung gehen Studien im Auftrag des israelischen Generalstabs nach dem Jom - Kippur - Krieg. Welche nicht allein die körperliche Leistungsfähigkeit zum Grund des nichterreichens des Zieles bzw. zu erhöhten Verlusten der Truppe machten, sondern die Sozialisation der Männer.