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Autor RekrKp8
 - 10. Juli 2011, 16:57:32
Ja, es geht bedeutend einfacher, zum Glück für alle. "Qualität vor Quantität" - de Maiziére
Autor ulli76
 - 10. Juli 2011, 12:52:45
Sieht wohl so aus.
Und damit dürfte er schon fast ein Exot sein. Alle Fälle, die mir bisher bekannt sind, sind auch aus gesundheitlichen Gründen wieder entlassen worden wenn ein Facharzt so eine Empfehlung gegeben hat und der Soldat damit einverstanden war.
Wie gesagt- inzwischen bekommt man sogar sein DU-Verfahren durch wegen Anpassungsstörung aufgrund Fehlverpflichtung.
Aber das wird hoffentlich bald weniger werden, da die Jungs und Mädels jetzt ja regulär kündigen können.

Macht uns das Leben deutlich einfacher. Leider gibt´s nämlich bisher nur die Möglichkeit der Schnellentlassung innerhalb der ersten 4 Wochen- alles danach macht nen enormen Aufwand. Bei eindeutigen Fällen sehr aufwändig.
Autor wolverine
 - 10. Juli 2011, 12:27:20
Man ging halt davon aus, dass der LSO auf DU entscheidet und das hat er dann wider Erwarten nicht?!
Autor RekrKp8
 - 10. Juli 2011, 12:11:23
mir ist schleierhaft, wieso er ausgekleidet wurde, obwohl er "nur" kzH bis Entscheid LSO geschrieben war.
Autor ulli76
 - 09. Juli 2011, 15:55:50
Nein, das würde nicht gehen, weil es für Soldaten ist, die ab dem 1.7. angefangen haben.

Ich frag mich nur, warum du dann den Antrag auf Entlassung zum 31.7. und nicht zum 15.7. gestellt hast.
Autor Rollo83
 - 09. Juli 2011, 15:50:12
Mein Gott wir sind hier aber nicht bei "Wünsch dir was" schon mal was davon gehör.
Es geht nicht immer alles wie man es will, unglaublich.
Autor Manila
 - 09. Juli 2011, 15:43:45
Aus folgendem Grund, da noch ein paar Dinge bezüglich der Ausbilung und andere Sachen zu erledigen wäre.

Finanzamt
Bank
Wohnung
Führerschein
etc.

und ich kann net bspw. Montag in den Dienst gehen, Dienstag Sonderurlaub nehmen, Mittwoch wieder Dienst und so weiter... und deswegen will ich eine sofortige entlassung
Autor Manila
 - 09. Juli 2011, 15:37:41
richtig, also würde es ja gehen? haben ja schließlich schon den 09.07.
Autor ulli76
 - 09. Juli 2011, 15:34:09
Das gilt aber erst ab dem 1.7.!
Außerdem versteh ich dein Problem nicht: Du hast nen Antrag gestellt, dass du zum 31.7. entlassen wirst, dem wurde statt gegeben.
Das sind noch 3 Wochen oder so hin und deine Ausbildung beginnt zum 1.8..

Also WO liegt das Problem?
Autor Manila
 - 09. Juli 2011, 15:20:46
Zitat§ 61 Beendigung des freiwilligen Wehrdienstes
(1) ...
(2) Während der Probezeit des freiwilligen Wehrdienstes nach Abschnitt 7 des Wehrpflichtgesetzes kann die Soldatin oder der Soldat zum 15. oder zum Letzten eines Monats entlassen werden. Die Entlassungsverfügung ist ihr oder ihm spätestens zwei Wochen vor dem Entlassungstermin bekannt zu geben. Auf schriftlichen Antrag der Soldatin oder des Soldaten ist sie oder er während der Probezeit jederzeit zu entlassen.(3) ...
(4) ...

nach ein bisschen suchen hab ich folgendes gefunden, heißt das jetzt das ich bspw. am montag mit einem entsprechenden antrag sofort entlassen werden kann?
Autor Flexscan
 - 08. Juli 2011, 16:53:48
Schon logisch Migu

Meine Gedanken gingen dahingehend, das man sich ja freiwillig meldet. Halt nich die 6 Monate sondern + Monat x.

Und da die Wehrpflicht als solche lediglich ausgesetzt, aber nicht abgeschafft ist, war halt die Überlegung dann halt nur die 6 Monate ohne Verlängerung kündigt man. Man hat sich ja schließlich freiwillig gemeldet.

Autor miguhamburg1
 - 08. Juli 2011, 16:48:25
@ Flexscan, da es keinen Grundwehrdienst mehr gibt, kann es auch kein "Nachholen" Desselben geben, wenn ein FWDL kündigt.
Autor Flexscan
 - 08. Juli 2011, 16:41:19
Danke Klaus wieder was schlauer.
Autor KlausP
 - 08. Juli 2011, 16:26:43
Nein, er kann innerhalb der ersten 6 Monate jederzeit und ohne Angabe von Gründen gehen.
Autor Flexscan
 - 08. Juli 2011, 16:23:59
ok das mit den 6 Monaten hab ich jetzt soweit verstanden.

Heisst das dann auch das er definitiv ganz draussen ist oder müssen trotzdem dann die 6 Monate Grundwehrdienst absolviert werden wie früher?

Haha Frank  :D ;) netter Zaunpfahl *g*